EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2007/282/15

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4927 — Carlyle/INEOS/JV) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 282 vom 24.11.2007, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 282/29


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4927 — Carlyle/INEOS/JV)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 282/15)

1.

Am 16. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Carlyle partners IV L.P. („Carlyle“, USA), das der Carlyle-Gruppe angehört, und das Unternehmen INEOS Group Ltd („INEOS“, Vereinigtes Königreich) erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Newco („Newco“, USA) durch Erwerb von Anteilen an einem neu gegründeten Gemeinschaftsunternehmen.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Carlyle: private equity,

INEOS: Herstellung von Petrochemikalien, Spezialchemikalien und Ölprodukten,

Newco: Herstellung von anorganische Spezialchemikalien, einschließlich Silikaten, Siliziumdioxiden und verwandten Spezialchemikalien.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4927 — Carlyle/INEOS/JV an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


Top