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Document C2007/096/85
Case F-82/05: Order of the Civil Service Tribunal (Second Chamber) of 16 April 2007 — Thierry v Commission (Officials — Promotion — Non-inclusion in the list of officials promoted — 2004 promotion procedure — Priority points — Merit — Length of service — Admissibility)
Rechtssache F-82/05: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 16. April 2007 — Thierry/Kommission (Beamte — Beförderung — Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten — Beförderungsjahr 2004 — Prioritätspunkte — Verdienste — Dienstalter — Zulässigkeit)
Rechtssache F-82/05: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 16. April 2007 — Thierry/Kommission (Beamte — Beförderung — Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten — Beförderungsjahr 2004 — Prioritätspunkte — Verdienste — Dienstalter — Zulässigkeit)
ABl. C 96 vom 28.4.2007, p. 41–41
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
28.4.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 96/41 |
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 16. April 2007 — Thierry/Kommission
(Rechtssache F-82/05) (1)
(Beamte - Beförderung - Nichtaufnahme in das Verzeichnis der beförderten Beamten - Beförderungsjahr 2004 - Prioritätspunkte - Verdienste - Dienstalter - Zulässigkeit)
(2007/C 96/85)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Michel Thierry (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte G. Bounéou und F. Frabetti, dann Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und D. Martin)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung des Verzeichnisses der im Beförderungsjahr 2004 nach Besoldungsgruppe A 5 beförderten Beamten, soweit der Name des Klägers nicht darin aufgeführt ist
Tenor des Beschlusses
1. |
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen. |
2. |
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten. |
(1) ABl. C 281 vom 12.11.2005, S. 27 (die Rechtssache war ursprünglich beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften unter dem Aktenzeichen T-327/05 im Register der Kanzlei eingetragen und ist mit Beschluss vom 15.12.2005 an das Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union verwiesen worden).