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Document C2005/093/39

Rechtssache C-96/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 21. Februar 2005

ABl. C 93 vom 16.4.2005, p. 21–21 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

16.4.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 93/21


Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Hellenische Republik, eingereicht am 21. Februar 2005

(Rechtssache C-96/05)

(2005/C 93/39)

Verfahrenssprache: Griechisch

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 21. Februar 2005 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind Gerald Braun und Georgios Sabbos, Juristischer Dienst der Kommission.

Die Klägerin beantragt,

1.

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2001/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG, 83/349/EWG und 86/635/EWG des Rates im Hinblick auf die im Jahresabschluss bzw. im konsolidierten Abschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen und von Banken und anderen Finanzinstituten zulässigen Wertansätze (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, und jedenfalls die betreffenden Vorschriften nicht der Kommission mitgeteilt hat,

2.

der Hellenischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Januar 2004 abgelaufen.


(1)  ABl. L 283 vom 27. 10.2001, S. 28.


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