Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2007/280/09

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4965 — Arques/Skandinavische Actebis-Landesgesellschaften) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 280 vom 23.11.2007, p. 19–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

23.11.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 280/19


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4965 — Arques/Skandinavische Actebis-Landesgesellschaften)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 280/09)

1.

Am 16. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Arques Industries AG („Arques“, Deutschland) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von der Actebis Computer A/S (Dänemark), der Actebis Computer A/S (Norwegen) und der Actebis Computer AB (Schweden) (zusammen „Actebis Skandinavische Landesgesellschaften“) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Arques und ihre Beteiligungsgesellschaften: Restrukturierung von Unternehmen; Groß- und Einzelhandel mit Produkten der Informationstechnologie, Zusammenbau von Produkten der Informationstechnologie;

Actebis Skandinavische Landesgesellschaften: Großhandel mit Produkten der Informationstechnologie.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4965 — Arques/Skandinavische Actebis-Landesgesellschaften, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


Top