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Document C2007/254/04

Protokoll der Sitzung vom Donnerstag, dem 28. Juni 2007
Anhang I Alphabetisches Verzeichnis der Mitglieder der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung
Anhang II Anwesenheitsliste der Tagung vom 25. bis 28. Juni In Wiesbaden
Anhang III Anhang zur Sitzung vom Montag, dem 25. Juni 2007
Anhang IV Angenommene Entschliessungen
— Entschliessung zur verantwortungsvollen Regierungsführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausbeutung von Naturressourcen in den AKP-Staaten
— Entschliessung zur Minderung der Armut der Kleinbauern in den AKP-Staaten, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Blumensektor
— Entschliessung zur Migration von Fachkräften und zu den Folgen für die nationale Entwicklung
— Entschliessung zur Lage in Darfur
Anhang V Änderung der Geschäftsordnung

ABl. C 254 vom 26.10.2007, p. 6–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

26.10.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 254/6


PROTOKOLL DER SITZUNG VOM DONNERSTAG, DEM 28. JUNI 2007

(2007/C 254/04)

(Die Sitzung wird um 9.05 Uhr eröffnet.)

VORSITZ: Frau KINNOCK

Ko-Präsidentin

1.   Stellvertreter

Die Ko-Präsidentin teilt die Namen der folgenden Stellvertreter mit: Badia i Cutchet (für Arif), Bushill-Mathews (für Coelho), Goebbels (für Ferreira), Hutchinson (für Rosati), Zaleski (für Gaubert), Zwiefka (für Langendries).

2.   Genehmigung des Protokolls vom Mittwoch, dem 27. Juni 2007

Das Protokoll wird genehmigt.

3.   Zusammenfassende Berichte der Arbeitsgruppen

Herr Ramotar (Guyana) über „Migration“ in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Frankfurt und dem Innenministerium der Bundesrepublik Deutschland (Frankfurt)

Frau Scheele über die „Überwachung des Klimawandels“ in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (Darmstadt)

Herr Bowis über den „Zugang zu Arzneimitteln für vernachlässigte Krankheiten“ in Zusammenarbeit mit Sanofi-Aventis (Frankfurt)

4.   Die Überarbeitung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES): Aussprache (ohne Entschließung)

Herr Baum (Europäische Kommission) gibt eine Einführung in das Thema.

Es sprechen: Mitchell, Mushelenga (Namibia), Polisi (Ruanda), Bowis, William (Seychellen), Scheele, Ramotar (Guyana), McAvan, Sithole (Mosambik), Mugambe (Uganda), Sebetela (Botsuana), de Sousa (Angola).

Herr Baum (Europäische Kommission) beantwortet die Fragen und schließt die Aussprache ab.

5.   Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung

Die Ko-Präsidentin erläutert das Abstimmungsverfahren.

Gemäß Artikel 34 der Geschäftsordnung erfolgt die Abstimmung getrennt. Die Änderung wird von beiden Häusern einstimmig angenommen.

6.   Abstimmung zu den Entschließungsanträgen der von den drei ständigen Ausschüssen eingereichten Berichte

Bericht über verantwortungsvolle Regierungsführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausbeutung von Naturressourcen in den AKP-Staaten (AKP-EU/3937/07/endg.) — Ausschuss für politische Angelegenheiten. Ko-Berichterstatter: Evelyne B. Cheron (Haiti) und Michael Gahler.

Es wird eine Berichtigung zum Entschließungsentwurf angekündigt. Die Ko-Berichterstatter legen einen mündlichen Änderungsantrag vor, der angenommen wird. Der Entschließungsantrag wird in seiner geänderten Fassung einstimmig angenommen.

Bericht über die Minderung der Armut der Kleinbauern in den AKP-Staaten, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Blumensektor (AKP-EU/100.011/07/endg.) — Ausschuss für wirtschaftliche Entwicklung, Finanz- und Handelsfragen. Ko-Berichterstatter: Kilontji Mporogomyi (Tansania) und Carl Schlyter.

Änderungsantrag 1 wird mit einem mündlichen Änderungsantrag angenommen. Die Änderungsanträge 2, 4, 5, 6, 7 und 8 werden angenommen. Der Entschließungsantrag wird in seiner geänderten Fassung einstimmig angenommen.

Bericht über die Migration von Fachkräften und die Folgen für die nationale Entwicklung (AKP-EU/100.012/07/endg.) — Ausschuss für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen. Ko-Berichterstatter: Sharon Hay Webster (Jamaika) und Luisa Morgantini.

Änderungsantrag 2 wird als Ergänzung zu Ziffer 17 angenommen. Die Änderungsanträge 1 und 3 werden ebenfalls angenommen. Der Entschließungsantrag wird in seiner geänderten Fassung einstimmig angenommen.

7.   Abstimmung über Entwürfe von Dringlichkeitsentschließungen

Dringlicher Entschließungsantrag zur Lage in Darfur (AKP-EU/100.075/07/COMP.)

Änderungsantrag 4 wird zurückgezogen. Die Änderungsanträge 1, 2 und 3 werden angenommen.

Der Entschließungsantrag wird in seiner geänderten Fassung einstimmig angenommen.

Gemäß Artikel 16 der Geschäftsordnung gibt Herr Darbo (Tschad) eine schriftliche Stimmerklärung ab, die in der Originalsprache an die Mitglieder verteilt wird.

8.   Verschiedenes

Herr Ramotar (Guyana) ergreift zur Einrichtung eines neuen Raketenabwehrsystems in Europa das Wort.

Herr Straker (St. Vincent und die Grenadinen) dankt den deutschen Behörden und Herrn Gahler für ihre Gastfreundschaft und ihre Bemühungen bei der Organisation der 13. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung in Wiesbaden und den damit einhergehenden gesellschaftlichen Veranstaltungen.

9.   Zeitpunkt und Ort der 14. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU

Die 14. Tagung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung findet vom 17. bis 22. November 2007 in Kigali (Ruanda) statt.

(Die Sitzung wird um 11.10 Uhr geschlossen.)

Otmar ROGERS und

Glenys KINNOCK

Ko-Präsidenten

Sir John KAPUTIN und

Dietmar NICKEL

Ko-Generalsekretäre


ANHANG I

ALPHABETISCHES VERZEICHNIS DER MITGLIEDER DER PARITÄTISCHEN PARLAMENTARISCHEN VERSAMMLUNG

Vertreter der AKP-Länder

Vertreter des EP

RADEMBINO-CONIQUET (GABUN), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsidentin

BENIN (VP)

GAHLER (VP)

KAMERUN (VP)

MANTOVANI (VP)

ÄQUATORIALGUINEA (VP)

VERGES (VP)

GHANA (VP)

CARLOTTI (VP)

JAMAIKA (VP)

MITCHELL (VP)

KENIA (VP)

AUBERT (VP)

NIUE (VP)

LULLING (VP)

SEYCHELLEN (VP)

KAMIŃSKI (VP)

SALOMON-INSELN (VP)

POLFER (VP)

SURINAM (VP)

MARTÍNEZ MARTÍNEZ (VP)

SAMBIA (VP)

BOWIS (VP)

SIMBABWE (VP)

GOUDIN (VP)

ANGOLA

AGNOLETTO

ANTIGUA UND BARBUDA

ALLISTER

BAHAMAS

ARIF

BARBADOS

AYLWARD

BELIZE

BEREND

BOTSUANA

BORRELL FONTELLES

BURKINA FASO

BULLMAN

BURUNDI

BUSK

KAP VERDE

CALLANAN

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

CASHMAN

TSCHAD

COELHO

KOMOREN

CORNILLET

KONGO (Republik)

DEVA

KONGO (Demokratische Republik)

DILLEN

COOK-INSELN

DOMBROVSKIS

CÔTE D'IVOIRE

FERNANDES

DSCHIBUTI

FERREIRA

DOMINICA

GAUBERT

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

GOMES

ERITREA

GRABOWSKA

ÄTHIOPIEN

GRÖNER

FIDSCHI

GURMAI

GAMBIA

HALL

GRENADA

HAUG

GUINEA

HERRANZ GARCĺA

GUINEA-BISSAU

HOLM

GUYANA

JÖNS

HAITI

KACZMAREK

KIRIBATI

KORHOLA

LESOTHO

KOZLIK

LIBERIA

LANGENDRIES

MADAGASKAR

LEHIDEUX

MALAWI

LÓPEZ-ISTÚRIZ WHITE

MALI

LOUIS

MARSHALLINSELN (Republik)

MARTENS

MAURETANIEN

McAVAN

MAURITIUS

MAYER

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

MORILLON

MOSAMBIK

NOVAK

NAMIBIA

PLEGUEZUELOS AGUILAR

NAURU (Republik)

RIBEIRO E CASTRO

NIGER

ROITHOVÁ

NIGERIA

ROSATI

PALAU

SBARBATI

PAPUA-NEUGUINEA

SCHEELE

RUANDA

SCHLYTER

SAINT KITTS UND NEVIS

SCHMIDT F.

ST. LUCIA

SCHMIDT O.

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

SCHNELLHARDT

SAMOA

SCHRÖDER

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SORNOSA MARTÍNEZ

SENEGAL

SPERONI

SIERRA LEONE

STURDY

SOMALIA

VAN HECKE

SÜDAFRIKA

VAN LANCKER

SUDAN

VENETO

SWASILAND

VENTRE

TANSANIA

de VILLIERS

TIMOR-LESTE

WIELAND

TOGO

WIJKMAN

TONGA

ZÁBORSKÁ

TRINIDAD UND TOBAGO

ZANI

TUVALU

ZĪLE

UGANDA

ZIMMER

VANUATU

… (VERTS/ALE)

AUSSCHUSS FÜR POLITISCHE ANGELEGENHEITEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

NZOMUKUNDA (BURUNDI), Ko-Vorsitzende

CALLANAN, Ko-Vorsitzender

LUTUNDULA (KONGO, Demokratische Republik), VC

JÖNS, VC

DUGUID (BARBADOS), VC

POLFER, VC

ANGOLA

CARLOTTI

BELIZE

COELHO

BENIN

DILLEN

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

GAHLER

COOK-INSELN

GAUBERT

DSCHIBUTI

GOMES

ÄQUATORIALGUINEA

GRABOWSKA

FIDSCHI

GRÖNER

GRENADA

GURMA

GUINEA

HERRANZ GARCÍA

HAITI

KACZMAREK

LIBERIA

KAMINSKI

MAURETANIEN

LÓPEZ ISTÚRIZ

NAMIBIA

LOUIS

NIGERIA

MANTOVANI

NIUE

MARTÍNEZ MARTÍNEZ

PAPUA-NEUGUINEA

MORILLON

ST. VINCENT UND DIE GRENADINEN

SCHMIDT F.

SUDAN

VAN HECKE

TOGO

VENTRE

TUVALU

WIELAND

UGANDA

ZANI

SIMBABWE

ZIMMER

AUSSCHUSS FÜR WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG, FINANZ- UND HANDELSFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

EVERISTUS (ST. LUCIA), Ko-Vorsitzender

SCHLYTER, Ko-Vorsitzender

SEBETELA (BOTSUANA), VC

DOMBROVSKIS, VC

DARBO (TSCHAD), VC

RIBEIRO E CASTRO, VC

KAMERUN

AGNOLETTO

KONGO (Republik)

BEREND

CÔTE D'IVOIRE

BULLMANN

ERITREA

BUSK

ÄTHIOPIEN

CORNILLET

GABUN

DEVA

GHANA

FERREIRA

GUYANA

KINNOCK

KENIA

KOZLÍK

MALI

LANGENDRIES

MAURITIUS

LEHIDEUX

MIKRONESIEN (Föderierte Staaten von)

LULLING

PALAU

MAYER

ST. KITTS UND NEVIS

McAVAN

SAMOA

MITCHELL

SENEGAL

PLEGUEZUELOS AGUILAR

SIERRA LEONE

ROSATI

SÜDAFRIKA

SPERONI

SWASILAND

STURDY

TANSANIA

VAN LANCKER

TONGA

de VILLIERS

TRINIDAD UND TOBAGO

ZĪLE

SAMBIA

… (VERTS/ALE)

AUSSCHUSS FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND UMWELTFRAGEN

Mitglieder AKP

Mitglieder EP

OUMAROU (NIGER), Ko-Vorsitzender

SCHEELE, Ko-Vorsitzende

SANGA (SALOMON-INSELN), VC

NOVAK, VC

SITHOLE (MOSAMBIK), VC

ARIF, VC

ANTIGUA UND BARBUDA

ALLISTER

BAHAMAS

AUBERT

BURKINA FASO

AYLWARD

KAP VERDE

BORRELL FONTELLES

KOMOREN

BOWIS

DOMINICA

CASHMAN

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

FERNANDES

GAMBIA

GOUDIN

GUINEA BISSAU

HALL

JAMAIKA

HAUG

KIRIBATI

HOLM

LESOTHO

KORHOLA

MADAGASKAR

MARTENS

MALAWI

ROITHOVA

MARSHALLINSELN (Republik)

SBARBATI

NAURU

SCHMIDT O.

RUANDA

SCHNELLHARDT

SÃO TOMÉ UND PRÍNCIPE

SCHRÖDER

SEYCHELLEN

SORNOSA MARTÍNEZ

SOMALIA

VENETO

SURINAM

VERGES

TIMOR-LESTE

WIJKMAN

VANUATU

ZÁBORSKÁ


ANHANG II

ANWESENHEITSLISTE DER TAGUNG VOM 25. BIS 28. JUNI IN WIESBADEN

RADEMBINO-CONIQUET (Gabun), Ko-Präsident

KINNOCK, Ko-Präsidentin

DE SOUSA (Angola)

AGNOLETTO (2)  (3)

DUGUID (Barbados)

AUBERT (2)  (3)  (4)

DAYORI (Benin) (VP)

AYLWARD (3)  (4)

SEBETELA (Botsuana)

BADIA I CUCHET (für ARIF) (4)  (5)

TAPSOBA (Burkina Faso)

BEREND

NZOMUKUNDA (Burundi)

BORRELL FONTELLES

NYASSA (Kamerun) (VP)

BOWIS (VP)

SORONGOPE-ZOUMANDJI (Zentralafrikanische Republik)

BULLMANN

DARBO (Tschad)

BUSHILL-MATTHEWS (für COELHO) (5)

BOUNKOULOU (Kongo, Republik)

BUSK (2)  (3)

GOYA (Kongo, Demokratische Republik)

CALLANAN (2)  (4)  (5)

AMON-AGO (Côte d'Ivoire)

CARLOTTI (VP)

ABDI SAID (Dschibuti)

CASHMAN (2)  (3)

THOMAS (Dominica) (1)

DOMBROVSKIS

JIMENEZ (Dominikanische Republik)

FERNANDES

NGUEMA OWONO (Äquatorialguinea)

GAHLER (VP)

TSEGGAI (Eritrea)

GOEBBELS (für FERREIRA)

TOGA (Äthiopien)

GOMES (2)

CAVUILATI (Fidschi) (1)

GRABOWSKA

MILEBOU-AUBUSSON (Gabun)

GRÖNER

OSEI-AMEYAW (Ghana)

HALL (3)

TOP (Guinea)

HAUG

BERNARD CHERON (Haiti)

HUTCHINSON (für ROSATI)

McNISH (Jamaika) (1)

JÖNS (2)  (3)  (5)

KAMOTHO (Kenia) (VP)

KACZMAREK

MAFURA (Lesotho)

KORHOLA

SMITH (Liberia)

KOZLÍK (2)

MATOLA (Malawi)

LEHIDEUX (2)  (3)

DIALLO (Mali) (1)

LULLING (VP)

GUELAYE (Mauretanien)

MANTOVANI (VP) (4)  (5)

DEERPALSING (Mauritius)

