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Document C2006/121/02
Case C-12/06: Reference for a preliminary ruling from the Verwaltungsgericht Aachen (Germany) lodged on 11 January 2006 — Iris Bucher v Landrat des Kreises Düren
Rechtssache C-12/06: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Januar 2006 — Iris Bucher gegen Landrat des Kreises Düren
Rechtssache C-12/06: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Januar 2006 — Iris Bucher gegen Landrat des Kreises Düren
ABl. C 121 vom 20.5.2006, p. 1–1
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
20.5.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 121/1 |
Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Januar 2006 — Iris Bucher gegen Landrat des Kreises Düren
(Rechtssache C-12/06)
(2006/C 121/02)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Verwaltungsgericht Aachen
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Iris Bucher
Beklagte: Landrat des Kreises Düren
Vorlagefragen
1. |
Verbietet es die den Unionsbürgern in Art. 17, 18 EGV gewährleistete Freizügigkeit einem Mitgliedstaat, seinem Staatsangehörigen in einem Fall wie dem vorliegenden Ausbildungsförderung für eine Vollausbildung in einem anderen Mitgliedstaat mit der Begründung zu verweigern, dass die Ausbildung nicht die Fortsetzung eines mindestens einjährigen Besuchs einer inländischen Ausbildungsstätte darstellt? |
2. |
Verbietet es die den Unionsbürgern in Art. 17, 18 EGV gewährleistete Freizügigkeit einem Mitgliedstaat, seinem Staatsangehörigen, der als sogenannter Grenzpendler seine Ausbildung in einem benachbarten Mitgliedstaat absolviert, in einem Fall wie dem vorliegenden Ausbildungsförderung mit der Begründung zu verweigern, dass er sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an dem inländischen Grenzort aufhält und dieser Aufenthaltsort nicht sein ständiger Wohnsitz ist? |