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Document C2007/041/13

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA /07/07 — Durchführung von Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3 im akademischen Jahr 2008/2009 sowie von Aktion 4 im Jahr 2007 Erasmus Mundus — Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern

ABl. C 41 vom 24.2.2007, p. 18–19 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

24.2.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 41/18


Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — EACEA /07/07

Durchführung von Aktion 1, Aktion 2 und Aktion 3 im akademischen Jahr 2008/2009 sowie von Aktion 4 im Jahr 2007 Erasmus Mundus

Gemeinschaftliches Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und Förderung des interkulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittländern

(2007/C 41/13)

Bitte beachten Sie, dass die Durchführung dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen von der Verabschiedung des Jahresarbeitsplans für das Erasmus-Mundus-Programm 2007 durch die Kommission abhängt

1.   Ziele und Beschreibung

Das allgemeine Ziel des Programms Erasmus Mundus ist die Verbesserung der Qualität der europäischen Hochschulbildung durch Förderung der Zusammenarbeit mit Drittländern, um die Entwicklung der Humanressourcen zu verbessern und den Dialog und das Verständnis zwischen den Völkern und Kulturen zu fördern.

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft die folgenden Aktivitäten:

Auswahl qualitativ hochwertiger, integrierter Masterstudiengänge, die von einem Konsortium von mindestens drei Hochschuleinrichtungen aus mindestens drei verschiedenen Teilnehmerländern angeboten werden (Aktion 1),

Vergabe von Stipendien an hoch qualifizierte graduierte Studierende und Gastwissenschaftler aus Drittländern, um ihnen die Teilnahme an den ausgewählten Masterstudiengängen zu ermöglichen (Aktion 2),

Auswahl qualitativ hochwertiger Partnerschaften zwischen ausgewählten Masterstudiengängen und Hochschuleinrichtungen in Drittländern (Aktion 3),

Auswahl von Projekten aus mindestens drei Einrichtungen in mindestens drei Teilnehmerländern, die auf die Erleichterung des Zugangs zur Hochschulbildung in der Europäischen Union sowie auf die Verbesserung ihres Profils und ihres Bekanntheitsgrades ausgerichtet sind (Aktion 4).

2.   Förderfähige Antragsteller

Aktion 1: Hochschuleinrichtungen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, aus den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums/der Europäischen Freihandelsassoziation (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie aus den Kandidatenländern für den Beitritt zur EU (Kroatien, Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Türkei). Einrichtungen aus den Kandidatenländern für den Beitritt zur EU können im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nur unter der Bedingung an Aktion 1 teilnehmen, dass vor der Auswahlentscheidung (Oktober 2007) ihre offizielle Teilnahme an dem Programm gemäß den Übereinkünften festgelegt wird, die die Beziehungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und diesen Ländern regeln. Anderenfalls sind Einrichtungen aus diesen Ländern im Rahmen der Aktion 1 dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen nicht teilnahmeberechtigt.

Aktion 2: Personen aus Drittländern, d. h. aus allen anderen außer den unter Aktion 1 genannten Ländern.

Aktion 3: Hochschuleinrichtungen aus allen Ländern der Welt.

Aktion 4: Einrichtungen aus allen Ländern der Welt.

3.   Mittelausstattung und Laufzeit der Projekte

Für die Finanzierung der Projekte sind insgesamt 88,9 Mio. EUR vorgesehen. Im Rahmen von Aktion 4 gewährte Finanzhilfen dürfen 75 % der förderfähigen Gesamtkosten nicht übersteigen.

Aktion 1: Die Finanzhilfen belaufen sich auf jeweils 15 000 EUR pro Jahr. Die Masterstudiengänge müssen zwischen Juli und Dezember 2008 anlaufen.

Aktion 2: Die Stipendien belaufen sich auf 21 000 EUR pro Jahr pro Studierendem aus einem Drittland bzw. höchstens 13 000 EUR pro Jahr pro Gastwissenschaftler aus einem Drittland. Die Stipendien werden für die Teilnahme an Masterstudiengängen gezahlt, die im akademischen Jahr 2008/2009 anlaufen.

Aktion 3: Die Finanzhilfen belaufen sich auf mindestens 5 000 EUR und höchstens 15 000 EUR pro Jahr plus Mittel für die Mobilität europäischer Studierender bzw. Gastwissenschaftler. Die Partnerschaften müssen zwischen Juli und Dezember 2008 beginnen, und ihre Laufzeit beträgt höchstens 3 Studienjahre.

Aktion 4: Die Höhe der Finanzhilfen ist abhängig vom Umfang der Projekte. Die Projekte müssen zwischen dem 1. November und dem 15. Dezember 2007 anlaufen, und ihre Laufzeit beträgt höchstens 3 Jahre.

4.   Frist

Die Anträge sind spätestens bis zu den folgenden Terminen einzureichen:

Aktion 1: 30. April 2007

Aktion 4: 31. Mai 2007

Aktion 3 (1): 30. November 2007

Aktion 2: 28. Februar 2008

5.   Weitere Informationen

Der vollständige Text der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sowie die Antragsformulare sind unter folgender Adresse zu finden:

http://eacea.ec.europa.eu/static/en/mundus/index.htm

Die Anträge müssen den Vorgaben im vollständigen Text entsprechen und auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular eingereicht werden.


(1)  Anträge für Aktion 2 und Aktion 3 können nur von unter Aktion 1 für förderungsfähig befundenen Masterstudiengängen gestellt werden, die über die derzeitigen oder frühere Aufforderungen im Rahmen von Erasmus Mundus ausgewählt wurden.


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