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Document C2007/297/10

    Rechtssache C-429/05: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Oktober 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'instance de Saintes — Frankreich) — Max Rampion, Marie-Jeanne Godard, épouse Rampion/Franfinance SA, K par K SAS (Richtlinie 87/102/EWG — Verbraucherkredit — Berechtigung des Verbrauchers, im Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, der die durch den Kredit finanzierten Waren oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen — Voraussetzungen — Angabe der finanzierten Ware oder Dienstleistung im Kreditangebot — Krediteröffnung, die eine wiederholte Nutzung des gewährten Kredits erlaubt — Befugnis des innerstaatlichen Gerichts, den Anspruch des Verbrauchers, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen, von Amts wegen zu berücksichtigen)

    ABl. C 297 vom 8.12.2007, p. 7–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    8.12.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 297/7


    Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 4. Oktober 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal d'instance de Saintes — Frankreich) — Max Rampion, Marie-Jeanne Godard, épouse Rampion/Franfinance SA, K par K SAS

    (Rechtssache C-429/05) (1)

    (Richtlinie 87/102/EWG - Verbraucherkredit - Berechtigung des Verbrauchers, im Fall der Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrags, der die durch den Kredit finanzierten Waren oder Dienstleistungen zum Gegenstand hat, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen - Voraussetzungen - Angabe der finanzierten Ware oder Dienstleistung im Kreditangebot - Krediteröffnung, die eine wiederholte Nutzung des gewährten Kredits erlaubt - Befugnis des innerstaatlichen Gerichts, den Anspruch des Verbrauchers, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen, von Amts wegen zu berücksichtigen)

    (2007/C 297/10)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Vorlegendes Gericht

    Tribunal d'instance de Saintes

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Max Rampion, Marie-Jeanne Godard, épouse Rampion

    Beklagte: Franfinance SA, K par K SAS

    Gegenstand

    Vorabentscheidungsersuchen — Tribunal d'instance Saintes — Auslegung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit (ABl. L 42, S. 48) — Nationale Rechtsvorschriften, die die Anwendung der Regeln über die gegenseitige Abhängigkeit des Kreditvertrags und des Kaufvertrags an die Angabe der finanzierten Sache auf dem Kreditangebot knüpfen — Krediteinräumung ohne Angabe der finanzierten Sache, aber in offensichtlichem Zusammenhang mit dem Kaufvertrag — Möglichkeit des nationalen Richters, die sich aus dem Regelungsrahmen über den Verbraucherkredit ergebenden Gründe von Amts wegen zu prüfen.

    Tenor

    1.

    Die Art. 11 und 14 der Richtlinie 87/102/EWG des Rates vom 22. Dezember 1986 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit in der durch die Richtlinie 98/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 geänderten Fassung sind dahin auszulegen, dass es ihnen zuwiderläuft, die in Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie vorgesehene Berechtigung des Verbrauchers, Rechte gegen den Kreditgeber geltend zu machen, davon abhängig zu machen, dass in dem vorausgehenden Kreditangebot die finanzierte Sache oder Dienstleistung angegeben ist.

    2.

    Die Richtlinie 87/102 in der Fassung der Richtlinie 98/7 ist dahin auszulegen, dass sie es dem innerstaatlichen Gericht erlaubt, die Vorschriften, mit denen Art. 11 Abs. 2 der Richtlinie in das innerstaatliche Recht umgesetzt wird, von Amts wegen anzuwenden.


    (1)  ABl. C 36 vom 11.2.2006.


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