MARTENS

SITHOLE (Mosambik)

MARTÍNEZ MARTÍNEZ (VP) (2)  (3)

MUSHELENGA (Namibia)

MAYER

OUMAROU (Niger)

McAVAN (3)  (4)  (5)

ADEFIDIPE (Nigeria) (1)

MITCHELL

TALAGI (Niue)

MORGANTINI (für HOLM) (2)  (3)  (4)

BALAGETUNA (Papua-Neuguinea) (1)

POLFER (4)  (5)

POLISI (Ruanda)

RIBEIRO E CASTRO

HARRIS (St. Kitts und Nevis)

SCHEELE

JEAN-MARIE (St. Lucia)

SCHLYTER (2)  (3)  (4)

STRAKER (St. Vincent und die Grenadinen)

SCHMIDT F (2)  (3)  (4)

LAUOFO (Samoa)

SCHMIDT O

WILLIAM (Seychellen)

SCHNELLHARDT

CONTEH (Sierra Leone)

SCHRÖDER

MA'AHANUA (Salomon-Inseln) (1)

SPERONI (4)  (5)

SITHOLE (Südafrika)

STURDY (3)  (4)

DEKUEK (Sudan)

VAN HECKE

RODGERS (Surinam)

VAN LANCKER (4)  (5)

THWALA (Swasiland)

VENETO (3)  (4)

CHECHE (Tansania)

WIELAND (2)  (5)

MUGAMBE (Uganda)

ZALESKI (für GAUBERT) (5)

NJOBVU (Sambia) (1)

ZABORSKA (4)  (5)

 

ZIMMER (2)  (3)

 

ZWIEFKA (4)  (5)

Beobachter:

Kuba: POLANCO

Ebenfalls anwesend:

ANGOLA

COSTA DALA

TEMBU NZUANGA

SEBASTIAO ANDRE

BARBADOS

GODDARD

BENIN

DURAND-ADJAHI

BOTSUANA

BATLHOKI

BURKINA FASO

LANKOANDE

BURUNDI

KABURA

HABARUGIRA

KABOGOYE

KAMERUN

BAH

ZENTRALAFRIKANISCHE REPUBLIK

YINIFOLO VANDENBOS

KONGO (Republik)

LEKOYI

OBIA

TSHIKA

MUDOYI

KONGO (Demokratische Republik)

KIZIKI

CÔTE D'IVOIRE

AMANI

DOMINIKANISCHE REPUBLIK

AQUINO ACOSTARO

CEDANO

ÄQUATORIALGUINEA

ANDEM ELA

NKA OBIANG

EVANA NDEME

ERITREA

TEKLE

ÄTHIOPIEN

ALI

GABUN

NDIMAL

MOUVAGHA TCHIOBA

MAKONGO

NDONG NGUEMA

POSSO

OGOMBE

GHANA

KUMI

OPPONG-NTITI

GUINEA

DIALLO

HAITI

PIERRE

MELIUS

JACINTHE

DOREUS

JOSEPH NELSON

JAMAIKA

BARKER-MURPHY

KENIA

WAMBUA

MUTHAA

POGHISIO

SUMBEIYWO

LESOTHO

TIHELI

NYAPHISI

LIBERIA

PENNOH

TELEWODA

MALAWI

KALICHERO

MALI

ASKIA

MAURETANIEN

KAMARA

HAMOUD

BOÏLIL

ABDALLA

M'BARECK

MAURITIUS

GUNNESSEE

NAMIBIA

DE WAAL

RUMPT

KATJAVIVI

NDADI

NIGER

MAHAMADOU

ABDOURAHMANE

HABIBOU

CAZALICA

PAPUA-NEUGUINEA

ABURU

RUANDA

KAYINAMURA

GASANA

GAHAMANYI

SIERRA LEONE

GOODWYLL

SÜDAFRIKA

GIBSON

MAGAU

BASSON

SUDAN

MUSTAFA

ALLOBA

BADRI

JERVASE

SURINAM

HIWAT

RATHIPAL

SWASILAND

DLAMINI

UGANDA

ACEMAH

AMONGI

DOMBO

SAMBIA

MBEWE

MULENGA

SHITULIKA

 

AKP-EU-RAT

TSEKOA

Minister für auswärtige Angelegenheiten und internationale Beziehungen, amtierender Präsident des AKP-Rates (Lesotho)

WIECZOREK-ZEUL

Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, amtierende EU-Ratspräsidentin (Deutschland)

EUROPÄISCHE KOMMISSION

MICHEL

Für Entwicklung und humanitäre Hilfe zuständiges Mitglied der Kommission

PANAFRIKANISCHES PARLAMENT

MONGELLA

Präsident des Panafrikanischen Parlaments

UNFPA BRASILIEN

HAKKERT

WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS DE EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN (WSA)

AKOUETE

DANTIN

GAUCI

LISBEY

MAKEKA

TECHNISCHES ZENTRUM FÜR ZUSAMMENARBEIT IN DER LANDWIRTSCHAFT UND IM LÄNDLICHEN BEREICH (TZL)

BURGUET

BOTO

AKP-SEKRETARIAT

KAPUTIN

Ko-Generalsekretär

EU-SEKRETARIAT

NICKEL

Ko-Generalsekretär


(1)  Land, das durch einen Nicht-Parlamentarier vertreten ist.

(2)  Anwesend am 25. Juni 2007.

(3)  Anwesend am 26. Juni 2007.

(4)  Anwesend am 27. Juni 2007.

(5)  Anwesend am 28. Juni 2007.


ANHANG III

ANHANG ZUR SITZUNG VOM MONTAG, DEM 25. JUNI 2007

Akkreditierung der Delegierten, die keine Parlamentarier sind

COMMONWEALTH OF DOMINICA

Herr A. THOMAS

Botschaftsrat der Botschaft von Dominica, Brüssel

FIDSCHI

Herr R.S.T. CAVUILATI

Botschafter, Botschaft von Fidschi, Brüssel

JAMAIKA

Frau V. MCNISH

Botschafterin, Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, Kingston, Jamaika

NIGERIA

Herr A.J. ADEFIDIPE

Minister, Botschaft von Nigeria, Brüssel

PAPUA-NEUGUINEA

Herr John BALAGETUNA

Direktor für interparlamentarische Beziehungen, Nationales Parlament, Papua-Neuguinea

SALOMON-INSELN

Herr J. MA'AHANUA

Botschafter, Botschaft der Salomon-Inseln, Brüssel


ANHANG IV

ANGENOMMENE ENTSCHLIESSUNGEN

zur verantwortungsvollen Regierungsführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausbeutung von Naturressourcen in den AKP-Staaten (AKP-EU/3937/07/endg.)

zur Minderung der Armut der Kleinbauern in den AKP-Staaten, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Blumensektor (AKP-EU/100.011/07/endg.)

zur Migration von Fachkräften und zu den Folgen für die nationale Entwicklung (AKP-EU/100.012/07/endg.)

zur Lage in Darfur (AKP-EU/100.075/07/endg.)

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zur verantwortungsvollen Regierungsführung, Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Ausbeutung von Naturressourcen in den AKP-Staaten

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 25. bis 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf das in Cotonou (Benin) am 23. Juni 2000 unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, geändert durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens („Abkommen von Cotonou“), und insbesondere dessen Artikel 68, 96 und 97,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption,

unter Hinweis auf die Einsetzung des Internationalen Strafgerichtshofs am 17. Juli 1998 in Rom,

unter Hinweis auf die Erklärung der Vereinten Nationen vom 16. Dezember 1996 gegen Korruption und Bestechung bei internationalen Handelsgeschäften,

unter Hinweis auf das am 29. März 1996 in Caracas angenommene interamerikanische Übereinkommen gegen die Bestechlichkeit,

unter Hinweis auf das am 11. Juli 2003 auf der 2. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Afrikanischen Union in Maputo angenommene Übereinkommen der Afrikanischen Union über die Verhütung und Bekämpfung der Korruption,

unter Hinweis auf das Übereinkommen der OECD vom 21. November 1997 über die Bekämpfung der Bestechung ausländische Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr,

unter Hinweis auf die in den einzelstaatlichen Rechtssystemen der AKP-EU-Staaten geltenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche,

unter Hinweis auf die Erklärung von Paris vom 2. März 2005 über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe,

unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfels der G8 in Évian vom 2. Juni 2003„Korruption bekämpfen und Transparenz erhöhen“ und unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfels der G8 vom 8. Juni 2007 in Heiligendamm (Deutschland) „Wachstum und Verantwortung in Afrika“,

unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 2/2005 des Rechnungshofs über die aus dem EEF an die AKP-Staaten gezahlten Haushaltszuschüsse (2),

unter Hinweis auf den im Juni 2005 angenommenen Leitfaden des IWF für Transparenz der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft,

unter Hinweis auf den Untersuchungsbericht der Weltbank über die Rohstoffindustrien aus dem Jahr 2004,

unter Hinweis auf die vierzig Empfehlungen der Finanziellen Arbeitsgruppe (FATF) zur Bekämpfung der Geldwäsche,

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Plenarsitzung der FATF in Vancouver vom 9. bis 13. Oktober 2006,

unter Hinweis auf die Initiativen „Publish What You Pay“ (PWYP-Veröffentliche, was Du zahlst) und „Publish What You Earn“ (PWYE-Veröffentliche, was Du verdienst-Offenlegung der Einnahmen aus dem Rohstoffhandel),

unter Hinweis auf die Prinzipien und Kriterien der Initiative über die Transparenz in der Bergbauindustrie (EITI),

unter Hinweis auf die Unterstützung der Europäischen Union für den Kimberley-Prozess zur Zertifizierung von Diamanten bei der Ein- und Ausfuhr und die Beteiligung der AKP-Staaten am Kimberley-Prozess,

unter Hinweis auf den Aktionsplan der EU über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) und die EG-Verordnung 2173/2005,

unter Hinweis auf die 2003 verabschiedete afrikanische Initiative für Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor,

unter Hinweis auf die Entschließungen des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 zu Governance in Entwicklungsländern (3) und vom 6. April 2006 zur Wirksamkeit der Hilfe und zur Korruption in Entwicklungsländern (4),

unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 24. November 2005 zur Rolle der nationalen Parlamente bei der Durchführung des Partnerschaftsabkommens von Cotonou und zu den Grundstoffen aus Landwirtschaft und Bergbau (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. Oktober 2005„Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas“,

unter Hinweis auf das Handbuch der globalen Organisation von Parlamentariern gegen Korruption (GOPAC) zur Eindämmung der Korruption,

unter Hinweis auf den Korruptionsindex (CPI) 2006, der am 6. November 2006 in Berlin von Transparency International veröffentlicht wurde,

unter Hinweis auf den Bericht der Informations- und Studienreise des Vorstands der AKP in Mauretanien vom 23. bis 27. Februar 2006,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für politische Angelegenheiten (AKP-EU/3937/07/endg.),

A.

unter Festhaltung an den Grundsatz der Verantwortung der Regierungen gegenüber ihren Ländern und all ihren Bürgern, was die Bewirtschaftung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben betrifft,

B.

in der Erwägung, dass der durch die Nutzung der natürlichen Reichtümer erzielte wirtschaftliche und finanzielle Gewinn in einer erheblichen Verbesserung der Entwicklung der Lage der Menschen zum Ausdruck kommen muss,

C.

in der Erwägung, dass die Regierungen der Länder, die reich an natürlichen Ressourcen sind, die Pflicht und die Verantwortung haben, ihre Einnahmen vorrangig zur Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerungen zu nutzen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, sowie zur Bekämpfung der Armut,

D.

in der Erwägung, dass gute Regierungsführung berücksichtigen sollte, dass dieser Gewinn weit höher ausfällt, wenn die natürlichen Reichtümer im Land selbst verarbeitet und veredelt werden, als wenn sie als Rohstoffe exportiert werden,

E.

in der Erwägung, dass es ebenfalls Aufgabe der souveränen Regierungen und der Behörden ist, die Einnahmen aus der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen ihres Landes verantwortlich zum unmittelbaren Vorteil der jetzigen und künftigen Bewohner ihres Landes einzusetzen,

F.

in der Erwägung, dass die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen nur dann einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten kann, wenn seine negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft und auf die Umwelt auf ein Mindestmaß reduziert und seine Vorteile und Kosten gerecht geteilt werden,

G.

in der Erwägung, dass die Bevölkerungen der Länder, die reich an natürlichen Ressourcen sind, das unveräußerliche Recht haben, auf so gerechte Art und Weise wie möglich vom Potenzial des Wohlstands und des Wirtschaftswachstums, das diese bewirken, zu profitieren,

H.

in der Erwägung, dass die betreffenden Unternehmen ebenfalls eine Verantwortung dafür tragen, zu gewährleisten, dass ihre Investitionen einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Länder leisten, deren reichen natürlichen Ressourcen sie ausbeuten,

I.

in der Erwägung, dass eine mangelnde Transparenz bei den — legitimen — Zahlungen, die sie an die Regierungen entrichten, insofern ein erhebliches Unternehmensrisiko darstellt, da sie sie für Anschuldigungen der Beihilfe zu korrupten Verhaltensweisen anfällig macht und der Legitimität ihrer Tätigkeit abträglich ist,

J.

in der Erwägung, dass die europäischen Regierungen verpflichtet sind, solche Praktiken zu bekämpfen,

K.

in der Erwägung, dass eine schlechte Regierungsführung und ein Mangel an Transparenz bei der Bewirtschaftung der durch natürliche Ressourcen erzielten Einnahmen der Regierung dazu führen könnten, dass die politische Korruption verstärkt wird und die Risiken, dass öffentliche Mittel umgeleitet werden, sich erhöhen,

L.

unter Hinweis auf den Anstieg der internationalen Erdölkurse während der vergangenen 36 Monate und die sich daraus ergebenden Überschüsse bei den Einnahmen,

M.

in der Erwägung, dass die Ausbeutung natürlicher Ressourcen, speziell von Erdöl, in den Entwicklungsländern aufgrund der bedeutenden Einnahmen, die sich daraus ergeben, zu erheblichen wirtschaftlichen und sozialen Ungleichgewichten führt, die soziale Ungerechtigkeit verschärfen, ja sogar einem Klima der Gewalt Vorschub leisten, wenn diese nicht richtig zum Nutzen aller Bevölkerungsschichten und für die nationale Entwicklung genutzt werden, sowie in der Erwägung, dass im Falle von Öl, das Risiko eine künstlich erhöhten Wachstumsindikatoren zu Lasten der Indikatoren über die menschliche Entwicklung besteht,

N.

unter Hinweis darauf, dass das Europäische Parlament im März 2004 einen Änderungsantrag zur Richtlinie über die Transparenzanforderungen angenommen hat, in dem die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgefordert werden, die auf den europäischen Börsenmärkten notierten Unternehmen dazu aufzufordern, die an die Regierungen entrichteten Überweisungen zu veröffentlichen,

O.

in der Erwägung, dass die Verbesserung der Regierungsführung und die Erhöhung der Verantwortlichkeit bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Finanzen die Risiken eines Konflikts im Zusammenhang mit der Nutzung der natürlichen Ressourcen voraussichtlich verringern wird,

P.

in der Erwägung, dass eine erhebliche Erhöhung der steuerlichen Transparenz sowie eine Beseitigung der öffentlichen Korruption dazu führen würden, das politische Risiko zu mindern und ein stabileres und günstigeres Umfeld für nationale und ausländische Investitionen fördern würden, insbesondere im Bereich der Bergbauindustrie, wie institutionelle Investoren eingeräumt haben, die Mittel verwalten, die einen Gesamtbetrag in Höhe von 12,3 Milliarden Euro darstellen,

Q.

