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Document C2005/178/09

Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“

ABl. C 178 vom 20.7.2005, p. 14–22 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

20.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 178/14


Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen im Rahmen des spezifischen Programms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“

(2005/C 178/09)

1.

Gemäß dem Beschluss Nr. 1513/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2002 über das Sechste Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration als Beitrag zur Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums und zur Innovation (2002-2006) (1) nahm der Rat am 30. September 2002 eine Entscheidung über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration „Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums“ (2002-2006) (2) (nachstehend „spezifisches Programm“ genannt) an.

Nach Artikel 5 Absatz 1 des spezifischen Programms nahm die Kommission der Europäischen Gemeinschaften (nachstehend „Kommission“ genannt) am 6. Dezember 2002 für das spezifische Programm ein Arbeitsprogramm (3) (nachstehend „Arbeitsprogramm“ genannt) mit den genauen Zielen sowie wissenschaftlichen und technologischen Prioritäten und einem Zeitplan für die Durchführung an.

Nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. November 2002 über Regeln für die Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an der Durchführung des Sechsten Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (2002-2006) (4) sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse (nachstehend „Beteiligungsregeln“ genannt) sind Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen nach Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu unterbreiten.

2.

Die vorliegenden Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen (nachstehend „Aufforderungen“ genannt) umfassen diesen allgemeinen Teil sowie die in den Anhängen beschriebenen speziellen Bedingungen. In diesen Anhängen sind insbesondere die Frist für die Einreichung der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, ein vorläufiger Termin für den Abschluss der Bewertungen, die vorläufige Mittelzuweisung, die jeweiligen Instrumente und Bereiche, die Kriterien für die Bewertung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die Mindestteilnehmerzahl und eventuelle Beschränkungen angegeben.

3.

Natürliche und juristische Personen, die die Bedingungen der Beteiligungsregeln erfüllen und die nicht unter eine der in Artikel 114 Absatz 2 der Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5) enthaltenen Ausschlussklauseln fallen (nachstehend „Antragsteller“ genannt), werden hiermit aufgefordert, vorbehaltlich der Erfüllung der Beteiligungsregeln sowie der Bedingungen der betreffenden Aufforderung Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei der Kommission einzureichen.

Die Voraussetzungen für die Beteiligung der Antragsteller werden im Rahmen der Aushandlung der indirekten FTE-Maßnahme überprüft. Davor müssen die Antragsteller allerdings eine Erklärung unterzeichnet haben, nach der sie nicht unter einen der Fälle von Artikel 93 Absatz 1 der Haushaltsordnung fallen. Darüber hinaus müssen sie der Kommission die in Artikel 173 Absatz 2 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (6) aufgeführten Angaben übermittelt haben.

Die Europäische Gemeinschaft verfolgt eine Politik der Chancengleichheit. Auf dieser Grundlage werden Frauen besonders ermutigt, entweder Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen einzureichen oder an der Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen mitzuwirken.

4.

Die Kommission stellt den Antragstellern für diese Aufforderungen Leitfäden zur Verfügung, die Informationen zur Abfassung und Einreichung von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen enthalten. Die Kommission stellt auch Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren zur Verfügung (7). Diese Leitfäden und Leitlinien ebenso wie das Arbeitsprogramm und weitere Informationen zu den Aufforderungen sind bei der Europäischen Kommission unter folgenden Adressen erhältlich:

Europäische Kommission

The FP6 Information Desk

Generaldirektion Forschung

B-1049 Brüssel

Internet-Adresse: www.cordis.lu/fp6

5.

Die Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sind nur elektronisch über das webgestützte elektronische System für die Einreichung von Vorschlägen (EPSS (8)) einzureichen. In Ausnahmefällen kann der Koordinator jedoch bei der Kommission um die Erlaubnis ersuchen, den Vorschlag vor dem Stichtag für die Einreichung auf Papier einzureichen. Dieses Ersuchen sollte schriftlich an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:

Europäische Kommission

The HRM Activity Information Desk

(Call identifier:………….)

