Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2007/284/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4977 — AgipFuel/Campetroli) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 284 vom 27.11.2007, p. 7–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 284/7


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4977 — AgipFuel/Campetroli)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 284/06)

1.

Am 16. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlusses nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AgipFuel S.p.A. („AgipFuel“, Italien), das dem Konzern Eni S.p.A. („Eni“, Italien) angehört, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die alleinige Kontrolle über das Unternehmen Cam Petroli S.r.l. („Campetroli“, Italien) durch Erwerb von Anteilen. Zurzeit übt AgipFuel die gemeinsame Kontrolle über Campetroli aus.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

AgipFuel: Management des Großhandels mit Kraft- und Brennstoffen,

Eni: Erschließung, Förderung, Transport, Verarbeitung und Vermarktung von Öl und Gas,

Campetroli: Weiterverkauf von Großhandelskraftstoffen und Bitumen in Norditalien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4977 — AgipFuel/Campetroli an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


Top