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Document C2006/248/10

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4411 — AXA IMD/Investkredit/Europolis) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 248 vom 14.10.2006, p. 22–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    14.10.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 248/22


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4411 — AXA IMD/Investkredit/Europolis)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2006/C 248/10)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 6. Oktober 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen AXA Investment Managers Deutschland GmbH („AXA IMD“, Deutschland), das der Unternehmensgruppe AXA angehört, und das Unternehmen Investkredit Bank AG („Investkredit“, Österreich), das zu Österreichische Volksbanken-AG („ÖVAG“) gehört, erwerben im Sinne des Artikels 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung des Rates die gemeinsame Kontrolle über die Unternehmen Europolis Bitwy Warszawskiej Sp. z o.o., Poland Business Park VII Sp. z o.o., Europolis Saski Point Sp. z o.o., Europolis Sienna Center Sp. z o.o. und Warsaw Towers Sp. z o.o. („Europolis“, Polen) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    AXA IMD: Asset-Management;

    Investkredit: Finanzdienstleistungen für Firmen und im Immobilienbereich sowie Darlehen für Immobilienprojekte;

    Europolis: Das Unternehmen ist Eigentümer von Büroimmobilien in Warschau, Polen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass der angemeldete Zusammenschluss unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Die Sache kommt für ein vereinfachtes Verfahren im Sinne der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) in Frage.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission per Fax (Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4411 — AXA/IMD/ Investkredit/Europolis, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    GD Wettbewerb

    Registratur Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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