Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2006/326/139

    Rechtssache T-312/06: Klage, eingereicht am 17. November 2006 — FMC Chemical/EBLS

    ABl. C 326 vom 30.12.2006, p. 66–67 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.12.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 326/66


    Klage, eingereicht am 17. November 2006 — FMC Chemical/EBLS

    (Rechtssache T-312/06)

    (2006/C 326/139)

    Verfahrenssprache: Englisch

    Parteien

    Klägerin: FMC Chemical SPRL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu und K. Van Maldegem)

    Beklagte: Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)

    Anträge

    Die Klägerin beantragt,

    die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

    den abschließenden Bericht der EBLS mit dem Titel „Conclusion regarding the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance Carbosuflan“ (Ergebnis der Peer Review der Pestizidrisikobewertung hinsichtlich des Wirkstoffes Carbosuflan) für nichtig zu erklären;

    der EBLS und/oder der Europäischen Kommission verfahrensintern gemäß Artikel 63 und 64 der Verfahrensordnung aufzugeben, den Vorschlag über die (Nicht-) Aufnahme von Carbosuflan in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG vorzulegen, der der Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit in seiner Sitzung vom 22./24. November 2006 oder in einer anderen Sitzung zur Abstimmung unterbreitet werden soll;

    Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1490/2002 der Kommission für rechtswidrig und auf die Klägerinnen und die Prüfung ihrer Carbosuflan-Unterlagen nicht anwendbar zu erklären;

    der Beklagten aufzugeben, den Klägerinnen die Schäden zu ersetzen, die infolge der angefochtenen Maßnahme entstanden sind, und in diesem Stadium durch Zwischenurteil zu entscheiden, dass die Beklagte zum Ersatz der den Klägerinnen entstandenen Schäden verpflichtet ist, und die Festsetzung des Entschädigungsbetrags entweder einer Vereinbarung der Parteien oder in Ermangelung einer solchen einer Entscheidung des Gerichts vorzubehalten;

    der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-311/06 (FMC Chemical und Arysta Lifesciences/Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit).


    Top