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Document C2005/093/23

    Rechtssache C-58/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Schweden, eingereicht am 10. Februar 2005

    ABl. C 93 vom 16.4.2005, p. 13–13 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    16.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 93/13


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Königreich Schweden, eingereicht am 10. Februar 2005

    (Rechtssache C-58/05)

    (2005/C 93/23)

    Verfahrenssprache: Schwedisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 10. Februar 2005 eine Klage gegen das Königreich Schweden beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigte der Klägerin sind L. Ström van Lier und N. Yerrell, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Kommission beantragt,

    1.

    festzustellen, dass das Königreich Schweden dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 3 der Richtlinie 2000/79/EG des Rates vom 27. November 2000 über die Durchführung der von der Vereinigung Europäischer Fluggesellschaften (AEA), der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF), der European Cockpit Association (ECA), der European Regions Airline Association (ERA) und der International Air Carrier Association (IACA) geschlossenen Europäischen Vereinbarung über die Arbeitszeitorganisation für das fliegende Personal der Zivilluftfahrt (1) verstoßen hat, dass es nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen, oder sie jedenfalls der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    2.

    dem Königreich Schweden die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie sei am 1. Dezember 2003 abgelaufen.


    (1)  ABl. L 302 vom 1.12.2000, S. 57.


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