in der Erwägung, dass die steuerliche Transparenz und die Sicherheit der Energieversorgung miteinander in Zusammenhang stehen, da die Korruption und die schlechte Regierungsführung in den Energie erzeugenden Ländern Gefühle des Grolls vor Ort gegenüber dem Energiesektor verstärken und eine Bedrohung für die Energieanlagen bewirken könnten, wodurch die Versorgung der Weltmärkte verringert würde,

R.

in der Erwägung, dass eine schlechte Staats- und Regierungsführung und ein Mangel an Verantwortlichkeit bei der Nutzung von natürlichen Ressourcen auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt haben können, mit umfangreichen Abholzungen, die potenziell zur Wüstenbildung oder zu anderen klimatischen Veränderungen und Umweltschäden führen, die sich auf Menschen, Tiere und Vegetation negativ auswirken,

S.

in der Erwägung, dass die Bevölkerungen von Gebieten in denen natürlicher Ressourcen ausgebeutet werden, nicht ausreichend am Gewinn beteiligt und häufig außerdem von den schwerwiegenden Umweltbeeinträchtigungen durch diese Aktivitäten wie Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigung betroffen sind,

T.

in der Erwägung, dass zu den natürlichen Ressourcen nicht nur Bodenschätze, sondern auch Fauna und Flora sowie sauberes Wasser und schadstoffarme Luft zählen, die es zu schützen oder zu verbessern gilt,

U.

unter Hinweis darauf, dass es wichtig ist, im Bereich der Bewirtschaftung der Erdölressourcen und der wichtigsten natürlichen Ressourcen in den AKP-Staaten vorbildliche Methoden bezogen auf Umweltfreundlichkeit hervorzuheben,

V.

in der Erwägung, dass es wichtig ist, unter den öffentlichen Bediensteten Werte und Tugenden wie Uneigennützigkeit, Integrität, Verantwortungsbewusstsein, Transparenz und Ehrlichkeit zu propagieren, um diese Korruptionspraktiken undenkbar und unmöglich machen,

W.

in der Erwägung, dass das Streben nach Integrität und Ethik vor allem eine Möglichkeit ist, der Bevölkerung die Dienstleistungen zu gewährleisten, die sie mit Fug und Recht von einem Staat im Zusammenhang mit der Ausbeutung natürlicher Ressourcen erwarten darf,

X.

in der Erwägung, dass es notwendig ist, die Kapazitäten der Parlamente und demokratischen Institutionen der Entwicklungsländer zu stärken, damit diese ihre Zuständigkeit bei der Kontrolle der Exekutive und als Haushaltsbehörde effizient wahrnehmen können,

Y.

in der Erwägung, dass Reichtum an natürlichen Ressourcen in der Vergangenheit nicht immer ein Segen, sondern nur allzu oft ein Fluch für die betroffenen Bevölkerungen in den Ländern war, in denen es keine demokratische Kontrolle, keine Rechenschaftspflicht und keine Rechtsstaatlichkeit gibt und der Kampf um die Ressourcen zu Korruption und gewalttätigen Konflikten geführt hat, unter denen die örtliche Bevölkerung oft zu leiden hatte,

Z.

in der Erwägung, dass die steigende Nachfrage nach natürlichen Ressourcen durch schnell expandierende Volkswirtschaften wie China das internationale Gerangel um solche Ressourcen verschärft und oft die Herrschaft undemokratischer Regime verlängert, gewalttätige Konflikte geschürt und Menschenrechtsverletzungen verschlimmert hat,

AA.

in der Erwägung, dass bestimmte Unternehmen nicht die vereinbarten grundlegenden Arbeitsnormen der IAO einhalten, und für tödliche Unfälle und für Kinderarbeit verantwortlich sind, ferner in der Erwägung, dass sie auch die treibende Kraft hinter der expandierenden Abholzung in Afrika sind, einen Boom in Afrikas illegalem Elfenbeinhandel auslösen, und einige wiederholt dabei erwischt wurden, wie sie illegal in afrikanischen Gewässern fischten,

1.

fordert die AKP-Länder auf, die Einnahmen aus der Ausbeutung natürlicher Ressourcen vorrangig zur Befriedigung der Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerungen einzusetzen, insbesondere in den Bereichen Gesundheit und Bildung, Erhaltung der natürlichen Ressourcen und der Umwelt, und so zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele beizutragen;

2.

fordert die AKP-Staaten und die europäischen Staaten auf, die Begriffsbestimmungen und Empfehlungen des Abkommens von Cotonou in Bezug auf die verantwortungsvolle Staatsführung (Artikel 9 Absatz 3) zu achten und uneingeschränkt umzusetzen;

3.

fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Europäische Kommission auf, im Sinne einer guten Regierungsführung dem Aufbau von des verarbeitenden Sektors in den AKP-Staaten ein größeres Gewicht beizumessen als dem Zugang europäischer Unternehmen zu den natürlichen Reichtümern in den AKP-Staaten;

4.

fordert die afrikanischen Länder der AKP-Gruppe auf, das Übereinkommen der Afrikanischen Union über die Verhütung und Bekämpfung der Korruption zu ratifizieren; fordert die karibischen Länder auf, das interamerikanische Übereinkommen gegen die Bestechlichkeit zu ratifizieren; fordert alle Länder der AKP-EU auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption und die Erklärung der Vereinten Nationen gegen Korruption und Bestechung bei internationalen Handelsgeschäften zu ratifizieren und spezielle Mechanismen für eine effiziente Überwachung und Umsetzung der in der oben stehenden Ziffer 3 genannten Bestimmungen einzusetzen;

5.

fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der AKP-Länder auf, die Grundsätze der privaten Initiativen für eine bessere Regierungsführung bei der Bewirtschaftung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, wie beispielsweise der EITI und der Kampagnen „Publish What You Pay“ (Veröffentliche, was du zahlst) und „Publish What You Earn“ (Offenlegung aller ressourcenindizierten Einnahmen) zu billigen und zu ihrer praktischen Umsetzung beizutragen;

6.

fordert die Kommission und die Regierungen der Mitgliedstaaten der EU auf, die Verbesserung und uneingeschränkte Umsetzung der Initiative über die Transparenz in der Bergbauindustrie (EITI) zu fördern, insbesondere, indem die Bestimmungen über Transparenz Pflicht werden, wirksame Kontrollmechanismen eingeführt und das Kriterium Nr. 5 in Bezug auf das aktive Engagement der Zivilgesellschaft als Teilhaber an der EITI umgesetzt wird, und einen finanziellen Beitrag zum Treuhandfonds der EITI zu leisten;

7.

fordert die AKP-Staaten auf, zu gewährleisten, dass die Einnahmen ebenfalls zur Diversifizierung ihrer Volkswirtschaften genutzt werden sowie zur Entwicklung wirtschaftlicher Aktivitäten auf einer höheren Ebene in der Produktionskette und nicht nur auf die reine Ausbeutung der natürlichen Ressourcen eingeschränkt zu bleiben;

8.

fordert die Kommission auf, Delegationen in die Energie erzeugenden Entwicklungsländer zu senden, um die Umsetzung der EITI zu fördern;

9.

fordert alle AKP-Länder, die die Initiative EITI offiziell gebilligt haben, auf, die Umsetzung der darin enthaltenen Mindestkriterien voranzutreiben, insbesondere das Kriterium Nr. 5, und in diesem Zusammenhang darauf zu achten, dass die Zivilgesellschaft in der Lage ist, ihre Überwachungsrolle ohne Beschränkungen und ohne jegliche Furcht oder Einschüchterung auszuüben;

10.

fordert alle an natürlichen Ressourcen reichen Länder, die das Abkommen von Cotonou unterzeichnet haben, und die der EITI formell noch nicht beigetreten sind, auf, dies zu tun, und fordert die Mitgliedstaaten der EU und die Regierungen der AKP-Staaten auf, den Beitrag der Zivilgesellschaft gemäß Artikel 7 des Abkommens von Cotonou und den Empfehlungen der beiden AKP-Foren der Zivilgesellschaft von 2002 bzw. vom 26. April 2006 konkret zu erhöhen;

11.

fordert alle Regierungen der AKP-Staaten und der Mitgliedstaaten der EU auf, auf alle Investoren zu drängen, der EITI und anderen Initiativen und Übereinkommen zur Verbesserung der verantwortungsvollen Staatsführung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht bei der Ausbeutung der natürlichen Ressourcen beizutreten;

12.

fordert alle Regierungen der AKP-Staaten und der Mitgliedstaaten der EU auf, auch die Regierungen von Schwellenländern zu drängen, dass sie ihren Verpflichtungen nachkommen, wie z.B. Einhaltung der grundlegenden internationalen Arbeitsrechtsnormen, Abschaffung der Kinderarbeit, Verringerung der Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen insbesondere in Konfliktgebieten, und Verbot der illegalen Einfuhr von Rohstoffen und Nutzholz;

13.

fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten der EU auf, ihre Entwicklungshilfe an Länder, die reich an Ressourcen sind, von Fortschritten im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung, der Transparenz und der Rechenschaftspflicht bei der Verwaltung der natürlichen Ressourcen abhängig zu machen, indem sie Initiativen wie PWYP(Publish What You Pay), PWYE (Publish What You Earn) und EITI beitreten und konkret umsetzen;

14.

fordert die Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die Kommission auf, die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Transparenz in der Bergbauindustrie zu unterstützen, und zwar durch die Einführung angemessener Rechnungslegungsgrundsätze und Bestimmungen des Gesellschaftsrechts, im Einklang mit der Unterstützung des Europäischen Parlaments im März 2004 zur Änderung der Richtlinie über die Transparenzanforderungen, und der Mitteilung der Kommission vom 12. Oktober 2005 über eine Strategie für Afrika;

15.

fordert alle Beteiligten auf, die Normen, wonach Transparenz und Verantwortung bei den Systemen zur Bewirtschaftung der öffentlichen Ausgaben und Einnahmen gefordert werden, anzuwenden; dazu gehören:

Haushaltskontrolle durch Parlament und seine Gremien,

getrennte unabhängige Kontrolle der öffentlichen Haushalte und Ausgaben durch einen unabhängigen Rechnungshof,

Transparenz des Staatshaushaltes,

Überprüfung der Einnahmen und Ausgaben der Regierungen in den AKP- Ländern,

Verantwortung der von der Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen betroffenen Unternehmen;

16.

fordert alle Beteiligten auf, darauf zu achten, dass die Regierungen der Energie erzeugenden Länder mit schwerwiegenden Problemen bei der Regierungsführung und der Korruption keine Hilfen erhalten, die nicht lebensnotwendig sind, und auch keine günstigen Handelsbedingungen oder andere Vorteile, bis sie nachweisbar gezeigt haben, dass sie eine messbar größere Transparenz anwenden, insbesondere im Rahmen des nationalen Haushaltsplans;

17.

weist alle bilateralen und multilateralen Geldgeber und Ausfuhrkreditstellen an, eine Auflagenbindung zu entwickeln, die nicht nur abstrakt ist, sondern auf der Grundlage der treuhänderischen Verantwortung der Regierungen ihren Bürgern gegenüber basiert und auf ein System der Partnerschaft, bei der die nichthumanitäre Hilfe von der Achtung einer Reihe gemeinsam ausgehandelter konkreter Kriterien, insbesondere der öffentlichen Transparenz bei den Einnahmen aus der Nutzung von natürlichen Ressourcen unter Einhaltung der in dem Leitfaden des IWF „für Transparenz der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft“ kodifizierten Grundsätze abhängt;

18.

fordert die AKP-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung, der Transparenz und der Verantwortung in Bezug auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen Gegenstand gegenseitiger Verpflichtungen und gemeinsamer im Rahmen des im Artikel 8 des Abkommens von Cotonou vorgesehenen politischen Dialogs ausgehandelter Kriterien werden;

19.

fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, darauf zu achten, dass die Förderung der Transparenz und die demokratische Kontrolle der Verwendung der Einnahmen in den Ländern, die der EU Energie liefern, eine Priorität der gemeinsamen europäischen Energiestrategie sind;

20.

empfiehlt, dass die Aspekte der verantwortungsvollen Regierungsführung, der Transparenz und der Verantwortung in Bezug auf die Nutzung der natürlichen Ressourcen in der künftigen „gemeinsamen Strategie EU-Afrika“ einen wichtigen Platz einnehmen;

21.

fördert die Hervorhebung der vorbildlichen Methoden im Bereich der Bewirtschaftung der Erdölressourcen, wie diese in dem Leitfaden des IWF „für Transparenz der Einnahmen aus der Rohstoffwirtschaft“ kodifiziert wurden;

22.

fordert die Regierungen und die Parlamente der AKP-Staaten und der Mitgliedstaaten der EU auf, darauf zu achten, dass die Nutzung der natürlichen Ressourcen nicht allgemeine ökologische Ungleichgewichte verursacht; stellt in diesem Zusammenhang besorgt fest, dass eine übermäßige Abholzung zu Wüstenbildung und zu anderen klimatischen Veränderungen führen kann, denen mit verantwortungsvoller Holzwirtschaft und geeigneten Wiederaufforstungsmaßnahmen zu begegnen ist; fordert ferner die Unternehmen, die natürliche Ressourcen ausbeuten, auf, die Umweltauflagen zu achten;

23.

fordert die nationalen und regionalen Regierungen, Parlamente und Institutionen auf, die legale Ausbeutung von natürlichen Ressourcen in einen Umweltschutzplan einzubetten, der auf Schutzmaßnahmen zur Reinhaltung von Luft, Wasser und Boden sowie den Erhalt der Vielfalt in Fauna und Flora ausgerichtet ist;

24.

fordert alle Regierungen auf, Gesetze zu erlassen, die die Einfuhr von illegal geschlagenem Holz verbieten, und inzwischen sicherzustellen, dass der Staat ausschließlich Holz aus umweltfreundlichen und legalen Quellen erwirbt;

25.

fordert alle Holz erzeugenden Länder auf, sicherzustellen, dass einheimisches Holz nur auf nachhaltige Weise geschlagen wird, und dass dabei die Rechte der örtlichen Bevölkerungen geachtet und die Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigt werden;

26.

fordert die EU auf, eine umfassende und formelle Prüfung der forstwirtschaftlichen Vorschriften durchzuführen, den Grundbesitz und die Zugangsrechte der lokalen Gemeinden zu stärken und eine bedeutende öffentliche Teilhabe zu gewährleisten;

27.

fordert alle Länder, die sich am Diamantenhandel beteiligen, nachdrücklich auf, sich uneingeschränkt der Zertifizierungsregelung des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten anzuschließen; unterstreicht, wie wichtig es ist, zu einer unabhängigen Kontrolle in Bezug auf die Konformität der teilnehmenden Länder und der Diamantenindustrie mit den Leitlinien über den Diamantenhandel zu gelangen und darauf zu achten, dass die Teilnehmer am Kimberley-Prozess die Einhaltung dieses Prozesses durch die Diamantenindustrie überwachen können;

28.

fordert die Mitglieder des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf, den Begriff „Konfliktressourcen“ zu definieren und die Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen dem Mandat der Kommission zur Friedenskonsolidierung hinzuzufügen;

29.

fordert die Einrichtung und die angemessene Nutzung der Informationssysteme wie beispielsweise der Datenbank für den Bergbau;

30.

weist mit Nachdruck auf die Verantwortung der Unternehmen, die natürliche Ressourcen ausbeuten, hin, ein transparentes wirtschaftliches Umfeld zu fördern, in dem die nachhaltige Entwicklung geachtet wird, und dass dies in ihrem Interesse ist: und fordert sie auf, entsprechende gemeinsame Initiativen zu ergreifen, wie z.B. die Kennzeichnung „sauberer“ Unternehmen;

31.

weist darauf hin, dass schwerwiegende Fälle von Korruption gemäß Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou zu Konsultationen führen können;

32.

fordert die AKP-Länder auf, eine nationale öffentliche Debatte über die Verwendung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen und über soziale Gerechtigkeit einzuleiten;

