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Document C2006/048/58

    Rechtssache T-274/04: Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 — Rounis/Kommission (Beamte — Beurteilung — Anfechtungsklage — Wegfall des Rechtsschutzinteresses — Erledigung der Hauptsache — Schadensersatzklage — Verspätete Erstellung der Beurteilung)

    ABl. C 48 vom 25.2.2006, p. 30–31 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    25.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 48/30


    Urteil des Gerichts erster Instanz vom 8. Dezember 2005 — Rounis/Kommission

    (Rechtssache T-274/04) (1)

    (Beamte - Beurteilung - Anfechtungsklage - Wegfall des Rechtsschutzinteresses - Erledigung der Hauptsache - Schadensersatzklage - Verspätete Erstellung der Beurteilung)

    (2006/C 48/58)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Parteien

    Kläger: Georgios Rounis (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt É. Boigelot)

    Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: G. Berscheid und M. Velardo)

    Gegenstand der Rechtssache

    Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Berufungsbeurteilenden über die Bestätigung der Beurteilungen des Klägers für die Zeiträume 1997-1999 und 1999-2001 und auf Schadensersatz

    Tenor des Urteils

    1.

    Die Aufhebungsanträge haben sich erledigt.

    2.

    Die Kommission wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 3 500 Euro zu zahlen.

    3.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

    4.

    Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten und zwei Drittel der Kosten des Klägers.


    (1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004.


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