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Document C2006/029/05

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4099 — EQT IV/Daimler Chrysler Off-Highway) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 29 vom 4.2.2006, p. 10–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    4.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 29/10


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4099 — EQT IV/Daimler Chrysler Off-Highway)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2006/C 29/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 26. Januar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen EQT IV Ltd. („EQT“; Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über das DaimlerChrysler Off-Highway Business („DCOH“, zurzeit Teil der DaimlerChrysler AG, Deutschland) durch Aktienkauf und Kauf von Vermögenswerten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    EQT: Private Equity,

    DCOH: Dieselmotoren und verbundene Komponenten im Off-Highway Anwendungsbereich (Schifffahrt, Energieversorgung, etc), Gelenkwellen für Kraftfahrzeuge.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4099 — EQT IV/Daimler Chrysler Off-Highway, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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