33.

fordert die Erdöl erzeugenden AKP-Staaten auf, die Aktivitäten der Personen zu achten, zu unterstützen und zu fördern, die sich aktiv gegen Korruption einsetzen und die Transparenz verteidigen;

34.

weist mit Nachdruck auf die Rolle der nationalen Parlamente der AKP-Staaten bei der Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung hin und empfiehlt, dass diese Rolle in der künftigen „Gemeinsamen Strategie EU-Afrika“ anerkannt und festgelegt wird;

35.

fordert die nationalen und regionalen AKP-Parlamente und das Europäische Parlament sowie die Vertreter der Zivilgesellschaft auf, zusammenzuarbeiten, um ein System der Befugnisse und der gegenseitigen Kontrollen einschließlich von Strafverfahren zu bilden, um gegen die Korruption in den Regierungen und Behörden vorzugehen;

36.

fordert die Regierungen und Institutionen sowie alle politisch Verantwortlichen auf, einen Teil der Erlöse aus der verantwortungsvollen Nutzung von natürlichen Ressourcen zur Erhöhung der Gehälter der öffentlichen Bediensteten, der Polizei und der Beschäftigten in den entsprechenden Wirtschaftsbereichen zu verwenden, um die Anreize für Korruption zu verringern;

37.

fordert die Regierungen der AKP-Staaten und die Kommission auf, die nationalen und regionalen AKP Parlamente in ihrer Tätigkeit als eine Haushaltsbehörde durch Dialog, Austausch von Informationen und Stärkung der Kapazitäten zu unterstützen;

38.

fordert die Kommission auf, eine Mitteilung auszuarbeiten, in der die Strategie der Europäischen Union für eine Stärkung der parlamentarischen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Entwicklungsländern festgelegt wird;

39.

fordert die nationalen Parlamente der AKP-Staaten auf, bei ihren Regierungen darauf zu drängen, die interne Korruption zu bekämpfen und auf diese Weise eine bessere Regierungsführung bei der Bewirtschaftung der öffentlichen Einnahmen zu bewirken, und zwar durch die Übernahme von Antikorruptionsvorschriften und unabhängige Kontrollmechanismen, mit denen eine größere Transparenz erzielt werden soll oder die zu einem größeren Zugang zu Informationen über die Verwendung und Zuteilung der Einnahmen führen, die aus der Nutzung der natürlichen Ressourcen gewonnen werden;

40.

unterstreicht, dass es ebenfalls notwendig ist, das Rechtswesen, die unabhängige Justiz sowie die obersten Rechnungshöfe in den AKP-Staaten zu stärken;

41.

fordert die AKP-Parlamente ebenfalls auf, sich mit besonderen Verhaltenskodizes über gute Regierungsführung auszustatten, um jedes Risiko einer internen Korruption zu vermeiden; ist der Auffassung, dass die Veröffentlichung der Einkünfte der Parlamentarier ebenfalls zur größerer Transparenz beitragen kann;

42.

fordert die nationalen und regionalen Parlamente auf, die Tätigkeit der Vertreter der Zivilgesellschaft bei der Bekämpfung der schlechten Regierungsführung und der Korruption zu unterstützen und zu erleichtern, indem sie ihnen ermöglichen, ihre Arbeit unter den besten Bedingungen und mit einer maximalen Aktionsfreiheit auszuüben und ihnen die erforderlichen Kapazitäten, Mittel und Ressourcen zu gewährleisten;

43.

fordert, dass die Zivilgesellschaft und die nationalen Parlamente an einer wirksamen Haushaltskontrolle teilnehmen, die durch Erhebungen zur Rückverfolgung der öffentlichen Ausgaben (PETS) erfolgt, in deren Rahmen gemäß den Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses (CAD) der OECD „Input“ und „Output“ klar gegenüber gestellt werden;

44.

ist der Auffassung, dass spezielle soziale Indikatoren zur Ermittlung genauerer Angaben über die Qualität der Regierungsführung in den Ländern ausgearbeitet werden sollten, die das Abkommen von Cotonou unterzeichnet haben, und fordert, dass die Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich an diesem Prozess beteiligen, bei der Verwaltung der bei ihnen eingegangenen Mittel Transparenz an den Tag legen;

45.

fordert Regierungen, Institutionen sowie alle politisch Verantwortlichen auf, dafür zu sorgen, dass die öffentlich Bediensteten über die Bedeutung von verantwortungsvoller Nutzung natürlicher Ressourcen und eine umweltschonende Ausbeutung besonders geschult werden;

46.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bekämpfung der Korruption wirksam zur Förderung eines sichereren Investitionsklimas beitragen kann; fordert die Europäische Union in ihrer Eigenschaft als Ko-Vorsitzende des Programms „Rechenschaftspflicht bei den öffentlichen Ausgaben und Finanzen“ (PEFA), das einen harmonisierten Rahmen für die Bewertung des fiduziarischen Risikos in den Empfängerländern bietet, auf, spezielle PEFA Indikatoren zur Ermittlung des Ausmaßes an Korruption einzubeziehen;

47.

fordert die Kommission auf, auf der Grundlage dieser ermittelten Korruptionsniveaus verantwortungsvolle Regierungsführung zu unterstützen und gemäß Artikel 96 und 97 des Abkommens von Cotonou Konsultationen bezüglich angemessener Maßnahmen gegen korrupte Regime einzuleiten; weist jedoch darauf hin, dass die Förderung der verantwortungsvollen Regierungsführung kein Vorwand dafür sein darf, die Hilfe einseitig an Bedingungen zu knüpfen;

48.

betont die wichtige Rolle regionaler Initiativen zur Eindämmung der Korruption und zur Förderung einer verantwortungsvollen Regierungsführung, wie des African Peer Review Mechanism (APRM); hebt mit Nachdruck hervor, dass es notwendig ist, dass die afrikanischen Länder diese Initiativen umsetzen und dass die Kommission und die Mitgliedstaaten technische und finanzielle Hilfe zu diesem Zweck leisten;

49.

fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die über Finanzzentren verfügen, auf, alle erforderlichen rechtlichen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückführung der illegal erworbenen Mittel in das Herkunftsland zu gewährleisten;

50.

beauftragt seine Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament sowie den nationalen und regionalen Parlamenten und der Globalen Organisation der Parlamentarier gegen Korruption (GOPAC) zu übermitteln;


(1)  Angenommen am 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland).

(2)  ABl. C 249 vom 7.10.2005.

(3)  ABl. C 103 E vom 29.4.2004, S. 550.

(4)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(5)  ABl. C 136 vom 9.6.2006, S. 17.

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zur Minderung der Armut der Kleinbauern in den AKP-Staaten, insbesondere im Obst-, Gemüse- und Blumensektor

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 25. bis 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

unter Hinweis auf die Ziele im Bereich des Handels und der Armutsminderung, die in dem am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichneten Partnerschaftsabkommen AKP-EU enthalten sind,

unter Hinweis auf den UN-Bericht über die Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern, der vom Sonderberichterstatter der UN-Menschenrechtskommission im März 2002 (2) vorgelegt wurde,

unter Hinweis auf die Erklärung von Kapstadt über die künftigen AKP-EU-Verhandlungen über neue Handelsvereinbarungen,

in der Erwägung, dass die auf dem Welternährungsgipfel von 1996 eingegangene Verpflichtung, die Zahl der unterernährten Menschen bis zum Jahr 2015 zu halbieren, bei weitem noch nicht umgesetzt ist (3),

unter Hinweis auf die UN-Erklärung zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) und die darin enthaltene Verpflichtung, die Armut (4) zu beseitigen,

unter Hinweis auf die verschiedenen Berichte über die menschliche Entwicklung, die im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen ausgearbeitet wurden,

unter Hinweis auf die Halbzeitüberprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen durch regionale Netze von Bauernverbänden der AKP-Staaten, die am 10. Dezember 2006 (5) veröffentlicht wurde, sowie die laufenden Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen,

A.

in der Erwägung, dass sich die Zahl der Menschen, die in extremer Armut leben, nach dem Bericht der UNCTAD über die am wenigsten entwickelten Länder für das Jahr 2006 in den vergangenen dreißig Jahren mehr als verdoppelt hat und von 138 Millionen in den 60er Jahren des 20. Jahrhunderts auf 334 Millionen im Jahr 2000 gestiegen ist und dass die Zahl der Menschen, die weniger als einen US-Dollar pro Tag zur Verfügung haben, bis 2010 von 334 Millionen auf 471 Millionen steigen wird, wenn der gegenwärtige Trend anhält,

B.

in der Erwägung, dass Hunger, Unterernährung und die Tatsache, dass Millionen Menschen keinen Zugang zu Nahrungsmitteln haben, die Folgen der Wirtschafts-, Landwirtschafts- und Handelspolitik der Regierungen sowohl der Entwicklungsländer als auch der Industrieländer sind,

C.

in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der wichtigste Wirtschaftssektor für den Großteil der Bevölkerung in den AKP-Staaten ist, ferner in der Erwägung, dass deren Lebensgrundlage von der landwirtschaftlichen Erzeugung und den damit verbundenen Tätigkeiten abhängt und dass die Zahl der Beschäftigten dieses Sektors für alle AKP-Staaten auf 60 % aller Beschäftigten geschätzt wird, in der Erwägung, dass 73 % der Landbevölkerung in Afrika aus Kleinbauern bzw. Subsistenzlandwirten besteht, für die die Nahrungsmittelsicherheit von oberster Priorität ist,

D.

in der Erwägung, dass die biologische Vielfalt, die nachhaltige Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit absolut von der Anerkennung der Ernährungssouveränität der AKP-Staaten und einem politischen Handlungsspielraum abhängen, der für den Schutz der anfälligen Wirtschaftssektoren der AKP-Staaten, und der individuellen und kollektiven Rechten der Landwirte, Saatgut im Hinblick auf die Verbesserung der Nahrungsmittelerzeugung aufzubewahren, auszutauschen, weiterzugeben und zu verbessern, erforderlich ist,

E.

in der Erwägung, dass der Großteil der landwirtschaftlichen Produktion und der Agrarexporte der AKP-Länder durch kleine Familienbetrieben gewährleistet wird, die von Preisschwankungen stark betroffen sind,

F.

in der Erwägung, dass die AKP-Agrarexporte zum Großteil von einem oder zwei nicht verarbeiteten Erzeugnisse abhängig sind, die der Wirtschaft wenig Profit bringen und die Anfälligkeit der Volkswirtschaften dieser Länder verstärken,

G.

in der Erwägung, dass bei den herkömmlichen Ausfuhren von Agrarerzeugnissen wie Kaffee, Kakao, Leder und Häuten in den vergangenen 15 Jahren nur eine geringe Zunahme auf dem EU-Markt zu verzeichnen war, im Gegensatz zu dem spektakulären (sechsfachen) Wachstum bei neuen Erzeugnissen, wie Blumen, und der schnellen Ausweitung von Marktnischen wie fair gehandelte Produkte und ökologische Erzeugnisse, die ein erhebliches Potenzial aufweisen,

Rückgang der inländischen Stützung und Zunahme der Billigeinfuhren

H.

in der Erwägung, dass die seit den 80er Jahren durchgeführten Strukturanpassungsprogramme zu einem Rückgang der staatlichen Unterstützung für Kleinbauern und für die Nahrungsmittelerzeugung geführt und zur Schwächung der einheimischen Landwirtschaft beigetragen haben,

I.

in der Erwägung, dass der grundlegende Strategiewechsel im Agrarsystem der AKP die Aufhebung der Kontrollen der Preise für die Produktionsmittel und die Erzeugnisse der landwirtschaftlichen Betriebe, eine drastische Senkung der Importzölle, eine Reduzierung der staatlichen Unterstützung für landwirtschaftliche Beratungs- und Veterinärdienste, den Rückzug halbstaatlicher Agrarorganisationen und die Öffnung der einheimischen Märkte für Wettbewerber aus Drittstaaten umfasst,

J.

in der Erwägung, dass die lokalen Landwirte in den AKP-Ländern durch Importe von grundlegenden Nahrungsmittelerzeugnisse für den einheimischen Verbrauch wie Getreide, Milch, Fleisch, Gemüse und Verarbeitungserzeugnissen geschädigt werden,

Unfaire Handelsbedingungen

K.

in der Erwägung, dass die Bevölkerung der AKP-Staaten infolge der auf Exportkulturen basierenden Wirtschaft, die unabwendbar durch die geoklimatische Bedingungen bestimmt werden, in eine sehr merkwürdige Situation geraten ist, in der sie Nahrungsmittel für die internationalen Märkte erzeugen und gleichzeitig subventionierte Grundnahrungsmittel aus den reichen Ländern einführen, um den einheimischen Bedarf zu decken,

L.

in der Erwägung, dass die Exporteinnahmen der AKP-Länder in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen sind, obwohl diese Länder bei tropischen Produkten eindeutig im Vorteil sind, weil Schwankungen der Rohstoffpreise zu einem Einbruch bei tropischen Produkten wie Kaffee, Kakao, Palmöl und Baumwolle geführt haben, deren Preise um bis zu 60 % gesunken sind, und dass dies schlimme soziale und wirtschaftliche Auswirkungen auf die Bevölkerungen der AKP-Länder hat,

M.

in der Erwägung, dass der laufende WPA-Verhandlungsprozess insbesondere für den Agrarsektor inadäquat ist, und zwar in Anbetracht der enormen Unterschiede, die hinsichtlich Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit zwischen den sechs AKP-Regionen und der EU bestehen,

N.

in der Erwägung, dass die Handelsbeziehungen zwischen EU und AKP auf den Abkommen von Jaunde zwischen den ehemaligen Kolonialmächten und ihren ehemaligen Kolonien gründen, die zum Ziel haben, Europa Zugang zu bestimmten Rohstoffen zu gewähren und den AKP-Ländern verlässliche Absatzmärkte und wertvolle Exporteinnahmen auf einer stabilen und vorhersehbaren Basis insbesondere im Rahmen der Grundstoffprotokolle zu sichern,

Auswirkungen des Klimawandels

O.

in der Erwägung, dass laut dem zweitem UN World Water Development Report (2006) 75 % der Bevölkerung Afrikas in ariden oder semiariden Regionen lebt, rund 20 % in Gebieten hoher klimatischer Jahresschwankungen,

P.

in der Erwägung, dass laut den Ergebnissen des Berichts über die Millenniums-Bewertung der Ökosysteme die Ökosysteme der Welt, einschließlich Süßwasser und Fischbeständen, zu 60 % geschädigt oder auf nicht nachhaltige Weise genutzt werden; ferner in der Erwägung, dass die Ärmsten der Welt unter dieser Verschlechterung des Ökosystems am stärksten zu leiden haben, da die größten Gefahren in Bezug auf die Wasservorräte, die Landwirtschaft, die menschliche Gesundheit, die Artenvielfalt und den Anstieg des Meeresspiegels bestehen,

Q.

in der Erwägung, dass mit dem häufigeren Auftreten von Überschwemmungen und Dürren zu rechnen ist, die zu Hungersnot und zu einer allgemeinen Beeinträchtigung des sozialen und wirtschaftlichen Wohlergehens, insbesondere in Afrika, führen werden, während der Anstieg des Meeresspiegels die Lebensfähigkeit bestimmter Pazifischer Inseln bedroht,

R.

in der Erwägung, dass der Klimawandel in den kommenden 50 Jahren dem 4. Bewertungsbericht des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimaänderungen von 2007 zufolge die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele behindern kann, wobei einige afrikanische Länder unter einem Rückgang der landwirtschaftlichen Erträge von bis zu 50 % bis 2020 leiden werden und kleine Inseln in der Karibik, Afrika und im Pazifik nicht über ausreichende Wasservorkommen verfügen werden,

