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Document C2007/272/11

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4883 — PetroFina/Galactic/Futerro JV) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 272 vom 15.11.2007, p. 23–23 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    15.11.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 272/23


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4883 — PetroFina/Galactic/Futerro JV)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 272/11)

    1.

    Am 9. November 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen PetroFina S.A./N.V. („PetroFina“, Belgien), das der Total-Gruppe angehört, („Total“, Frankreich) und das Unternehmen Galactic S.A./N.V., das letztlich von der Finasucre S.A. („Finasucre“, Belgien) und der Frederic van Gansberghe S.A./N.V. („FVG“, Belgien) kontrolliert wird, erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung durch den Erwerb von Aktien die gemeinsame Kontrolle über das neu gegründete Gemeinschaftsunternehmen Futerro S.A./N.V. („Futerro“, Belgien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    PetroFina: Herstellung und Vertrieb von Basischemikalien und von Massenpolymeren;

    Total: vertikal integriertes Energie- und Chemieunternehmen;

    Galactic: Herstellung und Vertrieb von Milchsäure und ihren Salzen und Estern (Laktate);

    Finasucre: Herstellung und Vertrieb von Rohr- und Rübenzucker sowie von Karamell und Spezialitäten;

    FVG: Beratungs- und Managementdienste.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4883 — PetroFina/Galactic/Futerro JV an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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