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Document C2007/283/09

    Rechtssache C-321/07: Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Mannheim (Deutschland), eingereicht am 12. Juli 2007 — Strafverfahren gegen Karl Schwarz

    ABl. C 283 vom 24.11.2007, p. 6–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    24.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 283/6


    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Mannheim (Deutschland), eingereicht am 12. Juli 2007 — Strafverfahren gegen Karl Schwarz

    (Rechtssache C-321/07)

    (2007/C 283/09)

    Verfahrenssprache: Deutsch

    Vorlegendes Gericht

    Landgericht Mannheim

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Karl Schwarz

    Vorlagefragen

    1.

    Ist es — entgegen Artikel 7 V der Richtlinie 91/439/EWG (1) — gemeinschaftsrechtlich möglich, dass ein EU-Bürger im Besitz einer wirksamen inländischen und einer weiteren Fahrerlaubnis aus einem anderen Mitgliedsstaat sein kann, die beide vor dem Beitritt zur EU des ausländischen Mitgliedsstaates erworben waren und — gegebenenfalls —

    2.

    hat die — vor Inkrafttreten der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vom 1. Januar 1999 erfolgte — Entziehung der später erteilten 2. inländischen Fahrerlaubnis wegen eines Trunkenheitsdelikts die Rechtsfolge, dass auch die Gültigkeit der zuvor erteilten 1. ausländischen Fahrerlaubnis im Inland nach dem Beitritt des ausländischen Mitgliedsstaats nicht mehr anerkannt zu werden braucht, selbst wenn die inländische Sperrfrist bereits abgelaufen ist?


    (1)  Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein — ABl. L 237, S. 1.


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