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Document C2007/026/08
Re-notification of a previously notified concentration (Case COMP/M.4504 — SFR/TELE2 France) Text with EEA relevance
Wiederanmeldung eines bereits angemeldeten Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4504 — SFR/TELE2 France) Text von Bedeutung für den EWR
Wiederanmeldung eines bereits angemeldeten Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4504 — SFR/TELE2 France) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 26 vom 6.2.2007, p. 20–20
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
6.2.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 26/20 |
Wiederanmeldung eines bereits angemeldeten Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4504 — SFR/TELE2 France)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 26/08)
1. |
Am 28. November 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen SFR SA („SFR“, Frankreich), das gemeinsam von Vivendi SA („Vivendi“, Frankreich) und Vodafone Group plc („Vodafone“, GB) kontrolliert wird, erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das Festnetztelefon- und Internetgeschäft des Unternehmens TELE 2 France („TELE 2“, Frankreich) durch Aktienkauf. Der Vorgang betrifft das Geschäft von TELE 2 im Bereich der mobilen Telefondienste nicht. |
2. |
Die Anmeldung wurde am 11. Dezember 2006 für unvollständig erklärt. Die beteiligten Unternehmen haben nunmehr alle relevanten Informationen eingereicht. Die Anmeldung wurde am 29. Januar 2007 vollständig im Sinne von Artikel 10(1) der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004. |
3. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder Nr. 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4504 — SFR/TELE2 France, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.