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Document C2007/014/05
Prior notification of a concentration (Case COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM) Text with EEA relevance
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM) Text von Bedeutung für den EWR
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM) Text von Bedeutung für den EWR
ABl. C 14 vom 20.1.2007, p. 10–10
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
20.1.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 14/10 |
Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses
(Sache COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(2007/C 14/05)
1. |
Am 12. Januar 2007 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Philips&BenQ Digital Storage Corporation („PBDS“, Taiwan) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle von dem APM-Geschäftsbereich der Koninklijke Philips Electronics N.V. („Philips APM Geschäftsbereich“, Niederlande) durch Aktienkauf und Kauf von Vermögenswerten. |
2. |
Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:
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3. |
Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. |
4. |
Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen. Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4503 — PBDS/Philips APM, an folgende Anschrift übermittelt werden:
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(1) ABl. L 24 vom 29.1.2004, S.1.