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Document C2005/131/03

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3817 — Wegener/PCM/JV) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 131 vom 28.5.2005, p. 3–3 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    28.5.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 131/3


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3817 — Wegener/PCM/JV)

    (2005/C 131/03)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 19. Mai 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die niederländischen Unternehmen PCM Holding BV (PCM) und Koninklijke Wegener NV (Wegener) erwerben im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle über ein neu gegründetes Gemeinschaftsunternehmen (GU) durch Übertragung von Vermögenswerten.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    für PCM: Herausgabe von Zeitungen, Werbeblättern, Büchern, elektronischer und beruflicher Information in den Niederlanden;

    für Wegener: Herausgabe von regionalen Zeitungen, Werbeblättern und Spezialzeitschriften, Entwicklung und Verkauf von Internetprodukten und Angebot von graphischen Produkten und Dienstleistungen in den Niederlanden;

    für das GU: Herausgabe einer neuen nationalen Zeitungen.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3817 — Wegener/PCM/JV, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.


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