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Document C2006/010/16
Case C-368/05 P: Appeal brought on 5 October 2005 by Polyelectrolyte Producers Group against the order made on 22 July 2005 by the Second Chamber of the Court of First Instance of the European Communities in Case T-376/04 between Polyelectrolyte Producers Group and Council of the European Union and Commission of the European Communities
Rechtssache C-368/05 P: Rechtsmittel der Polyelectrolyte Producers Group gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 5. Oktober 2005
Rechtssache C-368/05 P: Rechtsmittel der Polyelectrolyte Producers Group gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 5. Oktober 2005
ABl. C 10 vom 14.1.2006, p. 7–8
(ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
14.1.2006 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 10/7 |
Rechtsmittel der Polyelectrolyte Producers Group gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingelegt am 5. Oktober 2005
(Rechtssache C-368/05 P)
(2006/C 10/16)
Verfahrenssprache: Englisch
Die Polyelectrolyte Producers Group hat am 5. Oktober 2005 ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Zweite Kammer) vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04, Polyelectrolyte Producers Group gegen Rat der Europäischen Union und Kommission der Europäischen Gemeinschaften, beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingelegt. Prozessbevollmächtigte der Rechtsmittelführerin sind die Rechtsanwälte Koen Van Maldegem und Claudio Mereu.
Die Rechtsmittelführerin beantragt,
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das Rechtsmittel für zulässig und begründet zu erklären; |
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den Beschluss des Gerichts erster Instanz vom 22. Juli 2005 in der Rechtssache T-376/04 aufzuheben; |
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die von der Rechtsmittelführerin in der Rechtssache T-376/04 gestellten Anträge für zulässig zu erklären; |
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in der Sache zu entscheiden oder hilfsweise die Rechtssache an das Gericht erster Instanz zur Entscheidung in der Sache zurückzuverweisen; |
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dem Rat der Europäischen Union und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die gesamten Kosten beider Verfahren aufzuerlegen. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Die Rechtsmittelführerin trägt vor, dass der Beschluss des Gerichts erster Instanz, mit dem ihre Klage als unzulässig abgewiesen wurde, aus folgenden Gründen aufzuheben sei:
a) |
der Beschluss verstoße gegen die Begründungspflicht des Gerichts; |
b) |
das Gericht erster Instanz habe eine fehlerhafte rechtliche Beurteilung des Sachverhalts vorgenommen; |
c) |
der Beschluss verstoße gegen das Recht auf einen umfassenden und effektiven gerichtlichen Rechtsschutz und das Recht auf einen fairen Prozess. |