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Document C2007/184/09

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4861 — KESA/EMH) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 184 vom 7.8.2007, p. 14–14 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    7.8.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 184/14


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4861 — KESA/EMH)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 184/09)

    1.

    Am 31. Juli 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen KESA Electricals plc („KESA“, Vereinigtes Königreich) erwirbt durch Erwerb von Anteilen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Electrodomésticos Menaje del Hogar S.A. („EMH“, Spanien).

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    KESA: Einzelhandel mit elektronischen Verbrauchsgütern (Haushaltsgeräten, Bild- und Tongeräten, Telekommunikations- und Medienprodukten) und damit verbundene Dienstleistungen,

    EMH: Einzelhandel mit elektronischen Verbrauchsgütern (Haushaltsgeräten, Klimaanlagen, Bild- und Tongeräten, Telekommunikations- und Medienprodukten).

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) kommt dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4861 — KESA/EMH an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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