Folgen von HIV/AIDS

S.

in der Erwägung, dass nach Schätzungen der FAO seit 1985 7 Millionen in der Landwirtschaft Tätige an HIV/AIDS gestorben sind und dass in den kommenden 20 Jahren wahrscheinlich weitere 16 Millionen Menschen in den 25 am stärksten betroffenen Ländern Afrikas sterben werden,

T.

in der Erwägung, dass die Zahl der Arbeitskräfte in den zehn am stärksten betroffenen afrikanischen Ländern voraussichtlich um 10 bis 26 % zurückgehen wird, was eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung Afrikas darstellt, wo die Landwirtschaft einen zentralen Stellenwert einnimmt,

U.

in der Erwägung, dass von HIV/AIDS überwiegend die produktiven Arbeitskräfte betroffen sind, wodurch die betreffenden Regionen ihre Nahrungsmittelerzeuger und Landwirte verlieren und der Agrarsektor für Generationen dezimiert sein wird,

V.

in der Erwägung, dass die Probleme der kleinen Agrarbetriebe und von HIV/AIDS untrennbar miteinander verbunden sind, da lebensfähige landwirtschaftliche Kleinbetriebe nicht nur wichtig sind, um Mittel zur Bezahlung von antiretroviralen Medikamenten zu erwirtschaften, sondern auch um eine ausgewogene und gesunde Ernährung zu gewährleisten, die gegeben sein muss, damit diese Medikamente wirken,

W.

in der Erwägung, dass Bewältigungsstrategien (Zugang zu Land, Krediten und Arzneimitteln) und neue Instrumente entwickelt werden sollten, um den spezifischen Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerungen, die von der Pandemie betroffen sind, insbesondere älteren Menschen, Frauen und durch Krankheit geschwächten Erwachsenen, gerecht zu werden,

Die Landwirtschaft als Teil der nationalen Entwicklungspolitik und der Zusammenarbeit AKP-EU

X.

in der Erwägung, dass weder die nationalen Regierungen noch die EU-Politik der Entwicklungszusammenarbeit der Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums Priorität einräumen, obwohl die Mehrheit der armen Menschen in den AKP-Ländern im ländlichen Raum lebt,

Y.

in der Erwägung, dass nur 4 von 78 AKP-Staaten die Landwirtschaft im Rahmen des 9. EEF als prioritären Sektor eingestuft haben,

Z.

in der Erwägung, dass 30,7 % des 9. EEF für Programme zur Strukturanpassung, 21,4 % für Verkehr, nur 7 % für die Entwicklung des ländlichen Raums und 1,1 % für die explizit landwirtschaftsbezogenen Sektoren aufgewendet wurden,

AA.

in der Erwägung, dass die meisten Agrarerzeuger Frauen sind, dass ihre Arbeit nicht anerkannt wird und dass ihren spezifischen Bedürfnissen nur sehr geringe Beachtung geschenkt wird,

AB.

in der Erwägung, dass im Rahmen des 10. EEF nur zwei Schwerpunktsektoren je Land vorgesehen sind,

AC.

in der Erwägung, dass der Zugang zu Krediten für Kleinbauern ein wesentliches Problem darstellt und deren Entwicklung behindert,

AD.

in der Erwägung, dass Kleinbauern in benachteiligten Gebieten Vorrang erhalten sollten, weil sie in der Regel bei der Unterstützung der Landwirtschaft zu kurz kommen, in der Erwägung, dass der Grundsatz, Beihilfen an entlegene und benachteiligte Gebiete zu vergeben und dort zu investieren, in der Kohäsionspolitik der EU fest verwurzelt ist,

AE.

in der Erwägung, dass die EU gegenwärtig dabei ist, eine Strategie zur Handelshilfe (Aid for Trade) zu entwickeln, die zur Bereitstellung von mehr Unterstützung für Kleinbauern führen könnte,

1.

vertritt die Auffassung, dass die Politik im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit AKP-EU auf der Anerkennung der Rechte der AKP-Staaten basieren sollte, ihre Landwirtschaft zu schützen, um angemessene Einkommen für die Kleinbauern zu sichern, die einheimische Erzeugung zu erhöhen, die Ernährungssicherheit zu gewährleisten und selektive Marktöffnungen zu ermöglichen, wie dies in Europa der Fall war;

2.

ist der Auffassung, dass der Kampf gegen Armut und eine unsichere Nahrungsmittelversorgung bei den strukturellen Ursachen der Armut in den Entwicklungsländern ansetzen muss, und fordert deshalb Maßnahmen für einen besseren Zugang zu Land, Wasser und den Ressourcen der Artenvielfalt sowie zur Förderung einer Strategie der lokalen Unterstützung nachhaltiger landwirtschaftlicher Kleinbetriebe;

3.

unterstützt die Maputo-Erklärung (6) der afrikanischen Staats- und Regierungschefs, in der die zentrale Rolle der Landwirtschaft bei der Armutsbekämpfung und die Notwendigkeit einer Erhöhung der Haushaltszuschüsse für diesen Sektor um 10 % anerkannt werden;

4.

ist der Meinung, dass die Bauernverbände als wichtige Akteure bei Initiativen, die Auswirkungen auf den ländlichen und den landwirtschaftlichen Sektor haben, anerkannt werden müssen und in die Gruppe von Nichtregierungsakteuren, die von der EU regelmäßig konsultiert wird, einbezogen werden müssen; ist insbesondere der Auffassung, dass die Interessen von Kleinbauern und Subsistenzlandwirten angemessen vertreten sein müssen;

Neuausrichtung der Finanzierung aus dem EEF

5.

ersucht die EU und die AKP-Länder, ihre Politik neu auszurichten und die Landwirtschaft in den Mittelpunkt der Programmplanung des EEF zu stellen, um die Tatsache zu berücksichtigen, dass die Mehrheit der armen Menschen in den AKP-Ländern in ländlichen Gebieten lebt;

6.

fordert die EU auf, den Strukturwandel in der Produktion der armen Länder zu unterstützen, damit sie sich von einer exportbasierten Wirtschaft auf eine intraregionale nachhaltige Entwicklungsstrategie verlagern, wobei die tatsächlichen Bedürfnisse der Bevölkerungen berücksichtigt werden müssen und darauf hingearbeitet werden muss, die Abhängigkeit von den Industrieländern zu senken und inländische und regionale Märkte aufzubauen;

7.

bekräftigt erneut, dass es wichtig ist, ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen, um beispielsweise die Einhaltung der Etikettierungs- und Verpackungsvorschriften und gesundheitlichen Vorschriften für Erzeugnisse, die aus landwirtschaftlichen Kleinbetrieben stammen und auf regionale Märkte und Märkte der EU ausgeführt werden, zu ermöglichen und angemessen Schulung der Bauern anbieten zu können;

8.

betont, wie wichtig es ist, den Kleinbauern, vor allem den Frauen, angemessene Mittel zur Verfügung zu stellen, damit sie in die Verbesserung der lokalen Produktionsprozesse investieren können;

9.

empfiehlt, den Organisationen, die für die ländlichen Gemeinden und die Erzeuger tätig sind, im Rahmen des AKP-EU-Abkommens von Cotonou mehr Mittel aus dem EEF bereitzustellen;

10.

fordert eine Unterstützung aus dem EEF für eine Umstellung auf den ökologischen Landbau, wenn diese möglich ist, sowie gegebenenfalls auf eine landwirtschaftliche Erzeugung im Rahmen des fairen Handels, um eine langfristig nachhaltige Erzeugung wie auch einen Anstieg der Einkommen der Landwirte pro erzeugtem Kilogramm zu fördern;

11.

fordert eine Unterstützung aus dem EEF, um in allen wasserarmen Gebieten die moderne Technologie von Meerwasserentsalzung und Verbesserung der Wasserqualität zu nutzen;

12.

fordert eine Unterstützung aus dem EEF, um den kapitalintensiven Einsatz von Pestiziden und chemischen Düngemitteln zugunsten alternativer Dünge- und Pflanzenschutzmöglichkeiten zu verringern, die nachhaltiger und den örtlichen Verhältnissen angepasst sind;

13.

fordert, dass die Bedürfnisse von Kleinbauern und Subsistenzlandwirten in den Entwicklungsstrategien der AKP und der EU vorrangig berücksichtigt werden, da diese einen hohen Anteil der Landwirte in den AKP-Ländern ausmachen und besonders gefährdet sind;

Unfaire Handelsbedingungen

14.

ist der Ansicht, dass ein Teil der Freihandelsabkommen zwischen ungleichen Partnern die Armut verschlimmert haben und sich negativ auf die Ernährungssicherheit ausgewirkt und zur Verschlechterung der Lage einiger Netto-Lebensmittel einführender AKP-Länder beigetragen haben; fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dieses bei der Zuweisung von Mitteln bei der Anpassung der öffentlichen Entwicklungshilfe (APD) an handelsbezogene Anpassungserfordernisse zu berücksichtigen;

15.

stellt fest, dass das freihandelspolitische Maßnahmenpaket, dass von den Geberländern konzipiert wurde und das auch eine drastische Senkung der Einfuhrzölle beinhaltet, zu einer Zunahme der Nahrungsmitteleinfuhren in mehreren afrikanischen Ländern geführt hat; weist darauf hin, dass die Reisimporte nach Burkina Faso von 99 000 Tonnen 1996 auf 137 808 Tonnen 2000 gestiegen sind und dass die Produktion von einheimischem Rohreis von 111 700 Tonnen 1997 auf 66 300 Tonnen 2001 zurückgegangen ist; weist auch darauf hin, dass die Reisimporte nach Kamerun derzeit 87 % des Bedarfs der Bevölkerung abdecken, was zu Lasten der einheimischen Erzeuger geht;

WPA und von den AKP-Staaten vorangetriebene regionale Integration

16.

fordert die AKP-Staaten auf, eine solide, funktionierende, tragfähige und komplementäre regionale Integration zu schaffen, bevor sie ein Freihandelsabkommen mit der EU und/oder anderen in Aussicht nehmen, und ist der Auffassung, dass eine von den AKP-Staaten vorangetriebene regionale Integration eine Vorbedingung für den Abschluss entwicklungsorientierter WPA sein sollte;

17.

stellt mit Verwunderung fest, dass die regionale Gliederung, die für die Führung der WPA-Verhandlungen gewählt wurde, nicht immer den bestehenden regionalen Strukturen entspricht, innerhalb derer die AKP-Staaten gegenwärtig arbeiten;

18.

fordert die an den laufenden Verhandlungen zu den Abkommen über Wirtschaftspartnerschaft beteiligten Parteien auf, zu gewährleisten, dass die Verpflichtung aufrecht erhalten wird, die durch die Garantien im Rahmen der derzeitigen Handelsvereinbarungen untermauerten Vorteile zu erhalten;

19.

ist der Auffassung, dass die gegenwärtigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen im Rahmen von WPA für die einheimische Erzeugung in den AKP-Staaten eine ernsthafte Gefahr darstellen könnten, wenn dadurch zwei Agrarsysteme mit großen Unterschieden, was die Produktivität, Politiken und EU-Subventionen betrifft, miteinander in Wettbewerb treten, und drängt die EU, die Ansichten der lokalen Regierungen zu berücksichtigen;

20.

weist mit Nachdruck darauf hin, dass ein fairer Handel zwischen dem Norden und dem Süden die Zahlung eines angemessenen Preises für die Ressourcen und die Agrarerzeugnisse der Entwicklungsländer impliziert, d.h. eines Preises, der die internen und externen Kosten widerspiegelt und gleichzeitig die Einhaltung von Mindestkriterien für die Arbeitsbedingungen und Löhne der Arbeitskräfte und den Umweltschutz gewährleistet; fordert die EU und die AKP auf, ihre Unterstützung für den fairen Handel im Einklang mit ihrer Verpflichtung im Abkommen von Cotonou Artikel 23 Buchstabe g zu verstärken;

21.

unterstreicht die Notwendigkeit zur Unterstützung öffentlicher und regionaler Entwicklungskreisläufe in den AKP-Staaten; fordert die Stärkung lokaler Strukturen und regionaler Netze bei Erzeugung und Verteilung landwirtschaftlicher Güter;

22.

fordert entschieden dazu auf, für finanzschwache Erzeugergruppen allgemein zugängliche Finanzierungsinstrumente zu entwickeln und einzusetzen; unterstreicht die Bedeutung von kleinen und mittleren Kreditprogrammen zur Förderung ländlicher Entwicklung und zur Unterstützung lokaler Erzeuger, örtlicher Genossenschaften und von Existenzgründungen, gerade auch durch Frauen;

Klimawandel

23.

weist auf die erheblichen Auswirkungen des Klimawandels auf gefährdete Länder hin, ferner darauf, dass der jährliche Bedarf an Nahrungsmittelnothilfe in Afrika seit Mitte der 80er Jahre des 20. Jahrhunderts auf das Dreifache gestiegen ist und allein 2006 mehr als 25 Millionen Afrikaner von Nahrungsmittelkrisen betroffen waren;

24.

stellt fest, dass einer WHO-Studie von 2005 zufolge das erhöhte Auftreten von Malaria, Unterernährung und Diarrhoe in unmittelbarem Zusammenhang mit den weltweiten Klimaveränderungen steht und dass Afrika verstärkt unter Krankheiten und anderen Risiken für den Menschen zu leiden haben wird, weil es nicht darauf vorbereitet ist, gegen diese Probleme anzugehen;

25.

fordert die AKP-Staaten und die Mitgliedstaaten der EU auf, den Klimawandel in den Mittelpunkt der Politik im Rahmen der Entwicklungsstrategie zu stellen und die Gefahr anzugehen, die von der globalen Erwärmung für die Nahrungsmittelerzeugung ausgeht, die einem UN-Bericht zufolge bis zum Jahr 2080 um 5 % zurückgehen würde, während auch 25 % bis 40 % der natürlichen Lebensräume Afrikas verloren gehen und 30 % seiner Küsteninfrastruktur zerstört werden könnten;

26.

fordert die EU auf, ihr Ziel eines Temperaturanstiegs von maximal 2 Grad zu verwirklichen, dessen erforderlichen Investitionen von den Industrienationen getragen werden sollten;

27.

fordert, eine Prüfung der Umweltauswirkungen der Freihandelsabkommen, um ihre Umweltkosten und Auswirkungen auf die Ernährungssicherheit, die Energieressourcen und die globale Erwärmung zu ermitteln;

Bekämpfung von HIV/AIDS

28.

ist zutiefst besorgt über die potenziell nachteilige Auswirkung des HIV/AIDS auf die nachhaltige Entwicklung der AKP-Länder, insbesondere auf die Subsistenzlandwirtschaft und die gewerbliche Landwirtschaft, da ein Verlust an landwirtschaftlichen Arbeitskräften, landwirtschaftlichem Know-how und qualifizierten Arbeitskräften zu beklagen ist, was einen Rückgang der Produktion, verringerte Beschäftigungsmöglichkeiten und Unsicherheiten bei der Nahrungsmittelversorgung bewirkt;

29.

ist der Auffassung, dass die Bekämpfung von HIV/AIDS im Mittelpunkt der Entwicklungspolitik der Regierungen der AKP-Staaten und der EU stehen sollte, um den verheerenden Folgen von HIV/AIDS für die Ernährungssicherheit und die sozioökonomische Entwicklung entgegenzutreten und dass Maßnahmen zur HIV/AIDS-Bekämpfung demgemäß mit Programmen zur Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums verknüpft werden müssen;

30.

vertritt die Auffassung, dass die hohen Kosten der Arzneimittel zur Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen heilbaren Krankheiten eine ernsthafte Bedrohung für die landwirtschaftlichen Erzeugung und die Entwicklung des ländlichen Sektors in den AKP-Ländern sind;

Die Landwirtschaft unterstützen und der Bevölkerung Vertrauen in die Zukunft geben

31.

betont, dass die von den Internationalen Finanzinstitutionen (IFI) seit den 80er Jahren betriebene und von der Europäischen Union unterstützte Strukturanpassungspolitik, die allein auf Deflation der Ökonomie durch monetäre Maßnahmen, Anwendung marktwirtschaftlicher Prinzipien und geringere Beteiligung des Staates basiert, den Herausforderungen der Armutsreduzierung nicht gerecht wird;

32.

fordert die Abschaffung aller Exportsubventionen der EU, da sie die einheimische Nahrungsmittelerzeugung schwerwiegend beeinträchtigen;

33.

begrüßt in diesem Zusammenhang den Beschluss der EU auf der Konferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Hongkong 2005, die Exportsubventionen in der Landwirtschaft bis 2013 abzuschaffen, und drängt auf ein weitgehendes Vorziehen der Umsetzung der gefassten Beschlüsse;

34.

fordert eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, die strukturellen Ursachen der massiven Migration anzugehen, indem sie ihre derzeitige Politik ändern, auch betreffend die massive Einfuhr von EU-Produkten auf Dritte-Welt-Märkte, damit die afrikanischen Länder ihre Volkswirtschaften schützen und aufbauen, angemessene Einkommen für die Bevölkerung gewährleisten und so bessere Zukunftsaussichten bieten können;

35.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat sowie der Europäischen Kommission zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland).

