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Document C2006/010/35

Rechtssache C-424/05 P: Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. September 2005 in der Rechtssache T-72/04, S. Hosmann-Chevalier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 29. November 2005

ABl. C 10 vom 14.1.2006, p. 18–18 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 10/18


Rechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. September 2005 in der Rechtssache T-72/04, S. Hosmann-Chevalier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 29. November 2005

(Rechtssache C-424/05 P)

(2006/C 10/35)

Verfahrenssprache: Französisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 29. November 2005 ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Erste Kammer) vom 13. September 2005 in der Rechtssache T-72/04, S. Hosmann-Chevalier gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt. Bevollmächtigte der Rechtsmittelführerin sind H. Kraemer und M. Velardo.

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache an das Gericht zurückzuverweisen;

der Klägerin im ersten Rechtszug die Kosten des Verfahrens einschließlich ihrer eigenen Kosten im Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Die Kommission macht als einzigen Rechtsmittelgrund gegen das angefochtene Urteil einen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht in den Randnummern 31 bis 36 und 42 dieses Urteils geltend. Sie ist insbesondere der Auffassung, dass das Gericht die an den „Dienst für einen anderen Staat“ geknüpfte Bedingung in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a zweiter Spiegelstrich Satz 2 des Anhangs VII des Statuts falsch ausgelegt habe.


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