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Document C2006/074/17

Rechtssache C-52/06: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 1. Februar 2006

ABl. C 74 vom 25.3.2006, p. 9–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

25.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 74/9


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Spanien, eingereicht am 1. Februar 2006

(Rechtssache C-52/06)

(2006/C 74/17)

Verfahrenssprache: Spanisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 1. Februar 2006 eine Klage gegen das Königreich Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind F. Simonetti und S. Pardo Quintillán, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/42/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.

dem Königreich Spanien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Anpassung der innerstaatlichen Rechtsordnung an die Richtlinie 2001/42 sei am 21. Juli 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30.


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