(2)  Bericht (E/CN.4/2002/58) von Jean Ziegler, Sonderberichterstatter über die Ernährungssicherheit vor der UN-Menschenrechtskommission.

(3)  Erklärung von Rom zur Welternährungssicherheit, angenommen auf dem Welternährungsgipfel vom 13. -17. November 1996 in Rom, Italien.

(4)  Resolution 55/2 der UN-Vollversammlung, angenommen am 18. September 2000, „United National Millennium Declaration“.

(5)  Halbzeitüberprüfung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen durch regionale Netze von Bauernverbänden, 10. Dezember 2006.

(6)  Erklärung von Maputo „Together shaping our future“ (Gemeisam unsere Zukunft gestalten), 4. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der AKP-Länder, Maputo, Mosambik, 23. und 24. Juni 2004 (ACP/28/010/04 endg.).

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zur Migration von Fachkräften und zu den Folgen für die nationale Entwicklung

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 25. bis 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland),

unter Hinweis auf Artikel 177, 178, 179, 180, 181 und 181a des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnet („Abkommen von Cotonou“) (2) und am 25. Juni 2005 (3) in Luxemburg geändert wurde, insbesondere auf den Artikel 13 (Migration),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Migration und Entwicklung: Konkrete Leitlinien“ (4),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „EU-Strategie über Maßnahmen zur Bekämpfung des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer“ (5),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat „Beitrag zur Position der EU im Rahmen des Hochrangigen Dialogs der Vereinten Nationen über internationale Migration und Entwicklung“ (6),

unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts“ (7),

unter Hinweis auf den Strategischen Plan der Europäischen Kommission zur legalen Zuwanderung (8),

unter Hinweis auf das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs der Afrikanischen Union (AU), das am 23. und 24. Januar 2006 in Khartum stattfand und auf dem die Tragweite und Auswirkung von Migration für die Entwicklung erneut bestätigt wurden,

unter Hinweis auf den Bericht, der vom Plenum des Expertentreffens zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas und der Karibik zur Migration im März 2006 angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Brüsseler Erklärung in Fragen des Asyls, der Migration und der Mobilität und den dazugehörigen Aktionsplan, die am 13. April 2006 auf der ersten Tagung der für Asyl-, Migrations- und Mobilitätsfragen zuständigen Minister der AKP-Staaten angenommen wurden,

unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 von der Ministerkonferenz EU-Afrika in Tripolis angenommen wurde,

unter Hinweis auf die Ergebnisse der Ministerkonferenz EU-Afrika zu Migration und Entwicklung, die am 10./11. Juli 2006 in Rabat stattfand,

unter Hinweis auf die Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu internationaler Migration und Entwicklung (9),

unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Dezember 2005, März 2006 und Dezember 2006,

unter Hinweis auf die Ergebnisse des Hochrangigen Dialogs der Vereinten Nationen über Internationale Migration und Entwicklung, der am 14./15. September 2006 in New York stattfand,

in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zu internationaler Migration und Entwicklung (10),

unter Hinweis auf den Bericht der Weltkommission für internationale Migration vom Oktober 2005 „Migration in einer interdependenten Welt: neue Handlungsprinzipien“ (11),

unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) vom Juni 2006 „Effects of Migration on Sending Countries: What do we know?“,

unter Hinweis auf den Bericht der OECD von 2002 „International Mobility of the Highly Skilled“,

unter Hinweis auf den Bericht der Weltbank „Global Economic Prospects 2006: Economic Implications of Remittances and Migration“ (12),

unter Hinweis auf den Bericht über die menschliche Entwicklung 2001, der im Rahmen des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) ausgearbeitet wurden,

unter Hinweis auf die am 06. Juli 2006 angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments zu Entwicklung und Migration (13),

gestützt auf Artikel 17 Absatz 1 ihrer Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für soziale Angelegenheiten und Umweltfragen (AKP-EU/100.012/07/endg.),

A.

in der Erwägung, dass das Recht des Einzelnen, sein eigenes Land zu verlassen und in ein anderes zu reisen, ein unveräußerliches Menschenrecht darstellt,

B.

in der Erwägung, dass die internationale Migration zu einem internationalen Schwerpunktthema geworden ist, mit dem sich in letzter Zeit die Politik auf globaler, europäischer, euro-afrikanischer Ebene sowie auf der Ebene der EU-/AKP-Nationalstaaten befasst hat, und dass der enge Zusammenhang und die auf globaler Ebene wechselseitige Bedingtheit von Migration und Entwicklung zunehmend erkannt werden,

C.

in der Erwägung, dass eine bessere Steuerung der Wanderungsbewegungen einen erheblichen Nutzen bringen kann, der womöglich stärker ins Gewicht fällt als der Abbau der Welthandelsschranken, worüber in politischen Kreisen zunehmend Konsens besteht,

D.

in der Erwägung, dass Europa bisher weder auf Gemeinschaftsebene noch im einzelstaatlichen Rahmen zu einer ganzheitlichen Migrationspolitik übergegangen ist, da für Migrations-, Entwicklungs-, Handels- und Sicherheitsfragen voneinander getrennte und nicht koordinierte Ressorts zuständig sind,

E.

in der Erwägung, dass kein internationaler Konsens über die tatsächlichen Auswirkungen der Migration von (hoch-)qualifizierten Arbeitskräften auf die Herkunftsländer besteht und die Abwanderungsdebatte noch immer stark von Verwirrung und Frustration gekennzeichnet ist, zumal verlässliche statistische Angaben ebenso fehlen wie Folgenabschätzungen mit Empfehlungen an die Politik für den Umgang mit dem Thema Fachkräfteabwanderung („Brain Drain“),

F.

in der Erwägung, dass das Problem der Fachkräfteabwanderung im Rahmen des Dialogs EU-AKP nicht hinreichend berücksichtigt wurde,

G.

in der Erwägung, dass in den meisten AKP-Staaten mehr als 10 % der Erwachsenen mit Hochschulbildung in die Europäische Union, nach Nordamerika und in andere Industrieländer abgewandert sind und das subsaharische Afrika die am stärksten von der Fachkräftemigration betroffene Region ist, denn in nahezu der gesamten Region liegt der Anteil der in OECD-Ländern lebenden Akademiker über 20 % (14), in einigen kleineren Staaten sogar bei sage und schreibe 80 % (15),

H.

in der Erwägung, dass sich zwar die größten Migrationsbewegungen in Asien und Lateinamerika vollziehen, aber in Europa das Gros der hochqualifizierten Zuwanderer aus Afrika stammt (13,5 % der hochqualifizierten Gebietsansässigen in der EU wurden in Nicht-OECD-Ländern geboren) (16),

I.

in der Erwägung, dass statistische Daten zu Migrationsströmen aus einigen Ländern Afrikas oft unvollständig und überholt sind, wodurch Entscheidungsträgern ein wichtiges Hilfsmittel für die Entscheidungsfindung nicht zur Verfügung steht,

J.

in der Erwägung, dass nach Angaben des UNDP die Abwanderung von Fachkräften für die Entwicklungsländer einen Verlust in Milliardenhöhe bedeutet, da das Wissen in der globalisierten Welt einen entscheidenden Wachstumsfaktor darstellt,

K.

in der Erwägung, dass die Fachkräfteabwanderung im subsaharischen Afrika zu einem Arbeitskräftemangel in Bereichen von zentraler Bedeutung führen kann, namentlich im Gesundheits- und Bildungswesen, woraus sich katastrophale Folgen für die Erbringung und die Qualität dieser lebenswichtigen Leistungen ergeben,

L.

in der Erwägung, dass die Abwanderung eines qualifizierten Migranten für das Herkunftsland einen Verlust von Steuereinnahmen und noch gravierender ein Verlust, im besten Fall kein direkter Rückfluss, von Investitionen in die vorherige allgemeine und berufliche Bildung ausgebildeter Fachkräfte sowie einen Verlust von Qualifikationen und Erfahrungen, die zur Entwicklung beitragen würden, bedeutet,

M.

in der Erwägung, dass die Fachkräfteabwanderung den Innovationsprozess in den Herkunftsstaaten verlangsamt und das Potenzial für wirtschaftliches Wachstum noch weiter beeinträchtigt,

N.

in der Erwägung, dass die Fachkräfteabwanderung soziale Folgen im Hinblick auf die Zusammensetzung der Haushalte, die Gleichstellung der Geschlechter und die Erziehung, Bildung und Gesundheit von Kindern haben kann,

O.

in der Erwägung, dass das Wachstum, die Gesundheit und die Bildung von Migrantenkindern durch die Migration beeinflusst werden, wobei die Folgen positiv (durch Überweisungen kann die Kinderarbeit zurückgehen und können die Ausgaben der Haushalte für Bildung und Gesundheit steigen) und negativ (Zerfall und Belastung der Familien, geringeres Maß an elterlicher Aufsicht kann zu einem Rückgang des Schulbesuchs und einer Verschlechterung der schulischen Leistungen führen) sein können,

P.

in der Erwägung, dass zahlreiche europäische Länder Rechtsvorschriften erlassen haben, um den Zuzug von Fachkräften zu erleichtern, insbesondere durch die Einführung einer selektiven Politik mit der Bezeichnung „gezielte Zuwanderung“, um mit Nordamerika um die besten Köpfe aus den Entwicklungsländern zu konkurrieren, was den personellen Aderlass vieler Länder im südlichen Teil des Globus noch verschlimmert hat, am stärksten im Falle der subsaharischen Länder,

Q.

in der Erwägung, dass sich zwar Europa und die AKP-Staaten dazu verpflichtet haben, auf das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele hinzuarbeiten, darunter Grundschulausbildung für alle Kinder (Ziel Nr. 2), Senkung der Kindersterblichkeit( Ziel Nr. 4), Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern(Ziel Nr. 5) und Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen übertragbaren Krankheiten (Ziel Nr. 6), die Massenabwanderung von Professoren, Ärzten und Krankenschwestern aus AKP-Ländern in die OECD-Länder die Verwirklichung dieser Ziele jedoch gefährden und sich durch das Fehlen internationaler rechtlicher Rahmenbedingungen für die Verwirklichung dieser Ziele noch verstärken könnte,

R.

in der Erwägung, dass die Abwanderung von Fachkräften aus den Entwicklungsländern nach Europa durch wirtschaftliche Faktoren (Armut, Unterentwicklung, niedriges Lohnniveau, schlechtes Bildungswesen, Alterung und Schrumpfung der Bevölkerung in den OECD-Ländern mit daraus resultierendem Arbeitskräftemangel), politische Faktoren (Gewalt, Konflikte, politische Repression, insbesondere gegenüber Intellektuellen, die sich durch das Exil noch verschärft) und — vor allem bei afrikanischen Ländern — durch geografische Nähe, gemeinsame Sprache und koloniale oder historische Bindungen begünstigt wird,

S.

in der Erwägung, dass sich der Arbeitskräftebedarf in europäischen Ländern nachteilig auswirkt, weil qualifizierte Arbeitskräfte aus AKP-Staaten abgezogen werden, und damit zu einer Verschlechterung der Lebensqualität und der öffentlichen Sozialleistungen in AKP-Staaten beiträgt,

T.

in der Erwägung, dass die Frage der illegalen bzw. der Zwangsmigration aus dem Blickwinkel von Sicherheitserwägungen statt im allgemeinen Entwicklungszusammenhang unter Berücksichtigung der mit der Migration verbundenen Probleme in Entwicklungsstrategien thematisiert wird,

U.

in der Erwägung, dass die Abwanderung von Fachkräften positive Auswirkungen auf den einzelnen Migranten, durch bessere wirtschaftliche Perspektiven und höhere Einkünfte, für seine oder ihre Familie im Herkunftsland, wie auch auf die Herkunftsländer selbst, insbesondere durch Geldtransfers, haben kann,

V.

in der Erwägung, dass auf jeden Fall bedacht werden sollte, dass Migration einen positiven Beitrag zur Förderung eines besseren Verständnisses zwischen den Gesellschaften und Kulturen und so durch die Herausbildung von Beziehungen zwischen Staaten und Völkern eine Brücke über postkoloniale und geografische Teilungen hinweg schlagen kann,

W.

in der Erwägung, dass die schwierige Integration von Migranten in den Gastländern und der schwierigen Wiederintegration in ihre Herkunftsländer, diskriminierende Maßnahmen und die mangelnde Nutzung von Fähigkeiten (die Beschäftigung von Migranten unter ihrem Qualifikationsniveau) dem beruflichen Fortkommen der Migranten entgegenstehen können,

X.

in der Erwägung, dass Überweisungen die zweitwichtigste externe Finanzquelle für die Entwicklungsländer bilden, positive Folgen in den Herkunftsländern bewirken, vor allem in Form eines höheren Einkommens von Migrantenfamilien und der Steigerung von Verbrauch und Investitionen (was wiederum das Wirtschaftswachstum belebt), und sie im Falle von Wirtschaftskrisen, Kriegen und Naturkatastrophen eine antizyklische Wirkung entfalten, die Bearbeitungsgebühren aber bis zu 20 % ihres Wertes verschlingen,

Y.

in der Erwägung, dass Sachverständige und Praktiker die Wirksamkeit freiwilliger Verhaltenskodizes (die nicht immer in ausreichendem Maße den Bestimmungen der Internationalen Arbeitsorganisation entsprechen) für eine sich an ethischen Grundsätzen orientierende Rekrutierung von Personal bezweifeln, zumal wenn sie auf den öffentlichen Sektor beschränkt bleiben,

Z.

in der Erwägung, dass die Pendelmigration (die den abwechselnden Aufenthalt im Herkunfts- und Zielland ermöglicht) eine echte internationale Mobilität begünstigt, die Entwicklung eines internationalen Bewusstseins fördert und beträchtliche Möglichkeiten für die Entwicklung der Aufnahmeländer und der Herkunftsländer eröffnet und deshalb gefördert und erleichtert werden sollte,

AA.

in der Erwägung, dass die Rückwanderung eine bessere Chance bei der Bekämpfung der Fachkräfteabwanderung und bei der Förderung der Entwicklung verspricht, wenn sie auf der freiwilligen Rückkehr der Migranten in ihre Herkunftsländer beruht, insbesondere mit angemessener Unterstützung,

AB.

in der Erwägung, dass die Wiederintegration der Migranten in ihren Herkunftsländern äußerst schwierig sein kann und sie ferner paradoxerweise stärker von Arbeitslosigkeit bedroht sind als Menschen ohne Migrationserfahrung,

