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Document C2005/131/02

    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses (Sache COMP/M.3831 — Oranje-Nassau Group/SHV Holdings/Edinburg Oil &Gas) — Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 131 vom 28.5.2005, p. 2–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    28.5.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 131/2


    Vorherige Anmeldung eines Zusammenschlusses

    (Sache COMP/M.3831 — Oranje-Nassau Group/SHV Holdings/Edinburg Oil &Gas)

    Für das vereinfachte Verfahren in Frage kommender Fall

    (2005/C 131/02)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    1.

    Am 23. Mai 2005 ist die Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (1) bei der Kommission eingegangen. Danach ist Folgendes beabsichtigt: Die Unternehmen Oranje-Nassau Group B.V. („ONG“, Niederlande) und SHV Holdings („SHV“, Niederlande) erwerben über ein neu gegründetes Vehikel-Unternehmen Dyon UK Limited im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Ratsverordnung die gemeinsame Kontrolle bei dem Unternehmen Edinburgh Oil & Gas plc („Edinburgh“, UK) durch Aktienkauf.

    2.

    Die beteiligten Unternehmen sind in folgenden Geschäftsbereichen tätig:

    für ONG: Investitionen in und Verwaltung von Energiebeteiligungen;

    für SHV: Angebot und Vertrieb von flüssigem Petroleumgas, Angebot von Verbrauchsgütern im Nahrungsmittel- und Nicht-Nahrungsmittelbereich, Produktion und Angebot von Rohstoffen, Entdeckung und Förderung von Öl und Gas;

    für Edinburgh: Entdeckung und Förderung von Öl und Gas.

    3.

    Die Kommission hat nach vorläufiger Prüfung festgestellt, dass die angemeldete Transaktion unter die Verordnung (EG) Nr. 139/2004 fällt. Ihre endgültige Entscheidung zu diesem Punkt behält sie sich allerdings vor. Gemäß der Mitteilung der Kommission über ein vereinfachtes Verfahren zur Behandlung bestimmter Zusammenschlüsse nach Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates (2) ist anzumerken, dass dieser Fall für eine Behandlung nach dem Verfahren, das in der Mitteilung dargelegt wird, in Frage kommt.

    4.

    Alle interessierten Unternehmen oder Personen können bei der Kommission zu diesem Vorhaben Stellung nehmen.

    Die Stellungnahmen müssen bei der Kommission spätestens zehn Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung eingehen. Sie können der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg, unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3831 — Oranje-Nassau Group/SHV Holdings/Edinburg Oil &Gas, an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Europäische Kommission

    Generaldirektion Wettbewerb

    Kanzlei Fusionskontrolle

    J-70

    B-1049 Brüssel


    (1)  ABl. L 24 vom 29.1.2004, S. 1.

    (2)  ABl. C 56 vom 5.3.2005, S. 32.


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