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Document C2006/301/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4395 — Boeing/C-MAP) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 301 vom 12.12.2006, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

12.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 301/13


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4395 — Boeing/C-MAP)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2006/C 301/06)

1.

Am 1. Dezember 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen The Boeing Company („Boeing“, USA) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von dem Unternehmen C-MAP („C-MAP“, Italien) durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Boeing: Zivilflugzeuge, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie; mittels ihres Tochterunternehmens Jeppesen: PC Navigationssoftware sowie dazugehörige Dienstleistungen und Produkte, elektronische Seekarten;

C-MAP: Elektronische Seekarten sowie dazugehörige Dienstleistungen und Produkte.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 2964301 oder 2967244) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4395 — Boeing/C-MAP, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Bruxelles/Brussel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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