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Document C2006/331/110

Rechtssache F-78/06: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 19. Dezember 2006 — Suhadolnik/Gerichtshof (Beamte — Einstellung — Ernennung — Probezeit — Beamter auf Probe — Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit — Einstufung in die Besoldungsgruppe und in die Dienstaltersstufe — Übergangsmaßnahmen nach Anhang XIII des Statuts — Zulässigkeit der Klage)

ABl. C 331 vom 30.12.2006, p. 49–49 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

30.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 331/49


Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 19. Dezember 2006 — Suhadolnik/Gerichtshof

(Rechtssache F-78/06) (1)

(Beamte - Einstellung - Ernennung - Probezeit - Beamter auf Probe - Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit - Einstufung in die Besoldungsgruppe und in die Dienstaltersstufe - Übergangsmaßnahmen nach Anhang XIII des Statuts - Zulässigkeit der Klage)

(2006/C 331/110)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Simona Suhadolnik (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Jaume und C. Bernard-Glanz)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigter: M. Schauss)

Streithelfer zur Unterstützung des Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Gerichtshofs vom 22. Juli 2005, mit der die Klägerin zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt, ihre Besoldungsgruppe nach Art. 12 Abs. 3 des Anhangs XIII des Statuts und ihre Dienstaltersstufe nach der neuen Fassung von Art. 32 des Statuts festgesetzt wurde, sowie Neueinstufung und Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

1.

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

2.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.


(1)  ABl. C 237 vom 30.9.2006, S. 17.


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