Generaldirektion Forschung

B-1049 Brüssel

oder E-Mail-Adresse: rtd-mc-papersubmission@cec.eu.int

Das Ersuchen muss begründet werden. Antragsteller, die ihren Vorschlag auf Papier einreichen möchten, übernehmen die Verantwortung dafür, dass solche Ausnahmeersuchen und die zugehörigen Schritte so rechtzeitig abgeschlossen sind, dass sie den Stichtag für die Einreichung der entsprechenden Aufforderung einhalten können.

Alle Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen zwei Teile enthalten: die Formulare (Teil A) und den Inhalt (Teil B).

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen sollten online abgefasst und online eingereicht werden. Teil B der Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen kann ausschließlich in PDF („portable document format“, kompatibel mit Adobe Version 3 oder höher mit „embedded fonts“) eingereicht werden. Komprimierte („gezippte“) Dateien werden ausgeschlossen.

Zugänglich ist das EPSS-Softwareprogramm (zur Verwendung online) über die Cordis-Internetseiten: www.cordis.lu

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die online eingereicht werden und die unvollständig oder nicht lesbar sind oder Viren enthalten, werden ausgeschlossen

Versionen von Vorschlägen für indirekte FTE-Maßnahmen, die auf beweglichen elektronischen Speichermedien (z.B. CD-ROM, Disketten), per Fax oder per e-mail eingereicht wurden, werden ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die mit besonderer Genehmigung auf Papier eingereicht wurden und die unvollständig sind, werden ausgeschlossen.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Vorschlagseinreichungsverfahren können Sie Anhang J der Leitlinien für die Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren entnehmen.

6.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen müssen bei der Kommission spätestens am in der betreffenden Aufforderung angegebenen Stichtag für die Einreichung und zu der dort angegebenen Uhrzeit eingehen. Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die nach diesem Stichtag und dieser Uhrzeit eingehen, werden von der Bewertung ausgeschlossen.

Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen, die die Voraussetzungen hinsichtlich der in der betreffenden Aufforderung angegebenen Mindestteilnehmerzahl nicht erfüllen, werden ausgeschlossen.

Dasselbe gilt für die sonstigen Förderkriterien, die im Arbeitsprogramm genannt sind.

7.

Bei mehrfacher Einreichung ein und desselben Vorschlags prüft die Kommission nur die Fassung, die als letzte vor Ablauf der in der entsprechenden Aufforderung genannten Einreichungsfrist (Stichtag und Uhrzeit) eingegangen ist.

8.

Sofern dies in der entsprechenden Aufforderung vorgesehen ist, könnten Vorschläge für indirekte FTE-Maßnahmen bei einer künftigen Bewertungsrunde berücksichtigt werden.

9.

Beim gesamten Schriftverkehr zu einer Aufforderung (z.B. bei Nachfragen oder bei Einreichung eines Vorschlags für eine indirekte FTE-Maßnahme) ist unbedingt die Kennnummer der Aufforderung anzugeben.


(1)  ABl. L 232 vom 29.8.2002, S. 1.

(2)  ABl. L 294 vom 29.10.2002, S. 44.

(3)  Kommissionsbeschluss K(2002) 4791, geändert durch die Kommissionsbeschlüsse K(2003) 635, K(2003) 998, K(2003) 1951, K(2003) 2708, K(2003) 4571 K(2004) 48, und K(2004) 3330, alle Beschlüsse unveröffentlicht.

(4)  ABl. L 355 vom 30.12.2002, S. 23.

(5)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(6)  ABl. L 357 vom 31.12.2002, S. 1.

(7)  K(2003) 883 vom 27.3.2003, zuletzt geändert durch K(2004) 3337 vom 1.9.2004.

