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Document C2007/075/08

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4601 — KarstadtQuelle/My Travel) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 75 vom 3.4.2007, p. 13–13 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

3.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 75/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4601 — KarstadtQuelle/My Travel)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 75/08)

1.

Am 26. März 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen KarstadtQuelle AG (im Folgenden „KarstadtQuelle“, Deutschland) erwirbt durch Aktienkauf mittels des Übernahmeunternehmens NewCo (das in Thomas Cook Group plc, Vereinigtes Königreich, umbenannt werden soll) im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von MyTravel Group PLC (im Folgenden „MyTravel“, Vereinigtes Königreich).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

KarstadtQuelle: Warenhäuser, Versandhandel sowie — über die Thomas Cook AG — Flüge, Hotels, Reiseveranstaltung, Vertriebs- und Serviceagenturen;

MyTravel: multinationaler Tourismuskonzern, der Charterflüge, Reisen und Reisebürodienstleistungen anbietet.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4601 — KarstadtQuelle/MyTravel an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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