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Document C2006/131/76

Rechtssache T-398/05 R: Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 4. April 2006 — Tesoka/FEACVT (Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes — Erledigung der Hauptsache)

ABl. C 131 vom 3.6.2006, p. 40–41 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

3.6.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 131/40


Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 4. April 2006 — Tesoka/FEACVT

(Rechtssache T-398/05 R)

(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Erledigung der Hauptsache)

(2006/C 131/76)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: Sabrina Tesoka (Overijse, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-L. Fagnart)

Antragsgegnerin: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (FEACVT) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Callanan)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf einstweilige Anordnung, der im Wesentlichen darauf gerichtet ist, der FEACVT aufzugeben, an die Antragstellerin eine vorläufige Abfindung zu zahlen und ihr die Dokumente auszuhändigen, die sie benötigt, um in ihrem Wohnsitzstaat Arbeitslosengeld erhalten zu können

Tenor des Beschlusses

1.

Der Antrag auf einstweilige Anordnung hat sich erledigt.

2.

Im Rahmen des Verfahrens der einstweiligen Anordnung trägt die Antragsgegnerin ihre eigenen Kosten sowie die Hälfte der Kosten der Antragstellerin.


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