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Document C2005/193/30

    Rechtssache C-241/05: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Entscheidung des Conseil d'État vom 9. Mai 2005 in dem Rechtsstreit Nicolae Bot gegen Préfecture du Val-de-Marne

    ABl. C 193 vom 6.8.2005, p. 19–19 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    6.8.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 193/19


    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Entscheidung des Conseil d'État vom 9. Mai 2005 in dem Rechtsstreit Nicolae Bot gegen Préfecture du Val-de-Marne

    (Rechtssache C-241/05)

    (2005/C 193/30)

    Verfahrenssprache: Französisch

    Der Conseil d'Etat (Frankreich) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Entscheidung vom 9. Mai 2005, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 2. Juni 2005, in dem Rechtsstreit Nicolae Bot gegen Préfecture du Val-de-Marne um Vorabentscheidung über folgende Frage:

    Was ist unter dem „Datum der ersten Einreise“ im Sinne von Artikel 20 Absatz 1 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen zu verstehen, gilt insbesondere als „erste Einreise“ in das Hoheitsgebiet der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens jede Einreise nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten, innerhalb deren keine andere Einreise in dieses Hoheitsgebiet erfolgt ist, sowie im Fall eines Ausländers, der wiederholt für Kurzaufenthalte einreist, jede Einreise, die unmittelbar nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten von dem Datum der letzten bekannten „ersten Einreise“ an erfolgt?


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