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Document C2007/141/15

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4728 — Red & Black/Valentino Fashion Group) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 141 vom 26.6.2007, p. 31–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    26.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 141/31


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4728 — Red & Black/Valentino Fashion Group)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2007/C 141/15)

    1.

    Am 19. Juni 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Red & Black Lux S.À R.L. („Red & Black“, Luxemburg), das von Permira IV Fonds („P IV“, Guernsey, Kanalinseln) kontrolliert wird, welches wiederum von Permira Holdings Limited („PHL“, Guernsey, Kanalinseln) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit der Valentino Fashion Group SpA („Valentino Group“, Italien) durch Erwerb von Aktien.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    PHL: Investment in Unternehmen aller Entwicklungsstufen und in unterschiedlichen Marktsektoren,

    Red & Black: Für diese Transaktion gegründete Zweckgesellschaft,

    Valentino Group: Einer Gruppe von Unternehmen angehörende Holdinggesellschaft, zu deren Hauptgeschäftsbereichen der Design, die Herstellung und der Großhandelsvertrieb von Designerkleidung für Damen und Herren und verwandten Artikeln gehört.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 (2) des Rates in Frage.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder per Post, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4728 — Red & Black/Valentino Fashion Group, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. L 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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