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Document C2005/106/37

    Rechtssache C-102/05: Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Regeringsrätten vom 15. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Skatteverket gegen A und B

    ABl. C 106 vom 30.4.2005, p. 19–19 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    30.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 106/19


    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss des Regeringsrätten vom 15. Oktober 2004 in dem Rechtsstreit Skatteverket gegen A und B

    (Rechtssache C-102/05)

    (2005/C 106/37)

    Verfahrenssprache: Schwedisch

    Das Regeringsrätten (Schweden) ersucht den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften durch Beschluss vom 15. Oktober 2004, bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen am 28. Februar 2005, in dem Rechtsstreit Skatteverket gegen A und B um Vorabentscheidung über folgende Fragen:

    1.

    Verbieten es die Vorschriften über den freien Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und einem Drittland, dass in einem Fall wie dem vorliegenden A und B in Bezug auf die Gewinnausschüttungen von X ungünstiger besteuert werden, weil die Tochtergesellschaft von X, Y, in Russland statt in Schweden gewerblich tätig ist?

    2.

    Ist es von Bedeutung, ob A und B Aktien von X vor oder nach dem Beginn oder einer Änderung der Tätigkeit in Russland erworben haben?


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