AC.

in der Erwägung, dass nach den vorliegenden Erkenntnissen der Zusammenschluss von Migranten, wie beispielsweise in Diaspora-Gemeinschaften, in nationalen oder länderübergreifenden Migrantenverbänden und deren entwicklungsorientiertes Engagement, bekannt als „gemeinsame Entwicklung“, sehr positive Auswirkungen auf die Herkunfts- und Aufnahmestaaten haben können,

AD.

in der Erwägung, dass die Bevölkerungsalterung in Europa zu einem noch größeren Druck auf das Arbeitsmarktsegment der Fachkräfte führen und dadurch die bereits spürbaren Probleme noch verschärfen wird und deshalb eine verantwortungsbewusstere und bessere Steuerung der Migration von Fachkräften in den EU- und AKP-Ländern notwendig sein wird,

AE.

in der Erwägung, dass „Einheitslösungen“ nicht für alle geeignet sind; in der Erwägung, dass deshalb die Arbeitsmärkte der AKP-Staaten gründlicher analysiert werden müssen, um Informationslücken zu schließen und die Mängel bei der Migration von Fachkräften sachgemäßer zu regulieren,

1.

ruft die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, sich verstärkt für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele einzusetzen und insbesondere den Anteil der weltweit in extremer Armut lebenden Menschen bis 2015 zu halbieren;

2.

unterstreicht, dass eine sinnvoll gesteuerte internationale Migration einen größeren Nutzen erbringen kann als die Liberalisierung des internationalen Handels;

3.

erinnert daran, dass eine schlechte und uneinheitliche Migrationspolitik gewaltige Auswirkungen im Hinblick auf das persönliche Leid der Menschen und eine dauerhafte Unterentwicklung hat;

4.

ersucht die EU- und die AKP-Staaten, sich den Herausforderungen der Migration, wozu auch die Abwanderung von Fachkräften zählt, in einem Geist echten partnerschaftlichen Engagements für die Entwicklung zu stellen, und sich dabei auf das Partnerschaftsabkommen EU-AKP und insbesondere Artikel 13 zu stützen, sowie konkrete Migrationskonzepte und -regelungen für Entwicklungsländer zu erarbeiten, in denen es zu einer massiven Abwanderung von Fachkräften kommt, namentlich für die afrikanischen Länder südlich der Sahara, damit die nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Fachkräftemigration gemildert werden können;

5.

bringt ihre Besorgnis über die derzeitige Migrationspolitik der Europäischen Kommission und der EU-Mitgliedstaaten zum Ausdruck, bei der Sicherheitsbelange und nicht Entwicklungsfragen im Vordergrund stehen;

6.

bringt ihre Besorgnis über die mögliche Anwendung diskriminierender Praktiken gegenüber unterschiedlichen Gruppen von Migranten durch die EU zum Ausdruck und fordert die Europäische Kommission auf, dies zu vermeiden; ersucht deshalb die Kommission, die vorteilhaften Arbeits- und Lebensbedingungen für hoch qualifizierte Migranten, die im Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (17) vorgesehen sind, auf alle Gruppen von Migranten auszudehnen, was bald in einer eigenen Richtlinie zum Ausdruck kommen sollte, in der beispielsweise eine EU-Arbeitsgenehmigung („EU Green Card“) geregelt ist, die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wird, aber überall in der EU gültig ist;

7.

betont, dass die Entwicklungshilfe der EU auf die Ausmerzung der Armut gerichtet sein sollte, wodurch einige der eigentlichen Ursachen von Migration behoben werden könnten;

8.

spricht sich dafür aus, die Migrationspolitik auf internationaler, regionaler (auch im Rahmen der EU und der AKP) und nationaler Ebene dadurch zu integrieren, dass die Migrationsproblematik in Strategien zur Armutsbekämpfung durchgängige Beachtung findet und dass alle die Migration tangierenden Politikfelder wie Landwirtschaft, Fischerei, Handel, Entwicklung, Sicherheit, Justiz und Inneres sowie auswärtige Angelegenheiten aufeinander abgestimmt werden;

9.

ersucht die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten, die Migrations- und die Entwicklungspolitik als Einheit zu behandeln und Synergien zu erschließen, damit beide Politikfelder eine größere Wirksamkeit entfalten;

10.

ersucht die EU-Mitgliedstaaten, internationale zwischenstaatliche Einrichtungen und andere in Frage kommende Institutionen, vorbeugende Maßnahmen und Strategien zu erarbeiten und anzuwenden, um Rassendiskriminierung, Fremdenfeindlichkeit, Ethnozentrismus und sonstige Intoleranz gegenüber Migranten aus AKP-Ländern auszumerzen;

11.

ist der Ansicht, dass eine gemeinsame Migrationspolitik auf EU-Ebene eine Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens mit dem Parlament und eine Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat voraussetzt, und fordert den Rat auf, dementsprechend tätig zu werden;

Verhaltenskodizes

12.

begrüßt die Schlussfolgerungen des EU-Rates vom April 2006 zur Überwindung des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen der Entwicklungsländer;

13.

ruft die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten auf, entsprechend den Schlussfolgerungen vom April 2006 einen EU-Verhaltenskodex (der den ILO-Bestimmungen gerecht wird) für eine sich an ethischen Grundsätzen orientierende Rekrutierung von Gesundheitspersonal auszuarbeiten und anzuwenden, und hebt EU-Mitgliedstaaten wie Großbritannien, die dies bereits getan haben, lobend hervor;

14.

empfiehlt, den Geltungsbereich des Verhaltenskodex auf andere wichtige Bereiche auszudehnen, wie etwa auf das Bildungswesen, und einen verbesserten Kodex auf das Ziel auszurichten, dass sowohl staatliche als auch private Anwerber bei der Einstellung qualifizierter Migranten, die in Bereichen arbeiten, wo in ihrem Herkunftsland ein drastischer Arbeitskräftemangel herrscht, ethischen Grundsätzen folgen oder besser noch ganz von der Einstellung absehen;

15.

befürwortet bilaterale und multilaterale Vereinbarungen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeländern, die darauf abstellen,

(i)

stärker zur Entwicklung beizutragen;

(ii)

die personellen und institutionellen Kapazitäten aufzubauen, um aus der Migration die größtmöglichen Vorteile zu ziehen;

(iii)

die soziale und wirtschaftliche Lage in einem Land oder einer Region zu verbessern, um die Faktoren, die die Menschen dazu bewegen, ihre Heimat auf der Suche nach besseren Bedingungen zu verlassen, so weit wie möglich zu reduzieren; und

(iv)

Aufklärung und Bewusstseinsbildung zu fördern;

16.

unterstreicht, dass ein freiwilliger Verhaltenskodex für eine sich an ethischen Grundsätzen orientierende Rekrutierung von Personal, zumal wenn sie auf den öffentlichen Sektor beschränkt bleibt, ein gutes Maß ist jedoch keineswegs ausreicht, um mit den Folgen der massenhaften Fachkräftemigration fertig zu werden, weshalb in den Herkunfts- und Aufnahmeländern Insentiv-Maßnahmen notwendig sind;

Bildungsinvestitionen

17.

ruft die EU und die AKP-Staaten auf, die Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung in den Entwicklungsländern spürbar zu verstärken und sich insbesondere auf jene Sektoren zu konzentrieren, in denen ein Fachkräftemangel herrscht, namentlich das Gesundheits- und Bildungswesen;

18.

ruft die EU und die AKP-Staaten auf, nationale und regionale Kompetenzzentren zu schaffen, insbesondere in Form von Hochschulen und Forschungsinstituten und speziell in den Bereichen Gesundheit und Bildung; ruft die EU und die AKP-Staaten ferner auf, wenn dies angemessen ist, diese multidisziplinären Kompetenzzentren unter Nutzung von Mitteln des Europäischen Entwicklungsfonds in allen für Wirtschaftswachstum und nachhaltige Entwicklung erforderlichen Bereichen einzurichten;

19.

ist der Ansicht, dass die EU-Mitgliedstaaten und die Entwicklungsländer über umfangreiche Investitionen in die Bildung gezielte Initiativen zur Auffüllung des Fachkräftereservoirs ergreifen sollten; bekräftigt ihre Unterstützung für die Zielmarke 20/20, wonach 20 % der öffentlichen Hilfe aus dem Norden und 20 % der Staatshaushalte im Süden für die soziale Grundversorgung (Gesundheits- und Bildungswesen) zu verwenden sind;

20.

ruft die Entwicklungsländer auf, die Erlöse aus dem Erdöl-Boom für langfristige Strategien und Programme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu nutzen und diese Transfermittel transparent zu verwenden;

21.

ersucht die AKP-Staaten, die potenziellen Quellen für wirtschaftlichen Wohlstand, über die sie verfügen, zu erschließen und der Entwicklung der Humanressourcen und der Schaffung von Arbeitsplätzen in allen relevanten Sektoren besondere Aufmerksamkeit zu widmen, damit Fachkräfte in ihren Herkunftsländern bleiben oder dorthin zurückkehren;

22.

ersucht die Europäische Kommission, mit dem AKP-Sekretariat gemeinsam Initiativen zur Wirtschaftsförderung im Rahmen des Abkommens von Cotonou zu erkunden, die die Herkunftsländer in die Lage versetzen würden, ihr Wirtschaftsprofil zu verbessern und den Umfang der illegalen Migration zu senken, um so auch die Spannungen zwischen Partnerstaaten innerhalb der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) zu mindern;

23.

ruft die EU-Mitgliedstaaten auf, den Zielsetzungen von Lissabon nachzukommen, wie etwa die Qualität der Bildung zu verbessern und die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erhöhen, um das Angebot an Fachkräften innerhalb der EU aufzustocken;

Dequalifizierung

24.

betont die negativen Folgen der Dequalifizierung für alle Beteiligten, denn sie bedeutet, dass die Gastländer die Qualifikationen der Migranten nicht nutzen können, sich die Investitionen der Herkunftsländer nicht auszahlen und die Migranten unterhalb ihres Qualifikationsniveaus tätig sind;

25.

ersucht die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Länder, entschlossen gegen die Dequalifizierung vorzugehen, etwa durch die gegenseitige Anerkennung von Befähigungsnachweisen und Qualifikationen im internationalen oder bilateralen Rahmen und durch konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei der Einstellung;

26.

fordert die Europäische Kommission auf, Vorschläge zur Einrichtung eines europäischen Äquivalenzsystems für ausländische Befähigungsnachweise zu unterbreiten;

Überweisungen

27.

erinnert daran, dass es sich bei Überweisungen um private Gelder handelt und dies auch so bleiben sollte, dass die Verwendung der überwiesenen Mittel einer Privatperson nicht vorgeschrieben werden darf und dass Überweisungen keinen Ersatz für öffentliche Entwicklungshilfe darstellen;

28.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und AKP-Länder auf, Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, um die positiven Auswirkungen der Überweisungen durch eine breiter angelegte, schnellere, kostengünstigere und zielgenauere Abwicklung zu maximieren, insbesondere durch Reduzierung des Verwaltungsaufwands und die Verbesserung von Bankdienstleistungen bei Transaktionen geringen Umfangs ohne übermäßige Regulierung des Marktes;

29.

fordert insbesondere die Europäische Kommission, die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um:

den Zugang von Migranten und ihren Familien zu Finanzinstituten zu verbessern und zu erweitern („banking the unbanked“) (18),

Finanzinstitute bei ihrer Suche nach Mitteln und Wegen zur Senkung der Überweisungskosten zu unterstützen und aktiv zu fördern, insbesondere bei der Erprobung neuer Technologien,

sowohl im Herkunfts- als auch im Bestimmungsland steuerliche Anreize für Überweisungen zu schaffen,

den Einsatz der überwiesenen Mittel für Entwicklungsprojekte (mit den Schwerpunkten Bildungs- und Gesundheitswesen) dadurch zu fördern, dass die Zentralregierungen und Kommunalverwaltungen ergänzende Mittel („matching funds“) (19) bereitstellen,

innovative Finanzprodukte für Migranten zu schaffen, beispielsweise steuerfreie „Entwicklungs-Sparkonten“ in den Zielländern, damit die Migranten Gelder für eine spätere Überweisung ansparen können,

die Überweisung dadurch in produktive Investitionen zu lenken, dass der Zugang zu Krediten für Kleinstunternehmen und KMU erleichtert und die Kompetenz der Migranten und ihrer Familien in Finanzfragen erhöht wird,

die Überweisungen schneller und sicherer abzuwickeln, damit die Migranten die regulären Überweisungskanäle nutzen, und für die Transparenz von Finanztransaktionen zu sorgen, die über „informelle Kanäle“, namentlich die Hawala-Netzwerke, laufen;

30.

warnt aber vor den Gefahren einer Überregulierung der Finanzströme, die sich hemmend oder erschwerend auf den Überweisungsverkehr auswirken könnte, und ruft die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auf, diese Gesichtspunkte bei der Prüfung des Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (20) zu berücksichtigen;

Zirkuläre Migration

31.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, die Pendelmigration dadurch zu fördern, dass sie sich über konkrete Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität bei den Einreise- und Wiedereinreisekriterien und -verfahren sowohl in den Bestimmungs- als auch in den Herkunftsländern und auf längere und flexiblere Verträge und Wiedereinreisemöglichkeiten für Pendelmigranten verständigen;

32.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, die Pendelmigration durch die Einrichtung von „Doppelstellen“ für öffentliche Bedienstete (Lehrer, Wissenschaftler und Ärzte) in Ländern der südlichen Hemisphäre zu unterstützen; fordert die Europäische Kommission erneut auf, eine Studie zu den Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten mit „Doppelstellen“ durchzuführen;

33.

ist der Ansicht, dass die derzeit von der Europäischen Kommission erarbeitete Richtlinie über hochqualifizierte Arbeitnehmer den Status qualifizierter Migranten gebührend berücksichtigen sollte, um Anreize für ihre Pendelmigration und/oder zeitweise Rückkehr zu schaffen;

34.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, bei den in ihre Herkunftsländer zurückkehrenden Migranten die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und Gesundheitsleistungen zu gewährleisten und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, zur medizinischen Versorgung in das Land zurückzukehren, in dem sie tätig waren;

35.

fordert die EU-Mitgliedstaaten und die AKP-Staaten auf, Abkommen über doppelte Staatsbürgerschaft zu prüfen, um die Pendelmigration und die zeitweilige Rückkehr zu fördern;

36.

fordert die EU auf, Rückkehrwilligen die Möglichkeit einzuräumen, sich innerhalb einer bestimmten Frist nach der Rückkehr ins Heimatland für die Wiedereinreise in die EU zu entscheiden;

37.

fordert die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des thematischen Programms für die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Migration und Asyl konkrete Initiativen, und zwar eine spezielle Haushaltslinie zur Förderung der freiwilligen Rückkehr von Migranten mit folgenden Komponenten ins Auge zu fassen:

Einbeziehung von Rückwanderern in Entwicklungsprogramme, bei denen sie erfolgreich die erworbenen Qualifikationen einsetzen und für eine angemessene Wiedereingliederung in die Gemeinschaft sorgen können,

Schaffung von beruflichen und finanziellen Anreizen für Rückkehrwillige sowie einer angemessenen Infrastruktur für die berufliche Fortentwicklung,

Erleichterung des Zugangs zu Krediten und Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse an Rückwanderer, um einen Anreiz zur Gründung mittelständischer Betriebe zu schaffen;

Diaspora und gemeinsame Entwicklung

38.

würdigt die Bedeutung der Diaspora-Gemeinschaften und Migrantenverbände beim Ausbau der Beziehungen zwischen der EU und den Herkunftsländern, insbesondere im Bereich der Migration; fordert eine engere Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen in den Entwicklungsländern und in den Mitgliedstaaten, auch bei der Durchführung von Projekten der gemeinsamen Entwicklung;

