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Document C2007/163/04

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EAC/17/07 — Programm Kultur — Organisation und Ausrichtung des jährlich zu vergebenden Literaturpreises der Europäischen Union

ABl. C 163 vom 17.7.2007, p. 7–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

17.7.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 163/7


AUFFORDERUNG ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN — EAC/17/07

Programm Kultur

Organisation und Ausrichtung des jährlich zu vergebenden Literaturpreises der Europäischen Union

(2007/C 163/04)

1.   Einleitung

Das Programm Kultur (1) ist ein auf mehrere Jahre angelegtes einheitliches Programm für Maßnahmen der Gemeinschaft im kulturellen Bereich, das Kulturschaffenden aller Sektoren (nicht-audiovisueller Bereich) und Kategorien offen steht.

Dieses Programm stützt sich auf Artikel 151 des EG-Vertrags, der bestimmt, dass die Gemeinschaft einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes leistet.

Gemäß Aktionsbereich 1.3 „Sondermaßnahmen“ des Programms soll mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Einrichtung ausgewählt werden, die die jährlich stattfindende Verleihung des Europäischen Preises für zeitgenössische Literatur vorbereitet und ausrichtet.

2.   Ziele und Beschreibung

Büchern und der Literatur kommt im Kulturbereich und bei der Entdeckung des Anderen eine besondere Rolle zu. Einmal abgesehen davon, dass die Übersetzung literarischer Werke unterstützt wird, bestehen wenige Initiativen zur Literaturförderung auf europäischer Ebene. Mithilfe dieses Preises will man eine Aktion ins Leben rufen, mit der dem Reichtum des zeitgenössischen europäischen Literaturschaffens (Belletristik) ein großes Maß an Öffentlichkeitswirkung verschafft werden soll.

Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen soll eine Einrichtung ausgewählt werden, die in der Lage ist, im Jahre 2008 die Verleihung des Literaturpreises der Europäischen Union auszurichten. Mit ausdrücklicher Zustimmung der Europäischen Kommission könnte diese Einrichtung auch mit den folgenden Preisverleihungen in den Jahren 2009 bis 2013 beauftragt werden.

Die ausgewählte Einrichtung trägt folgenden Punkten Rechnung:

a)

Sie wird damit beauftragt, neue europäische Talente der zeitgenössischen Literatur (Belletristik) aus allen Teilnahmeländern des Programms Kultur auszuwählen und sie in den Teilnahmeländern außerhalb der jeweiligen Herkunftsländer zu fördern.

b)

Sie benennt eine anerkannte Persönlichkeit der europäischen Literatur, die die Rolle des Botschafters für diesen Preis übernehmen soll. Dessen Aufgabe besteht darin, die unter Buchstabe a) aufgeführten neuen Talente zu begleiten und zu fördern.

c)

Sie richtet eine Zeremonie zur Preisverleihung aus, mit der die Öffentlichkeitswirkung dieser Initiative und ihre europäische Dimension gewährleistet werden.

3.   Zeitplan und Förderzeitraum

Die Bewerbungen für die Ausrichtung der Preisverleihung 2008 müssen bei der Kommission spätestens am 12. Oktober 2007 eingehen.

Die zu kofinanzierende Maßnahme für die Ausrichtung der Preisverleihung 2008 muss spätestens am 15. März 2008 anlaufen. Vor dem 1. Januar 2008 angefallene Kosten werden nicht berücksichtigt.

Der Förderzeitraum beträgt für jede EU-Finanzhilfe jeweils maximal 12 Monate.

Das Ergebnis des Auswahlverfahrens wird voraussichtlich im vierten Quartal 2007 bekanntgegeben.

Die Unterzeichnung der Finanzhilfe ist für das erste Quartal 2008 geplant.

4.   Verfügbare Mittel

Im Rahmen dieser Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von maximal 200 000 EUR für die Vorbereitung und Ausrichtung jeder einzelnen jährlichen Preisverleihung (einschließlich der Preisgelder für die Preisverleihung/lobende Erwähnung) zur Verfügung. Dieser Beitrag darf 60 % der gesamten zuschussfähigen Kosten für Vorbereitung und Durchführung jedes einzelnen vom ausgewählten Antragsteller vorgeschlagenen Preiswettbewerbs nicht übersteigen (2).

Die Gemeinschaftsunterstützung wird unter dem Vorbehalt gewährt, dass die administrativen und finanziellen Verfahren ordnungsgemäß abgewickelt werden.

Die hier genannten Beträge gelten vorbehaltlich der Bereitstellung der nötigen Mittel durch die Haushaltsbehörde.

Die Europäische Kommission behält sich vor, nicht alle verfügbaren Mittel einzusetzen.

