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Document C2007/082/07

Rechtssache C-266/05 P: Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 1. Februar 2007 — Jose Maria Sison/Rat der Europäischen Union (Rechtsmittel — Zugang zu den Dokumenten der Organe — Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 — Ausnahmen — Öffentliches Interesse — Öffentliche Sicherheit — Internationale Beziehungen — Dokumente, die als Grundlage für einen Beschluss des Rates gedient haben, mit dem gegen bestimmte Personen restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen worden sind — Sensible Dokumente — Verweigerung des Zugangs — Weigerung, die Identität der Staaten bekannt zu geben, aus denen einige dieser Dokumente stammen)

ABl. C 82 vom 14.4.2007, p. 4–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

14.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 82/4


Urteil des Gerichtshofs (Erste Kammer) vom 1. Februar 2007 — Jose Maria Sison/Rat der Europäischen Union

(Rechtssache C-266/05 P) (1)

(Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Ausnahmen - Öffentliches Interesse - Öffentliche Sicherheit - Internationale Beziehungen - Dokumente, die als Grundlage für einen Beschluss des Rates gedient haben, mit dem gegen bestimmte Personen restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus erlassen worden sind - Sensible Dokumente - Verweigerung des Zugangs - Weigerung, die Identität der Staaten bekannt zu geben, aus denen einige dieser Dokumente stammen)

(2007/C 82/07)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Jose Maria Sison (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fermon)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und E. Finnegan)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 26. April 2005 in den verbundenen Rechtssachen T-110/03, T-150/03 und T-405/03, Jose Maria Sison gegen Rat der Europäischen Union, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung des Rates abgewiesen hat, mit der der Antrag des Rechtsmittelführers auf Zugang zu bestimmten Dokumenten abgelehnt wurde, auf die sich der Rat für den Erlass des Beschlusses 2002/848/EG zur Durchführung von Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Aufhebung des Beschlusses 2002/460/EG (ABl. L 295, S. 12) gestützt hatte

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2.

Herr Sison trägt die Kosten.


(1)  ABl. C 243 vom 1.10.2005.


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