39.

ist der Ansicht, dass die gemeinsame Entwicklung, die darin besteht, den Beitrag der Diaspora-Gemeinschaften zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer anzuerkennen und zu unterstützen, auf europäischer Ebene in vollem Umfang gewürdigt werden sollte;

40.

fordert die Gastländer und die Herkunftsländer auf, die Initiativen der Diaspora-Gemeinschaften und der Migrantenverbände zur Integration von Migranten, zur kollektiven Abwicklung von Überweisungen und zur Realisierung von Investitionsvorhaben in den Herkunftsländern sowie die Bekanntmachung von Informationen über erworbene Ansprüche logistisch und finanziell zu unterstützen;

41.

empfiehlt den Regierungen der Herkunftsländer, ebenfalls engere Bindungen zu Migranten aufzubauen, indem sie institutionelle Plattformen einrichten, wo verschiedene staatliche Akteure zusammenarbeiten;

42.

würdigt und fördert das konsequente Eintreten der Diaspora-Gemeinschaften für eine verstärkte handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Gastländern und den Herkunftsländern, namentlich durch die Überwindung der Informationsschranken;

43.

ermutigt die Diaspora-Gemeinschaften, den Qualifikations- und Wissenstransfer zu praktizieren und zu erleichtern, vor allem durch die Stärkung der Verbindung zwischen den in den OECD-Staaten lebenden und den in den Herkunftsländern verbliebenen Fachkräften, durch die Schaffung länderübergreifender Netzwerke von Wissenschaftlern und Forschern, die Gründung virtueller Universitäten und den Ausbau des computergestützten Lernens, und begrüßt die Programme, die auf diesem Gebiet von der Internationalen Organisation für Migration (Migration for Development in Africa -MIDA) und vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (Transfer of Knowledge through Expatriate NationalsTOKTEN) aufgelegt wurden;

44.

begrüßt die Schaffung von Zentren für Migrationsforschung in Afrika im Rahmen der AKP-Migrationsfazilität als Quellen für verlässliche Daten und zusätzliche Instrumente zur Verbesserung der Entscheidungsfindung und der Migrationssteuerung, insbesondere durch die Regierungen der AKP-Länder;

45.

begrüßt die angekündigte Einrichtung von Zentren für Migrationsfragen (21), die vom Migrations- und Entwicklungsprogramm der EU für Afrika gegründet werden sollen und deren Aufgabe es sein wird, potenziellen und zurückkehrenden Migranten Informationen und Hilfestellung zu geben, und fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, diese Zentren finanziell und logistisch zu unterstützen;

46.

würdigt den beachtlichen Beitrag nichtstaatlicher Organisationen (NRO) zur besseren Steuerung der Migrationsströme und insbesondere zur verstärkten Einbeziehung der Migranten in die Entwicklung ihrer Länder und fordert eine angemessene Unterstützung der im Migrationsbereich tätigen NRO;

47.

betont, dass die Rolle von Diaspora-Gemeinschaften, Migrantenverbänden und nichtstaatlichen Organisationen von einer einheitlichen und wirksamen Migrations- und Entwicklungspolitik in den Aufnahmeländern und den Herkunftsländern begleitet sein muss;

48.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Europäischen Kommission sowie der AU zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland).

(2)  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

(3)  ABl. L 287 vom 28.10.2005, S. 4.

(4)  KOM(2005)0390.

(5)  KOM(2005)0642.

(6)  KOM(2006)0409.

(7)  KOM(2006)0735.

(8)  KOM(2005)0669.

(9)  A/RES/61/208.

(10)  A/60/871.

(11)  www.gcim.org.

(12)  http://www.worldbank.org/globaloutlook.

(13)  P6_TA(2006)0319.

(14)  OECD „Effects of migration on sending countries: What do we know?“, (2006).

(15)  Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen „Internationale Migration und Entwicklung“ (A/60/871).

(16)  OECD, „Effects of migration on sending countries: What do we know?“, (2006).

(17)  KOM(2005)0669.

(18)  Diese Formulierung verwendete der Ausschuss für internationale Entwicklung des britischen Unterhauses.

(19)  Derartige Maßnahmen wurden mit Erfolg beim mexikanischen Programm „dos por uno“ und bei der italienischen Andeninitiative „juntos por los Andes“ umgesetzt.

(20)  KOM(2005)0603.

(21)  Das erste Zentrum für Migrationsfragen wird in Bamako (Mali) entstehen.

ENTSCHLIESSUNG  (1)

zur Lage in Darfur

Die Paritätische Parlamentarische Versammlung AKP-EU,

auf ihrer Tagung vom 25. bis 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland),

in Kenntnis des Schlussberichts vom 11. Oktober 2006, der von der Sachverständigengruppe für den Sudan ausgearbeitet wurde, die im Rahmen der Resolution 1591 des VN-Sicherheitsrates eingesetzt worden war,

in Kenntnis des Beschlusses der Afrikanischen Union (AU) vom April 2004, die Mission der Afrikanischen Union im Sudan (AMIS) zu begründen,

in Kenntnis des am 5. Mai 2006 zwischen der sudanesischen Regierung und der der größten Rebellengruppe, der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung/-armee (SPLM/A), unterzeichneten Friedensabkommens für Darfur,

unter Hinweis auf den Konsens von Tripolis vom 28./29. April 2007 über den politischen Prozess für Darfur,

in Kenntnis des am 9. April 2007 in Addis Abeba zwischen der sudanesischen Regierung, den Vereinten Nationen und der AU verabschiedeten trilateralen Übereinkommens zum „light support package“ sowie zum „heavy support package“ der UN-AU-Mission,

gestützt auf Artikel 17 Absatz 2 ihrer Geschäftsordnung,

A.

in der Erwägung, dass aufgrund der „Verantwortung für den Schutz“, wie sie die Vereinten Nationen verstehen, gilt, dass es anderen Seiten obliegt, für den notwendigen Schutz zu sorgen, wenn der betreffende Staat seine Bevölkerung offenkundig nicht schützt,

B.

in der Erwägung, dass China ständiges Mitglied des VN-Sicherheitsrates und ein privilegierter Handelspartner des Sudan ist, ferner in der Erwägung, dass China am 10. Mai 2007 Liu Guijin als Sondergesandten für Darfur benannte,

C.

unter Hinweis darauf, dass der Sudan das Römische Statut, dass zur Einrichtung des Internationalen Strafgerichtshofs geführt hat, unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert hat,

D.

in der Erwägung, dass die Leistung der AU-Einheiten in Darfur wirklich lobenswert gewesen sind, jedoch auch in der Erwägung, dass sie gestärkt werden und jede logistische und finanzielle Unterstützung erhalten müssen, die sie benötigen, um ihr Mandat wirksam zu erfüllen,

1.

begrüßt die Tatsache, dass die sudanesische Regierung am 12. Juni 2007 die Hybrid-Truppe der Afrikanischen Union und der Vereinten Nationen akzeptiert hat, wiederholt jedoch, dass sie bereits früher Versprechen gegeben hat, der Hybrid-Truppe Zutritt zum Sudan zu gestatten; betont deshalb, die Bedeutung für die Gewährleistung einer möglichst rasche Stationierung und kontinuierlichen Zusammenarbeit mit den sudanesischen Behörden, und erwartet, dass die sudanesische Regierung alle Milizen, auch die Janjaweed-Milizen, entwaffnet sowie die Bombardierung der Region Darfur einstellt;

2.

verurteilt jede Verletzungen des Waffenstillstandsvertrags durch eine der Parteien und insbesondere jede gegen die Zivilbevölkerung gerichtete Gewalt sowie gezielte Angriffe auf humanitäre Hilfsorganisationen;

3.

fordert die sudanesische Regierung auf, uneingeschränkt mit den Vereinten Nationen zusammenzuarbeiten und die einschlägigen UN-Resolutionen umzusetzen;

4.

fordert die Vereinten Nationen auf, der „Schutzverantwortung“ gerecht zu werden, indem sie gewährleistet, dass die künftige Hybrid-Truppe über ein umfassendes Mandat verfügt, um Zivilisten gemäß der UN-Charta zu schützen;

5.

fordert die Europäische Union und andere internationale Akteure auf, angemessene Maßnahmen gegen jeden Gewalttäter anzuwenden, der den Waffenstillstand verletzt oder Zivilisten, Friedenstruppen oder humanitäre Hilfsorganisationen angreift, und alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um zu einer Beendigung der Straflosigkeit beizutragen;

6.

fordert die Europäische Union und die Afrikanische Union auf, bei den Bemühungen um eine Konfliktlösung in Darfur Einvernehmen zu zeigen und einem umfassenden Friedensprozess Vorrang einzuräumen, der die Konsultation und Vertretung der Stämme in Darfur, der Gemeinschaften der Binnenflüchtlinge, von Frauengruppen und sonstigen Gruppen der Zivilgesellschaft einschließen sollte; fordert die internationale Gemeinschaft auf, zu gewährleisten, dass die AU/UN-Vermittlung der einzige Weg ist, durch den eine friedliche Lösung für Darfur verfolgt wird und einen Prozess des politischen Dialogs im Tschad und der Zentralafrikanischen Republik unter Einbeziehung oppositioneller Gruppen zu fördern;

7.

fordert die internationale Gemeinschaft auf, einen Konsensus bezüglich der nächsten strategischen Schritte in Darfur zu erreichen, Schlüsselakteure, wie China und die USA in alle Schritte einzubeziehen, einen Kontaktgruppe einzurichten, die in der Lage ist, kontinuierlich einen solchen Konsens zu erhalten und zu aktualisieren, und Druck auf alle Rebellenbewegungen und die sudanesische Regierung auszuüben, um einen Waffenstillstand zu erreichen und neue Friedensverhandlungen herbeizuführen;

8.

fordert eine Fortsetzung der Unterstützung der EU und der internationalen Staatengemeinschaft für vertrauensbildende Maßnahmen, wie den Darfur-Darfur-Dialog- und Konsultationsprozess (DDDC), in die alle am Konflikt beteiligten Parteien sowie die Zivilgesellschaft einbezogen werden;

9.

fordert die Sudanesische Volksbefreiungsbewegung (SPLM) auf, dazu beizutragen, alle Rebellengruppierungen in Darfur zu vereinigen, um ihnen die Teilnahme an internationalen Verhandlungen zu ermöglichen; fordert die Völkergemeinschaft auf, auf die Rebellengruppen Druck im Hinblick auf eine Einigung auszuüben; fordert des weiteren die sudanesische Regierung auf, den Rebellen Zeit für eine Neugruppierung zu lassen;

10.

fordert die internationale Gemeinschaft, die AU und die Vereinten Nationen auf, einen politischen Prozess zu verfolgen, der mit der Unterstützung der Rebellengruppen bei der Vereinigung ihrer Strukturen beginnt, damit sie kohärent verhandeln, ihre Beteiligung ausdehnen und die Verhandlungsstruktur stärken können;

11.

fordert die größtmögliche Zusammenarbeit zwischen der Zentralafrikanischen Republik, dem Tschad und der sudanesischen Regierung durch diplomatische und friedliche Mittel im Sinne regionaler Sicherheit im Interesse aller;

12.

begrüßt den Konsens von Tripolis über den politischen Prozess für Darfur (2), der alle Konfliktparteien dringend auffordert, die Feindlichkeiten einzustellen und entsprechend ihrer Zusagen für eine unverzügliche Waffenruhe zu aktiv zu werden, warnt, dass diejenigen die den Friedensprozess in Darfur behindern, die Konsequenzen tragen müssen, und unterstreicht die Notwendigkeit einer nachhaltigen Finanzierung der AMIS bis zum Übergang zur Operation Hybrid;

13.

fordert die sudanesische Regierung auf, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes zu ratifizieren und ihren Verantwortungen gemäß der Resolution 1593 des UN-Sicherheitsrates gerecht zu werden; fordert die Personen auf, gegen die durch den Internationalen Strafgerichtshof Anklage erhoben wurde, sich selbst zu stellen;

14.

anerkennt den Beitrag Chinas zur Entsendung der UN-Hybrid-Truppe; fordert China auf, seinen Einfluss geltend zu machen, um auf diesen jüngsten Schritten aufzubauen und die sudanesische Regierung zu ermutigen, zu umfassenden Verhandlungen mit allen Regellengruppen zurückzukehren, um eine friedliche Lösung des Konflikts zu erreichen;

15.

fordert ferner alle Dritten auf, den Waffenexport an alle Konfliktparteien in der Region einzustellen und die Achtung der Menschenrechte und sowie des internationalen Friedens und der Sicherheit zur Grundlage in ihren Beziehungen mit dem Sudan zu machen;

16.

ist der Auffassung, dass die grundlegenden Gründe für den Konflikt in Darfur Unterentwicklung und die wirtschaftliche und politische Ausgrenzung der Bevölkerung der Region sowie mit dem Klimawandel verbundene schwere ökologische Probleme, wie eine schnelle Wüstenbildung, eine allgemeine Trockenheit und zunehmender Wassermangel, sind;

17.

fordert die sudanesische Regierung und die internationale Gemeinschaft auf, keine Bemühung auszulassen, um die Unterentwicklung der Region Darfur einschließlich der großen Herausforderung des Wassermangels zu überwinden, umfassende humanitäre Hilfe sowie Hilfe zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit und der politischen und wirtschaftlichen Rechte der Bevölkerung zu leisten;

18.

fordert alle Konfliktparteien auf, von der Rekrutierung und dem Einsatz von Kindersoldaten unter 18 Jahren abzusehen, und fordert die sudanesische Regierung auf, vertriebene Kinder, insbesondere Minderjährige ohne Begleitung, gemäß den geltenden Konventionen zu schützen;

19.

beauftragt ihre Ko-Präsidenten, diese Entschließung dem AKP-EU-Rat, der Kommission, der Regierung und dem Parlament des Sudan, dem UN-Sicherheitsrat und den Institutionen der AU zu übermitteln.


(1)  Angenommen am 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland).

(2)  Der Konsens von Tripolis ist der Abschlusstext eines internationalen Treffens zu Darfur vom 28. und 29. April 2007 in Tripolis unter Beteiligung der Vereinten Nationen, der Afrikanischen Union, der Europäischen Union, der Liga der Arabischen Staaten, des Sudan, des Tschad, Ägyptens, Eritreas, Libyens, Chinas, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten, Kanadas, der Niederlande und Norwegens.


ANHANG V

ÄNDERUNG DER GESCHÄFTSORDNUNG  (1)

Derzeitiger Wortlaut

Änderungsvorschlag

Artikel 11

Amtssprachen

1.   Die Amtssprachen der Versammlung sind: Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

2.   Die von der Versammlung angenommenen Akte werden in den Amtssprachen veröffentlicht. Die vorbereitenden Schriftstücke und Arbeitsdokumente werden zumindest in englischer und französischer Sprache veröffentlicht.

3.   Das Präsidium kann über die Anzahl der Sprachen entscheiden, in die gedolmetscht wird, wenn die Tagungen der Versammlung außerhalb der üblichen Sitzungsorte des Europäischen Parlaments stattfinden.

Artikel 11

Amtssprachen

1.   Die Amtssprachen der Versammlung sind: Bulgarisch , Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch , Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch und Ungarisch.

2.   Die von der Versammlung angenommenen Akte werden in den Amtssprachen veröffentlicht. Die vorbereitenden Schriftstücke und Arbeitsdokumente werden zumindest in englischer und französischer Sprache veröffentlicht.

3.   Das Präsidium kann über die Anzahl der Sprachen entscheiden, in die gedolmetscht wird, wenn die Tagungen der Versammlung außerhalb der üblichen Sitzungsorte des Europäischen Parlaments stattfinden.


(1)  Angenommen am 28. Juni 2007 in Wiesbaden (Deutschland).


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