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Document C2005/237/04

Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3984 — Bain Fund Group/FCI) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

ABl. C 237 vom 27.9.2005, p. 4–4 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

27.9.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 237/4


Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

(Sache COMP/M.3984 — Bain Fund Group/FCI)

Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

(2005/C 237/04)

(Text von Bedeutung für den EWR)

1.

Am 23. August 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Bain Capital Fund VIII-E, Bain Capital Fund VIII and Bain Capital VIII coinvestment Fund (gemeinsam Bain Fund Gruppe, Cayman Islands) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die Kontrolle über die Gesamtheit von Framatome Connectors International („FCI“, Frankreich), das der Areva Gruppe angehört, durch Aktienkauf.

2.

Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

Bain Fund Gruppe: Fondsmanagement von Privat- und Risikokapital;

FCI: Herstellung und Vertrieb von Verbindungsklemmen für eine Reihe von Anwendungen, einschließlich in den Bereichen Automobil, Telekommunikation, Computer, Haushaltsgeräte, Industrieelektronik.

3.

Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

4.

Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3984 — Bain Fund Group/FCI, an folgende Anschrift übermittelt werden:

Europäische Kommission

Generaldirektion Wettbewerb

Kanzlei Fusionskontrolle

J-70

B-1049 Brüssel


(1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

(2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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