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Document C2005/270/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3867 — Vattenfall/Elsam and E2 Assets) Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 270 vom 29.10.2005, p. 6–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

29.10.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 270/6


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3867 — Vattenfall/Elsam and E2 Assets)

(2005/C 270/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 18. Oktober 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Das Unternehmen Vattenfall AB („Vattenfall“, Schweden) erwirbt im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über Geschäftsteile von Elsam A/S („Elsam“, Dänemark) und Energie E2 AS („E2“, Dänemark) durch einen Swapvertrag mit DONG A/S („DONG“, Dänemark).

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Vattenfall: Produktion, Vertrieb und Verkauf von Elektrizität, Verkauf von Erdgas und anderen damit zusammenhängenden Energieprodukten und Dienstleistungen;

Zielgeschäftsteile von Elsam und E2: Produktion von Elektrizität in Dänemark und Großhandelhandel mit Elektrizität.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/ M.3867 — Vattenfall/Elsam and E2 Assets, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

BE-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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