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Document C2007/283/10

Rechtssache C-372/07: Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 6. August 2007 — Nicole Hassett und Cheryl Doherty ebenso wie The Medical Defence Union Limited und MDU Services Limited/Raymond Howard und Brian Davidson

ABl. C 283 vom 24.11.2007, p. 6–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 283/6


Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 6. August 2007 — Nicole Hassett und Cheryl Doherty ebenso wie The Medical Defence Union Limited und MDU Services Limited/Raymond Howard und Brian Davidson

(Rechtssache C-372/07)

(2007/C 283/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court (Irland)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Nicole Hassett und Cheryl Doherty/The Medical Defence Union Limited und MDU Services Limited

Beklagte: Raymond Howard und Brian Davidson

Vorlagefrage

Wenn Ärzte für ihre gegenseitige Verteidigung eine Vereinigung in Form einer nach dem Recht eines Mitgliedstaats errichteten Gesellschaft gründen, um deren in diesem und einem anderen Mitgliedstaat tätigen Mitgliedern Beistand und Haftungsfreistellung in ihrer Berufsausübung zu gewähren, und wenn die Gewährung dieses Beistands oder der Haftungsfreistellung von dem Erlass eines Beschlusses des Vorstands der Gesellschaft abhängt, welcher nach deren Satzung im uneingeschränkten Ermessen des Vorstands liegt, ist dann ein Verfahren, in dem ein Beschluss, mit dem gemäß dieser Regelung einem in dem anderen Mitgliedstaat tätigen Arzt der Beistand oder eine Haftungsfreistellung versagt worden ist, von dem betroffenen Arzt als eine Verletzung seiner vertraglichen oder sonstigen Rechte durch die Gesellschaft angegriffen wird, als ein Verfahren anzusehen, das die Gültigkeit eines Beschlusses eines Organs dieser Gesellschaft im Sinne von Art. 22 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (1) zum Gegenstand hat, so dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, ausschließlich zuständig sind?


(1)  Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, ABl. L 12, S. 1.


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