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Document C2006/121/02

Rechtssache C-12/06: Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Januar 2006 — Iris Bucher gegen Landrat des Kreises Düren

ABl. C 121 vom 20.5.2006, p. 1–1 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.5.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 121/1


Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Aachen vom 11. Januar 2006 — Iris Bucher gegen Landrat des Kreises Düren

(Rechtssache C-12/06)

(2006/C 121/02)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgericht Aachen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Iris Bucher

Beklagte: Landrat des Kreises Düren

Vorlagefragen

1.

Verbietet es die den Unionsbürgern in Art. 17, 18 EGV gewährleistete Freizügigkeit einem Mitgliedstaat, seinem Staatsangehörigen in einem Fall wie dem vorliegenden Ausbildungsförderung für eine Vollausbildung in einem anderen Mitgliedstaat mit der Begründung zu verweigern, dass die Ausbildung nicht die Fortsetzung eines mindestens einjährigen Besuchs einer inländischen Ausbildungsstätte darstellt?

2.

Verbietet es die den Unionsbürgern in Art. 17, 18 EGV gewährleistete Freizügigkeit einem Mitgliedstaat, seinem Staatsangehörigen, der als sogenannter Grenzpendler seine Ausbildung in einem benachbarten Mitgliedstaat absolviert, in einem Fall wie dem vorliegenden Ausbildungsförderung mit der Begründung zu verweigern, dass er sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an dem inländischen Grenzort aufhält und dieser Aufenthaltsort nicht sein ständiger Wohnsitz ist?


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