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Document C2005/232/04

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M. 3933 — Deutsche Bank/Hardt/Trafalgar/Kunert) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 232 vom 21.9.2005, p. 6–6 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    21.9.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 232/6


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M. 3933 — Deutsche Bank/Hardt/Trafalgar/Kunert)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2005/C 232/04)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 13. September 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 und infolge einer Verweisung nach Artikel 4(5) der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Demnach ist folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Deutsche Bank AG („Deutsche Bank“, Deutschland), Hardt Group private equity partners („HGPEP“, UK), Trafalgar Recovery Fund und Trafalgar Discovery Fund (zusammen „Trafalgar“, Kaimaninseln), und ECO Master Fund, Ltd („ECO“, Kaimaninseln) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über das Unternehmen Kunert AG („Kunert“, Deutschland) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    Deutsche Bank: Bankgeschäft;

    die Unternehmen HGPEP, Trafalgar und ECO: Investmentfonds;

    Kunert: Herstellung und Vertrieb von Strümpfen, Unterwäsche, Wäsche und Sportbekleidung.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass das angemeldete Vorhaben unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung hierüber behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist festzustellen, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem in der Mitteilung dargelegten Verfahren in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben ihre Bemerkungen abgeben.

    Die Bemerkungen müssen bei der Kommission bis spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können über Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3933 — Deutsche Bank/Hardt/Trafalgar/Kunert, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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