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Document C2006/168/06

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4282 — Mondadori/Emap France) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 168 vom 20.7.2006, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.7.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 168/14


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4282 — Mondadori/Emap France)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 168/06)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 11. Juli 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates bei der Kommission eingegangen (1). Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Arnoldo Mondadori Editore S.p.A („Mondadori“, Italien), das zur Fininvest-Gruppe gehört, erlangt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b) der genannten Verordnung die Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Emap International Magazines SAS („Emap France“, Frankreich) durch den Erwerb von Anteilsrechten.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Mondadori: ist eine Tochter der italienischen Multimediagruppe Fininvest. Sie ist insbesondere auf den Gebieten Veröffentlichung und Vertrieb von Büchern und Zeitschriften sowie auf den Gebieten Druck und Rundfunk in Italien tätig;

Emap France: ist hauptsächlich auf den Gebieten Veröffentlichung und Vertrieb von Zeitschriften in französischer Sprache und zu einem sehr geringen Teil auf den Gebieten Veröffentlichung und Vertrieb von Büchern in Frankreich tätig.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Rechtsgeschäft unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fallen könnte. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Nach der Bekanntmachung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren für bestimmte Zusammenschlüsse gemäß der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Bekanntmachung festgelegten Verfahren in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens 10 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax-Nr. (32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4282 — Mondadori/Emap France an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Registratur Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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