5.   Förderfähige Einrichtungen

Einen Antrag stellen können öffentliche oder private Einrichtungen mit eigener Rechtsform, die im Bereich der Literatur tätig sind und nachweislich über eine mindestens zweijährige Erfahrung in der Organisation einschlägiger Veranstaltungen auf europäischer Ebene verfügen.

Zulässig sind Anträge von Einrichtungen mit Rechtspersönlichkeit und Sitz in einem der nachfolgenden Länder:

den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union am 1. Januar 2007: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern;

den drei EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein) (3);

den EU-Kandidatenländern (Türkei, Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien) (4);

den westlichen Balkanländern (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien einschließlich Kosovo (gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats)) (5).

6.   Auswahlkriterien

Die zulässigen Anträge werden anhand der nachstehenden Kriterien beurteilt:

A.

Übereinstimmung mit den Zielsetzungen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (0-5 Punkte)

Art und Angemessenheit der Partnerschaften und Mechanismen zur Auswahl der zu prämierenden Bücher auf nationaler Ebene;

Art und Angemessenheit der Kriterien und Mechanismen zur Benennung der für ihr Werk auszuzeichnenden europäischen Persönlichkeit;

Angemessenheit des Konzepts der Preisverleihungszeremonie.

B.

Erfahrung und Mobilisierungsfähigkeit im Bereich Literatur auf europäischer Ebene (0-5 Punkte)

Erfahrung mit der Organisation ähnlicher Initiativen im Bereich zeitgenössische Literatur auf europäischer Ebene;

die Fähigkeit, den Literaturbereich insgesamt (Schriftsteller, Übersetzer, Verleger, Buchhändler, Bibliothekare, Leser) und auf europäischer Ebene zu mobilisieren, um die Wirkung der Initiative zu steigern.

C.

Projektmanagement (0-5 Punkte)

Fähigkeit zur Organisation, Koordinierung und Ausrichtung der Preisverleihung, insbesondere bei der Auswahl auf nationaler Ebene, in Übereinstimmung mit den Zielen der vorliegenden Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

Qualität des Arbeitsplans und der Planung, einschließlich der Entscheidungsstrukturen und der Organisation von Partnerschaften;

Zweckmäßigkeit der Mittelausstattung im Hinblick auf die geplanten Aktivitäten.

D.

Kommunikations- und Öffentlichkeitswirkungsplan (0-5 Punkte)

Das Ausmaß der Öffentlichkeitswirkung, der Verbreitung und der Nutzung der geplanten Aktivitäten, wird anhand nachstehender Kriterien bewertet:

Förderung der geplanten Aktivitäten in verschiedenen Medien (Website, Zeitschriften, Broschüre, Presse, Radio, Fernsehen usw.) zur Werbung für die Aktivitäten bei den EU-Bürgern;

Ausmaß der Öffentlichkeitswirkung der Europäischen Kommission in den Werbeinstrumenten und bei der Preisverleihungszeremonie;

Relevanz und Qualität des „Medienplans“ in Bezug auf die geplanten Aktivitäten und das Zielpublikum;

Anzahl der Personen, die (direkt oder indirekt) von den geplanten Aktivitäten erreicht werden (Zielgruppen/Begünstigte, Besucher, Anzahl der Teilnehmer, der Leser usw.).

Die Projekte werden von einem internen Bewertungsausschuss der Europäischen Kommission bewertet. Die Projekte mit einer Punktezahl von mindestens 4 unter Kriterium A und einer Gesamtpunktezahl von mindestens 14 werden nach Rangfolge in einer Liste eingestuft. An Hand dieser Liste beschließt die Kommission über die Vergabe der Finanzhilfe.

7.   Zusätzliche Angaben

Den Volltext dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen und die Antragsformulare finden Sie auf der Website:

http://www.ec.europa.eu/culture/eac/index_en.html

Die Anträge müssen den Anforderungen laut Volltext entsprechen und sind auf den vorgegebenen Formularen einzureichen.


(1)  Beschluss Nr. 1855/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1).

(2)  Artikel 113 HO, Artikel 167 und 172 Durchführungsbestimmungen.

(3)  Unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden Beschlüsse des gemischten EWR-Ausschusses über die Teilnahme dieser Länder am neuen Programm Kultur 2007 in Kraft getreten sind.

(4)  Vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens über die Teilnahme jedes einzelnen dieser Länder am neuen Programm Kultur im Jahr 2007.

(5)  Vorbehaltlich des Abschlusses eines Abkommens über die Teilnahme jedes einzelnen dieser Länder am neuen Programm Kultur im Jahr 2007.


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