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Document C2005/310/06

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.4036 — TPG IV/Apax/Q-Telecommunications) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 310 vom 8.12.2005, p. 8–8 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.12.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 310/8


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.4036 — TPG IV/Apax/Q-Telecommunications)

    (2005/C 310/06)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 1. december 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen TPG Advisors IV Inc. („TPG IV“, USA) und Apax Partners Holdings Ltd („Apax“, UK) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über die Gesamtheit des Unternehmens Q-Telecommunications S.A. („Q-Telecommunications“, Griechenland) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    TPG IV: Private Equity Fond

    Apax: Pan-europäischer Investment Fond

    Q-Telecommunications: Mobilfunkanbieter auf der Einzelhandelsstufe in Griechenland.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.4036 — TPG IV/Apax/Q-Telecommunications, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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