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Document C2005/143/37

Rechtssache C-147/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 1. April 2005

ABl. C 143 vom 11.6.2005, p. 25–25 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

11.6.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 143/25


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich der Niederlande, eingereicht am 1. April 2005

(Rechtssache C-147/05)

(2005/C 143/37)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 1. April 2005 eine Klage gegen das Königreich der Niederlande beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Michel van Beek und Sara Pardo Quintillan.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass das Königreich der Niederlande dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2000/60/EG (1) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik verstoßen hat, dass es nicht alle erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um der Richtlinie nachzukommen, oder jedenfalls diesem Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;

2.

dem Königreich der Niederlande die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie in die nationale Rechtsordnung sei am 22. Dezember 2003 abgelaufen.


(1)  ABl. L 327, S. 1.


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