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Document C2005/093/22

    Rechtssache C-56/05: Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Hellenische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005

    ABl. C 93 vom 16.4.2005, p. 12–12 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    16.4.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 93/12


    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen das Hellenische Republik, eingereicht am 9. Februar 2005

    (Rechtssache C-56/05)

    (2005/C 93/22)

    Verfahrenssprache: Griechisch

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat am 9. Februar 2005 eine Klage gegen die Hellenische Republik beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Bevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsberater Dimitris Triantafyllou; Zustellungsanschrift in Luxemburg.

    Die Klägerin beantragt,

    1)

    festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 17 der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (ABl. L 157 vom 26.6.2003, S. 38) verstoßen hat, das sie die zur Umsetzung dieser Richtlinie erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften nicht erlassen hat, oder in jedem Fall dadurch, dass sie diese Vorschriften der Kommission nicht mitgeteilt hat;

    2)

    der Hellenische Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

    Klagegründe und wesentliche Argumente–

    Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie in der innerstaatlichen Rechtsordnung sei am 1. Januar 2004 abgelaufen.


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