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Document C2006/074/64

Rechtssache F-1/06: Klage, eingereicht am 1. Januar 2006 — Fernandez Ortis/Kommission

ABl. C 74 vom 25.3.2006, p. 33–33 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/33


Klage, eingereicht am 1. Januar 2006 — Fernandez Ortis/Kommission

(Rechtssache F-1/06)

(2006/C 74/64)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Juan Miguel Fernandez Ortis (Madrid, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. R. Iturriagagoitia Bassas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Feststellung, dass die mit der Entscheidung vom 17. Juni 2005 erfolgte Entlassung des Klägers wegen Gesetzesumgehung rechtswidrig ist, und demzufolge Aufhebung der Entscheidung vom 17. Juni 2005 und der mit ihr verbundenen Entscheidung vom 23. September 2005;

Verurteilung der Beklagten zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, ein ehemaliger Beamter auf Probe der Kommission, wurde mit Wirkung vom 1. Februar 2004 eingestellt; an diesem Tag begann seine neunmonatige Probezeit nach Artikel 34 Absatz 1 des Beamtenstatuts.

In einem Bericht vom 4. Oktober 2004 wurde seine Entlassung empfohlen; die Kommission beschloss jedoch, seine Probezeit ausnahmsweise gemäß Artikel 34 Absatz 3 des Statuts bis 30. April 2005 zu verlängern. Mit Entscheidung vom 17. Juni 2005 entließ die Kommission den Kläger mit Wirkung vom 1. Juli 2005.

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger geltend, dass seine Entlassung rechtswidrig sei, da sie siebzehn Monate nach dem Beginn seiner Probezeit erfolgt sei, die nach Artikel 34 Absatz 4 des Statuts keinesfalls fünfzehn Monate überschreiten dürfe.


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