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Document C2006/074/64
Case F-1/06: Action brought on 1 January 2006 — Fernandez Ortis v Commission
Rechtssache F-1/06: Klage, eingereicht am 1. Januar 2006 — Fernandez Ortis/Kommission
Rechtssache F-1/06: Klage, eingereicht am 1. Januar 2006 — Fernandez Ortis/Kommission
ABl. C 74 vom 25.3.2006, p. 33–33
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
25.3.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 74/33 |
Klage, eingereicht am 1. Januar 2006 — Fernandez Ortis/Kommission
(Rechtssache F-1/06)
(2006/C 74/64)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Juan Miguel Fernandez Ortis (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. R. Iturriagagoitia Bassas)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften
Anträge des Klägers
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Feststellung, dass die mit der Entscheidung vom 17. Juni 2005 erfolgte Entlassung des Klägers wegen Gesetzesumgehung rechtswidrig ist, und demzufolge Aufhebung der Entscheidung vom 17. Juni 2005 und der mit ihr verbundenen Entscheidung vom 23. September 2005; |
— |
Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Der Kläger, ein ehemaliger Beamter auf Probe der Kommission, wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2004 eingestellt; an diesem Tag begann seine neunmonatige Probezeit nach Artikel 34 Absatz 1 des Beamtenstatuts.
In einem Bericht vom 4. Oktober 2004 wurde seine Entlassung empfohlen; die Kommission beschloss jedoch, seine Probezeit ausnahmsweise gemäß Artikel 34 Absatz 3 des Statuts bis 30. April 2005 zu verlängern. Mit Entscheidung vom 17. Juni 2005 entließ die Kommission den Kläger mit Wirkung vom 1. Juli 2005.
Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass seine Entlassung rechtswidrig sei, da sie siebzehn Monate nach dem Beginn seiner Probezeit erfolgt sei, die nach Artikel 34 Absatz 4 des Statuts keinesfalls fünfzehn Monate überschreiten dürfe.