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Document C2005/104/05

    Einleitung des Verfahrens (Fall COMP/M.3687 — Johnson & Johnson/Guidant)Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 104 vom 29.4.2005, p. 19–19 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    29.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 104/19


    Einleitung des Verfahrens

    (Fall COMP/M.3687 — Johnson & Johnson/Guidant)

    (2005/C 104/05)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    Am 22. April 2005 hat die Kommission entschieden, in dem oben genannten Fall das Verfahren einzuleiten, nachdem sie festgestellt hat, dass der angemeldete Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Mit der Verfahrenseinleitung wird eine zweite Prüfungsphase in Hinblick auf den angemeldeten Zusammenschluss eröffnet. Die Entscheidung beruht auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Ratsverordnung (EG) Nr. 139/2004.

    Die Kommission gibt interessierten Dritten Gelegenheit, der Kommission ihre Stellungnahme zu dem beabsichtigten Zusammenschluss zu unterbreiten.

    Um Stellungnahmen umfassend berücksichtigen zu können, sollten sie spätestens 15 Tage nach dem Datum dieser Veröffentlichung bei der Kommission eingehen. Die Stellungnahme kann der Kommission durch Fax ((32-2) 296 43 01 oder 296 72 44) oder auf dem Postweg unter Angabe des Aktenzeichens COMP/M.3687 — Johnson & Johnson/Guidant an folgende Anschrift übermittelt werden:

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    GD Wettbewerb

    Merger Registry

    J-70

    B-1049 Brüssel


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