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Document C2006/305/17
Call addressed to organisations to propose lists of prospective independent experts to assist the Commission's services for tasks in connection with the Seventh RTD Framework Programme
Aufforderung an Organisationen zur Vorlage von Listen unabhängiger Sachverständiger zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem siebten FTE-Rahmenprogramm
Aufforderung an Organisationen zur Vorlage von Listen unabhängiger Sachverständiger zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem siebten FTE-Rahmenprogramm
ABl. C 305 vom 14.12.2006, p. 54–55
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
14.12.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 305/54 |
Aufforderung an Organisationen zur Vorlage von Listen unabhängiger Sachverständiger zur Unterstützung der Kommissionsdienststellen bei Aufgaben im Zusammenhang mit dem siebten FTE-Rahmenprogramm
(2006/C 305/17)
1. |
Die Kommission fordert hiermit wissenschaftliche, fachgebundene, industrielle und allgemeine Forschungseinrichtungen und -gesellschaften sowie andere Organisationen mit aktivem Interesse an der Durchführung von Forschung und technologischer Entwicklung (FTE) auf, Listen unabhängiger Sachverständiger einzureichen, die im Zuge der Durchführung folgender Maßnahmen herangezogen werden können:
(kollektiv als „siebtes Rahmenprogramm“ bezeichnet). |
2. |
Das EG-Rahmenprogramm wird in fünf spezifischen Programmen organisiert, die folgende Gebiete betreffen:
Das Euratom-Rahmenprogramm wird in zwei spezifischen Programmen organisiert, die folgende Gebiete betreffen:
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3. |
Gemäß den Kriterien und Verfahren, die in den Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung von Maßnahmen des siebten EG-Rahmenprogramms (2007-2013) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse bzw. in den Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung von Maßnahmen des siebten Euratom-Rahmenprogramms (2007-2011) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (kollektiv als „Regeln“ bezeichnet) festgelegt sind, wird die Kommission unabhängige Sachverständige berufen, die mit folgenden Aufgaben betraut werden sollen:
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4. |
Zu diesem Zweck fordert die Kommission hiermit wissenschaftliche, fachgebundene, industrielle und allgemeine Forschungseinrichtungen und/oder -gesellschaften sowie andere Organisationen mit aktivem Interesse an der Durchführung von FTE auf, Listen unabhängiger Sachverständiger zur Aufnahme in die Datenbank von Sachverständigen für das siebte Rahmenprogramm einzureichen. Die Kommission erbittet insbesondere auch Empfehlungen, die sich nicht auf Sachverständige aus der eigenen Institution bzw. Organisation oder dem eigenen Land beziehen. [Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Kommission nicht verpflichtet ist, ausschließlich in dieser Datenbank registrierte Sachverständige zu berufen. Vielmehr kann sie nach den entsprechenden Verfahren in den Regeln — soweit dort vorgesehen — auch andere unabhängige Sachverständige berufen.] |
5. |
Es wird vorausgesetzt, dass die Kandidaten über die Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, die für die Tätigkeitsbereiche erforderlich sind, in denen eventuell ihre Unterstützung benötigt wird. Daneben wird von den unabhängigen Sachverständigen ein hohes Maß an Berufserfahrung im öffentlichen oder privaten Sektor auf mindestens einem der folgenden Gebiete erwartet:
Daneben müssen die angehenden unabhängigen Sachverständigen über angemessene Sprachkenntnisse verfügen. |
6. |
Um Objektivität bei der Bewertung von Vorschlägen und der Beaufsichtigung von Projekten sowie bei etwaigen anderen Aufgaben sicherzustellen, müssen die berufenen unabhängigen Sachverständigen schriftlich erklären, dass zum Zeitpunkt ihrer Benennung kein Interessenkonflikt besteht, und sich verpflichten, die Kommission über das etwaige Auftreten eines Interessenkonflikts im Zuge ihrer Beratertätigkeit oder der Ausübung ihrer sonstigen Pflichten zu unterrichten. Die Sachverständigen haben stets das gebotene Pflichtbewusstsein zu zeigen und insbesondere die Vertraulichkeit der ihnen zur Kenntnis gebrachten Informationen und Unterlagen zu wahren. |
7. |
Die genannten Organisationen werden ersucht, ihr Interesse auf der entsprechenden Cordis-Website zu bekunden: (http://cordis.europa.eu/emmfp7). Dort können sie einloggen und die Listen der empfohlenen Sachverständigen einsenden. Die Kommission ist besonders an baldigen Meldungen interessiert, damit sie bereits bei der ersten Vorschlagsbewertungsrunde für das siebte Rahmenprogramm, die voraussichtlich im März 2007 stattfindet, auf die Listen unabhängiger Sachverständiger zurückgreifen kann. Listen können bis spätestens 31. Juli 2013 eingereicht werden. Auf jeder Liste vorgeschlagener Sachverständiger sind folgende Angaben zu machen:
Die Listen unabhängiger Sachverständiger sind in einer der Amtssprachen der Europäischen Union einzureichen. Nach Eingang dieser Listen wird sich die Kommission mit den vorgeschlagenen Sachverständigen in Verbindung setzen, sie von der Empfehlung unterrichten und sie auffordern, sich in die Datenbank für unabhängige Sachverständige für das siebte Rahmenprogramm aufnehmen zu lassen. Die Verarbeitung der im Rahmen dieser Aufforderung erfassten personenbezogenen Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr. |
8. |
Aus Gründen der Transparenz und im Hinblick auf die Ziele des Europäischen Forschungsraums kann die Kommission öffentlichen Forschungsförderungseinrichtungen aus den Mitgliedstaaten und den mit den Rahmenprogrammen und anderen Gemeinschaftsprogrammen assoziierten Staaten mit vorheriger Zustimmung der betreffenden Kandidaten Zugang zur Datenbank unabhängiger Sachverständiger gewähren. Daneben werden Listen der für die Bewertung von Vorschlägen berufenen unabhängigen Sachverständigen nach den in den Regeln festgelegten Verfahren regelmäßig im Internet veröffentlicht. |
9. |
Die Europäische Kommission verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. In diesem Zusammenhang hat sich die Kommission das Ziel gesetzt, die Bewertungsgremien nach Möglichkeit zu 40 % mit Frauen zu besetzen. Daher ersucht sie die Organisationen, die Listen unabhängiger Sachverständiger einreichen, sicherzustellen, dass die Anzahl von Männern und Frauen auf den Listen ausgewogen ist. |
(1) Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht. Diese Aufforderung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung und das Inkrafttreten des siebten Rahmenprogramms veröffentlicht. Sie wird daher wirksam, nachdem das siebte Rahmenprogramm in Kraft getreten ist und festgestellt werden konnte, dass die Bestimmungen in Bezug auf einzelne Bewertungssachverständige nicht wesentlich geändert wurden. Die Veröffentlichung der Aufforderung im Vorgriff auf die Verabschiedung des siebten Rahmenprogramms begründet keinerlei Forderungen an die Kommission.