(8)  Das EPSS soll den Antragstellern bei der Ausarbeitung und Einreichung von Vorschlägen in elektronischer Form helfen.


ANHANG I

Kurzinformationen zur Aufforderung für Marie-Curie-Stipendien für den Wissenstransfer

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Stipendien für den Wissenstransfer

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-3

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 25. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 31 Mio. EUR für die Marie-Curie-Entwicklungsmaßnahmen und 16 Mio. EUR für die Marie-Curie-Förderung strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.1.3 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.1.3 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.1.3. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt nach Einreichung der Vorschläge im einstufigen Verfahren. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: liegen voraussichtlich etwa vier Monate nach der Einreichungsfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die Verträge im Zusammenhang mit dieser Aufforderung werden voraussichtlich vor Ende 2006 in Kraft treten.


ANHANG II

Kurzinformation zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Stipendien für europäische Wissenschaftler in Europa

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung europäischer Wissenschaftler in Europa

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-5

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 19. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 70 Mio. EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.2.1 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.2.1 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.2.1. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Nach Einreichung der Vorschläge erfolgt deren Bewertung in einem zweistufigen Verfahren. Die Zahl der in die zweite Bewertungsstufe rückenden Vorschläge wird als ein Vielfaches der Zahl der Vorschläge festgelegt, die voraussichtlich im Rahmen der Aufforderung finanziert werden (siehe: Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren). Der entsprechende Koeffizient ist 2,5. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: die Ergebnisse der ersten Stufe liegen voraussichtlich im Mai 2006 vor, die Ergebnisse der zweiten Stufe liegen voraussichtlich ungefähr 6 Monate nach Ende der Ausschlussfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


ANHANG III

Kurzinformation zur Aufforderung bezüglich Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung europäischer Wissenschaftler ausserhalb Europas

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung europäischer Wissenschaftler außerhalb Europas

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-6

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 18. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 22 Mio. EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.2.2 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.2.2 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.2.2. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Nach Einreichung der Vorschläge erfolgt deren Bewertung in einem zweistufigen Verfahren. Die Zahl der in die zweite Bewertungsstufe rückenden Vorschläge wird als ein Vielfaches der Zahl der Vorschläge festgelegt, die voraussichtlich im Rahmen der Aufforderung finanziert werden (siehe: Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren). Der entsprechende Koeffizient ist 2,5. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: die Ergebnisse der ersten Stufe liegen voraussichtlich im April 2006 vor, die Ergebnisse der zweiten Stufe liegen voraussichtlich ungefähr 6 Monate nach Ende der Ausschlussfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


ANHANG IV

Kurzinformation zur Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung von Wissenschaftlern aus Drittländern in Europa

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu Marie-Curie-Stipendien für eine Betätigung von Wissenschaftlern aus Drittländern in Europa

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-7

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 18. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 22 Mio. EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.2.3 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.2.3 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.2.3. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Nach Einreichung der Vorschläge erfolgt deren Bewertung in einem zweistufigen Verfahren. Die Zahl der in die zweite Bewertungsstufe rückenden Vorschläge wird als ein Vielfaches der Zahl der Vorschläge festgelegt, die voraussichtlich im Rahmen der Aufforderung finanziert werden (siehe: Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren). Der entsprechende Koeffizient ist 2,5. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: die Ergebnisse der ersten Stufe liegen voraussichtlich im April 2006 vor, die Ergebnisse der zweiten Stufe liegen voraussichtlich ungefähr 6 Monate nach Ende der Ausschlussfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


ANHANG V

Kurzinformationen zur Aufforderung für Marie-Curie-Beihilfen für Spitzenforscher

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Beihilfen für Spitzenforscher

