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Document C2007/129/06

    Rechtssache C-142/07: Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Contencioso-Administrativo N o  22, Madrid, eingereicht am 12. März 2007 — Ecologistas en Acción — CODA/Ayuntamiento de Madrid

    ABl. C 129 vom 9.6.2007, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    9.6.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 129/4


    Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Contencioso-Administrativo No 22, Madrid, eingereicht am 12. März 2007 — Ecologistas en Acción — CODA/Ayuntamiento de Madrid

    (Rechtssache C-142/07)

    (2007/C 129/06)

    Verfahrenssprache: Spanisch

    Vorlegendes Gericht

    Juzgado de lo Contencioso-Administrativo No 22, de Madrid

    Parteien des Ausgangsverfahrens

    Kläger: Ecologistas en Acción

    Beklagter: Ayuntamiento de Madrid

    Vorlagefragen

    1.

    Gelten die Erfordernisse des förmlichen Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 85/377/EWG (1) des Rates in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung für städtische Straßenbauprojekte unter Berücksichtigung der Art und des Umfangs des Projekts sowie seiner Auswirkungen auf sehr dicht besiedelte Gebiete oder Landschaften von historischer, kultureller oder archäologischer Bedeutung?

    2.

    Gelten die Erfordernisse des förmlichen Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der Richtlinie 85/377/EWG (2) des Rates in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung für die Projekte, die Gegenstand der vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Klage sind, wenn man ihre Beschaffenheit und die Art der Straße, auf die sie sich beziehen, ihre Merkmale, Dimension, Auswirkungen auf die Umgebung, die Bevölkerungsdichte, das Budget und die eventuelle Aufteilung eines umfassenderen Projekts mit ähnlichen Arbeiten an ein und derselben Straße berücksichtigt?

    3.

    Sind die im Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Dritte Kammer) vom 16. März 2006 in der Rechtssache C-332/04 (3), konkret die in den Randnummern 69 bis 88 dieses Urteils genannten Kriterien auf die Projekte anwendbar, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, wenn man ihre Beschaffenheit und die Art der Straße, auf die sie sich beziehen, ihre Merkmale, Dimension, Auswirkungen auf die Umgebung, das Budget und die eventuelle Aufteilung eines umfassenderen Projekts mit ähnlichen Arbeiten an ein und derselben Straße berücksichtigt, und waren die Projekte daher einem förmlichen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen?

    4.

    Wurden die Verpflichtungen gemäß der Richtlinie 85/377/EWG des Rates in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 geänderten Fassung hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung von den spanischen Behörden bei den Projekten, die Gegenstand dieses Verfahrens sind, unter Berücksichtigung der Verwaltungsakten, insbesondere der in ihnen enthaltenen Studien und Gutachten, in der Praxis erfüllt, obwohl das Projekt nicht dem in der Richtlinie vorgesehenen förmlichen Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen wurde?


    (1)  Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40).

    (2)  Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 zur Änderung der Richtlinie 85/337/EWG über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 73, S. 5).

    (3)  Slg. 2006, I-40.


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