Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document C2006/007/02

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4098 — Investcorp/Autodistribution Group) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 7 vom 12.1.2006, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

12.1.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 7/2


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.4098 — Investcorp/Autodistribution Group)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2006/C 7/02)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 5. Januar 2006 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Parts Holding Sarl („Parts“, Luxemburg, Teil der Investcorp Gruppe; Vereinigtes Königreich) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Autodis S.A. („Autodis“, Frankreich), durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Parts/Investcorp Gruppe: internationales Finanzinstitut, das als Auftraggeber und Vermittler bei internationalen Investment Transaktionen handelt,

Autodis: Vertrieb von Ersatzteilen für Kraftfahrzeuge (Autos und Automotoren), Ersatzteile für den Schwerlastverkehr (Lastkraftwagen, Auflieger und Bus) und industrielle Ersatzteile, die nicht dem Kraftfahrzeugsegment angehören.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Telefax (Fax Nr. [32-2] 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4098 — Investcorp/Autodistribution Group, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Merger Registry

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


Top