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-8

5.   Tag der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 25. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 45 Mio. EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.3.1 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.3.1 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.3.1. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Nach Einreichung der Vorschläge erfolgt deren Bewertung in einem zweistufigen Verfahren. Die Zahl der in die zweite Bewertungsstufe rückenden Vorschläge wird als ein Vielfaches der Zahl der Vorschläge festgelegt, die voraussichtlich im Rahmen der Aufforderung finanziert werden (siehe: Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren). Der entsprechende Koeffizient ist 2,5. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: die Ergebnisse der ersten Stufe liegen voraussichtlich im Mai 2006 vor, die Ergebnisse der zweiten Stufe liegen voraussichtlich ungefähr 6 Monate nach Ende der Ausschlussfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


ANHANG VI

Kurzinformationen zur Aufforderung für Marie-Curie-Preise für Spitzenforscher

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Preise für Spitzenforscher

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-9

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung: von Nominierungen 15. Februar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 250 000 EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.3.2 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.3.2 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.3.2. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Die Bewertung erfolgt nach Einreichung der Vorschläge im einstufigen Verfahren. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet. Die Bewertung erfolgt durch Gremien von Experten des jeweiligen wissenschaftlichen Gebiets und danach durch eine Jury.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufiger Abschlusstermin der Bewertung: voraussichtlich spätestens vier Monate nach der Einreichungsfrist

Vertragsunterzeichnung: Die ersten Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


ANHANG VII

Kurzinformationen zur Aufforderung für Marie-Curie-Lehrstühle

1.   Spezifisches Programm: Ausgestaltung des Europäischen Forschungsraums

2.   Bereich: Humanressourcen und Mobilität

3.   Aufforderungstitel: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Marie-Curie-Lehrstühle

4.   Kennnummer: FP6-2005-Mobility-10

5.   Datum der Veröffentlichung: 20. Juli 2005.

6.   Frist für die Einreichung der Vorschläge: 25. Januar 2006, 17.00 Uhr (Ortszeit Brüssel).

7.   Gesamte vorläufige Mittelzuweisung: 10 Mio. EUR.

8.   Instrumente: siehe Abschnitt 2.3.3.3 des Arbeitsprogramms.

9.   Mindestteilnehmerzahl: siehe Bedingungen in Abschnitt 2.3.3.3 des Arbeitsprogramms.

10.   Teilnahmebeschränkungen (Art der Einrichtungen, Art der Tätigkeiten, Drittländer): siehe Bedingungen in den Abschnitten 2.3.3.3. und 2.5 des Arbeitsprogramms.

11.   Konsortialvereinbarungen: Teilnehmer an FTE-Maßnahmen müssen im Rahmen dieser Aufforderung keine Konsortialvereinbarung abschließen.

12.   Bewertungsverfahren: Nach Einreichung der Vorschläge erfolgt deren Bewertung in einem zweistufigen Verfahren. Die Zahl der in die zweite Bewertungsstufe rückenden Vorschläge wird als ein Vielfaches der Zahl der Vorschläge festgelegt, die voraussichtlich im Rahmen der Aufforderung finanziert werden (siehe: Leitlinien zu den Vorschlagsbewertungs- und -auswahlverfahren). Der entsprechende Koeffizient ist 2,5. Die Vorschläge werden nicht anonym bewertet.

13.   Bewertungskriterien: siehe Anhang Mob-B des Arbeitsprogramms zu den für das jeweilige Instrument geltenden Kriterien (auch zur Gewichtung der Bewertungskriterien, zu den Mindestpunktzahlen sowie zur mindestens zu erreichenden Gesamtpunktzahl).

14.   Vorläufiger Zeitplan für Bewertung und Vertragsabschluss:

Vorläufige Bewertungsergebnisse: die Ergebnisse der ersten Stufe liegen voraussichtlich im Mai 2006 vor, die Ergebnisse der zweiten Stufe liegen voraussichtlich ungefähr 6 Monate nach Ende der Ausschlussfrist vor.

Vertragsunterzeichnung: Die ersten Verträge für diese Aufforderung werden voraussichtlich ab Herbst 2006 in Kraft treten.


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