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Document C2006/010/01

Urteil des Gerichtshofes (Große Kammer) vom 8. November 2005 in der Rechtssache C-293/02 (Vorabentscheidungsersuchen des Royal Court of Jersey [Kanalinseln]): Jersey Produce Marketing Organisation Ltd gegen States of Jersey u. a. (Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich — Beitrittsakte von 1972 — Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man — Verordnung Nr. 706/73 — Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG — Abgaben zollgleicher Wirkung — Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen)

ABl. C 10 vom 14.1.2006, p. 1–1 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

14.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 10/1


URTEIL DES GERICHTSHOFES

(Große Kammer)

vom 8. November 2005

in der Rechtssache C-293/02 (Vorabentscheidungsersuchen des Royal Court of Jersey [Kanalinseln]): Jersey Produce Marketing Organisation Ltd gegen States of Jersey u. a. (1)

(Regelung über die Ausfuhr von Kartoffeln aus Jersey in das Vereinigte Königreich - Beitrittsakte von 1972 - Protokoll Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man - Verordnung Nr. 706/73 - Artikel 23 EG, 25 EG und 29 EG - Abgaben zollgleicher Wirkung - Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen)

(2006/C 10/01)

Verfahrenssprache: Englisch

In der Rechtssache C-293/02 betreffend ein Vorabentscheidungsersuchen nach Artikel 234 EG, eingereicht vom Royal Court of Jersey (Kanalinseln) mit Entscheidung vom 5. August 2002, beim Gerichtshof eingegangen am 13. August 2002, in dem Verfahren Jersey Produce Marketing Organisation Ltd gegen States of Jersey, Jersey Potato Export Marketing Board, Beteiligte: Top Produce Ltd, Fairview Farm Ltd, hat der Gerichtshof (Große Kammer) unter Mitwirkung des Präsidenten V. Skouris, der Kammerpräsidenten C. W. A. Timmermans, A. Rosas und J. Malenovský sowie der Richter J.-P. Puissochet und R. Schintgen, der Richterin N. Colneric (Berichterstatterin) und der Richter S. von Bahr, G. Arestis, A. Borg Barthet, M. Ilešič, J. Klučka und U. Lõhmus — Generalanwalt: P. Léger; Kanzler: M.-F. Contet, Hauptverwaltungsrätin — am 8. November 2005 ein Urteil mit folgendem Tenor erlassen:

1.

Die Bestimmungen von Artikel 29 EG in Verbindung mit Artikel 1 des der Akte über die Bedingungen des Beitritts des Königreichs Dänemark, Irlands und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland und die Anpassungen der Verträge beigefügten Protokolls Nr. 3 betreffend die Kanalinseln und die Insel Man sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, entgegenstehen, die

zum einen den Erzeugern von Jersey unter Androhung von Sanktionen verbietet, ihre Kartoffeln auf den Markt des Vereinigten Königreichs auszuführen oder zur Ausfuhr anzubieten, wenn sie nicht bei einer Einrichtung wie dem Jersey Potato Export Marketing Board registriert sind und mit ihr eine Vermarktungsvereinbarung geschlossen haben, die sich u. a. darauf erstreckt, welche Flächen zwecks Ausfuhr der Ernten bepflanzt werden und welche Erwerber diese ausführen dürfen, und

zum anderen, ebenfalls unter Androhung von Sanktionen, allen Vermarktungsorganisationen solche Ausfuhren verbietet, wenn sie mit der genannten Einrichtung keinen Verwaltungsvertrag geschlossen haben, der u. a. regelt, bei welchen Verkäufern sie ihren Bedarf decken dürfen.

2.

Die Bestimmungen der Artikel 23 EG und 25 EG in Verbindung mit Artikel 1 des Protokolls Nr. 3 sind dahin auszulegen, dass sie einer Regelung wie der, die Gegenstand des Ausgangsverfahrens ist, entgegenstehen, die einer Einrichtung wie dem Jersey Potato Export Marketing Board die Befugnis verleiht, den Kartoffelerzeugern von Jersey einen Beitrag aufzuerlegen, dessen Höhe sich nach der von den Betroffenen erzeugten und in das Vereinigte Königreich ausgeführten Kartoffelmenge richtet.

3.

Das Gemeinschaftsrecht steht einem Beitrag entgegen, der unter den genannten Bedingungen erhoben, aber von einer solchen Einrichtung anhand der landwirtschaftlichen Fläche festgesetzt wird, auf der die Betroffenen Kartoffeln anbauen, soweit die daraus resultierenden Einnahmen zur Finanzierung von Aktivitäten dieser Einrichtung dienen, die gegen Artikel 29 EG verstoßen.


(1)  ABl. C 247 vom 12.10.2002.


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