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Document C2006/010/48

Rechtssache T-381/05: Klage, eingereicht am 10. Oktober 2005 — Di Bucci/Kommission

ABl. C 10 vom 14.1.2006, p. 24–24 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 10/24


Klage, eingereicht am 10. Oktober 2005 — Di Bucci/Kommission

(Rechtssache T-381/05)

(2006/C 10/48)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger(in/nen): Vittorio Di Bucci (Brüssel/Belgien) (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwälte M. van der Woude und V. Landes)

Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klagepartei(en)

Aufhebung der durch die Entscheidung des Generaldirektors über die Zurückweisung des Einspruchs bestätigten und bestandskräftig gewordenen formellen Absicht des Generaldirektors des Juristischen Dienstes, an den Kläger für das Beförderungsjahr 2004 nur vier Prioritätspunkte der Generaldirektion zu vergeben;

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors für Personal und Verwaltung, an den Kläger für das Beförderungsjahr 2004 keinen Sonderprioritätspunkt „Beförderungsausschuss für Tätigkeiten im Interesse des Organs“ („PPCP“) zu vergeben;

Aufhebung der Entscheidung des Generaldirektors für Personal und Verwaltung, an den Kläger insgesamt 20 Punkte für das Beförderungsjahr 2004 und insgesamt 40 Punkte für die Beförderung nach Besoldungsgruppe A 4 in diesem Jahr zu vergeben; Aufhebung der Liste der Beamten, an die PPCP vergeben wurden; Aufhebung der nach Befassung der Beförderungsausschüsse aufgestellten Verdienstrangliste der Beamten der Besoldungsgruppe A 5 für das Beförderungsjahr 2004; Aufhebung der Liste der im Beförderungsjahr 2004 nach Besoldungsgruppe A 4 beförderten Beamten und jedenfalls der Entscheidung, den Namen des Klägers nicht in diese Listen aufzunehmen;

soweit erforderlich, Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beschwerde zurückgewiesen wurde;

Verurteilung der Beklagten in die Kosten des Verfahrens.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf die gleichen Gründe, wie sie in der Rechtssache T-311/04 (1) geltend gemacht worden sind.


(1)  ABl. C 262 vom 23.10.2004, S. 44.


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