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Document C2007/056/14

Rechtssache C-370/05: Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret [Dänemark]) — Strafverfahren gegen Uwe Kay Festersen (Niederlassungsfreiheit — Freier Kapitalverkehr — Art. 43 EG und 56 EG — Beschränkungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken — Verpflichtung des Erwerbers, seinen ständigen Wohnsitz auf dem landwirtschaftlichen Grundstück zu begründen)

ABl. C 56 vom 10.3.2007, p. 9–9 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

10.3.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 56/9


Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 25. Januar 2007 (Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret [Dänemark]) — Strafverfahren gegen Uwe Kay Festersen

(Rechtssache C-370/05) (1)

(Niederlassungsfreiheit - Freier Kapitalverkehr - Art. 43 EG und 56 EG - Beschränkungen für den Erwerb von landwirtschaftlichen Grundstücken - Verpflichtung des Erwerbers, seinen ständigen Wohnsitz auf dem landwirtschaftlichen Grundstück zu begründen)

(2007/C 56/14)

Verfahrenssprache: Dänisch

Vorlegendes Gericht

Vestre Landsret

Beteiligte des Ausgangsverfahrens

Uwe Kay Festersen

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark) — Auslegung der Art. 43 EG und 56 EG — Nationale Rechtsvorschriften, die als Voraussetzung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks das Erfordernis aufstellen, dass der Erwerber seinen ständigen Wohnsitz auf dem Grundstück begründet

Tenor

1.

Es läuft Art. 56 EG zuwider, dass eine nationale Rechtsvorschrift wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende als Voraussetzung für den Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks das Erfordernis aufstellt, dass der Erwerber auf diesem Grundstück seinen ständigen Wohnsitz begründet.

2.

Diese Auslegung von Art. 56 EG ändert sich nicht, wenn das erworbene landwirtschaftliche Grundstück kein lebensfähiger landwirtschaftlicher Betrieb ist und das Wohngebäude in einer Bebauungszone liegt.


(1)  ABl. C 315 vom 10.12.2005.


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